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Mahnung – einfach erklärt
Cla1re
Administrator:in
Administrator:in
Mahnungen sind ein Thema, das schnell unschöne Emotionen hervorrufen kann. Aber keine Sorge –  wenn du genau weißt, wie deine Mahnung aufgebaut ist, was sich hinter den einzelnen Punkten verbirgt und wann der Betrag fällig wird, kannst du die Kosten besser einplanen und weitere Mahnungen vermeiden.


Wie ist die Mahnung aufgebaut?

MahnungBeispiel

[1] Hier steht die Bankverbindung, auf die du die offenen Posten überweisen musst. Beachte bitte, dass sie sich von den Kontodaten unterscheiden kann, auf die du normalerweise den Rechnungsbetrag überweist!

[2] Das ist der ausstehende Betrag, der vollständig überwiesen werden muss.

[3] Dieser Verwendungszweck ist wichtig, damit wir deine Überweisung zuordnen können. Bitte gib ihn auf jeden Fall an!

[4] Die Mahngebühr in Höhe von 1,20 € findest du hier vermerkt. Diese Gebühr erscheint auf deiner nächsten Rechnung und ist erst dann fällig.


Wie setzt sich der Betrag der Mahnung zusammen?

MahnungBeispiel2

[5] Unter „Details zum offenen Betrag“ findest du die Rechnungsnummer, auf die sich die Mahnung bezieht. Logge dich einfach im Online-Kundencenter ein und suche mit Hilfe der Rechnungsnummer die passende Rechnung heraus. Dort kannst du die Zusammensetzung der Einzelposten einsehen.


Wie kann es überhaupt zu Mahnungen kommen?

Unsere Rechnungen sind sofort fällig. Wenn du also nicht am Lastschriftverfahren teilnimmst und versäumt hast, deine Rechnung rechtzeitig zu überweisen, erhältst du das erste Mahnungsschreiben. Ebenso bekommst du eine Mahnung, wenn du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hast und dein Konto nicht ausreichend gedeckt ist.


Die Sperrung deiner gebuchten Dienste soll aufgehoben werden?

Wenn die angemahnten Rechnungsposten zusammen mehr als 75,00 € betragen und du diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mahnung begleichst, behalten wir uns eine Sperrung der Leistungen (also Internet, Telefon und TV-Produkte) vor. Sobald dein Kontostand bei uns ausgeglichen ist, stehen dir deine gebuchten Dienste innerhalb weniger Tage wieder zur Verfügung.

Solange du den offenen Betrag nicht vollständig beglichen hast, kannst du keine weiteren Produkte hinzubuchen oder deinen Vertrag aktualisieren.


Wie gehst du vor, wenn du eine Mahnung von uns erhältst?

Wichtig ist, dass du aktiv wirst und die Gesamtsumme (siehe Punkt 2 der Grafik) unter Angabe des Verwendungszwecks (siehe Punkt 3) rechtzeitig überweist. Wir können den angemahnten Betrag nicht eigenständig von deinem Bankkonto einziehen.


Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!
5 Antworten 5
xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie

ClaireUM zu Erwähnen wäre noch, dass TV Dienste bereits unter 75 € gesperrt werden - nicht, dass sich jemand auf deinen Betrag bezieht.


& Bei Selbstzahler kann eine Überweisung bis hin zu Buchung auf das Kundenkonto 3-5 Werktage dauern 😃


Mit freundlichen Gruß

Justin

Gelöschter User
Nicht anwendbar
In der Praxis sieht das wohl UM wie oben beschrieben.
Im TKG (45K) wird es viel differenzierter gesehen.
Hier ist UM nicht gesetzeskonform

xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie

Ich gehe mal davon aus, dass es im Gesetzt um Internet  & Telefon geht. da ist UM mit Ihren über 75,00 € Konform - im Gesetzt ist aber nicht verankert wann TV Dienste gesperrt werden.


Daher gibt es dort auch eine andere Grenze. finde ich Inordnung weil, wenn ein Kunde TV Start für 4,99 € hat - wielange soll UM den warten mit den Sperren? Dann sind es fast 16Monate bevor UM Sperren darf bei 75€ & das ist viel zulange.


Plumper:

In der Praxis sieht das wohl UM wie oben beschrieben.
Im TKG (45K) wird es viel differenzierter gesehen.
Hier ist UM nicht gesetzeskonform



Gelöschter User
Nicht anwendbar
Das TKG hat überhaupt nichts mit irgendwelchen TV-Diensten zu tun.

Nehmen wir mal den Erklärtext: "i... nnerhalb von 10 Tagen ..."
Gegenüber dem Gesetzestext ".. mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht .."

Nehmen wir mal ein praktisches Beispiel:
Es taucht plötzlich ein großer Geldbetrag (100€) für Telefongespräche auf.
Der Kunde bestreitet wehement, diese Gespräche getätigt zu haben und legt entsprechend Einspruch ein. Der Betrag (ohne die 100€) wird fritsgerecht überweisesn..
Lt. TKG dürfen diese 100€ nicht in die Berechnung der Sperre einfließen bis die Sachlage geklärt ist.


xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie

Schuldige, jetz hab ichs Verstanden was du damit meintest 😃


Plumper:

Das TKG hat überhaupt nichts mit irgendwelchen TV-Diensten zu tun.

Nehmen wir mal den Erklärtext: "i... nnerhalb von 10 Tagen ..."

Gegenüber dem Gesetzestext ".. mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht .."


Nehmen wir mal ein praktisches Beispiel:
Es taucht plötzlich ein großer Geldbetrag (100€) für Telefongespräche auf.
Der Kunde bestreitet wehement, diese Gespräche getätigt zu haben und legt entsprechend Einspruch ein. Der Betrag (ohne die 100€) wird fritsgerecht überweisesn..
Lt. TKG dürfen diese 100€ nicht in die Berechnung der Sperre einfließen bis die Sachlage geklärt ist.