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am 06.05.2019 20:30
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 06.05.2019 20:42
Hallo @atnshmdt, grundsätzlich ist es so, dass der Vertrag mit umzieht. Die Tatsache, dass an der neuen Anschrift schon ein internetvertrag besteht, ist dabei nicht von Bedeutung. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn an der neuen Adresse die bisherigen Leistungen nicht erbracht werden können.
VF ist allerdings kulant und beendet in der Regel Verträge analog § 46 TKG, wenn der bestehende Vertrag ebenfalls von VF ist. Das würde bedeuten, dass nach dem Umzug noch drei Monatsbeiträge fällig werden.
am 06.05.2019 20:41
Hi,
ist der Provider am neuen Wohnort weiterhin Vodafone? Wenn ja, DSL oder Kabel? Wenn es ein anderer Provider ist und VF KD über Kabel am neuen Wohnort verfügbar ist, zieht der Anschluss um, unabhängig, ob ein bestehender Internetanschluss bereits vorhanden ist. Wenn es beides mal VF ist, kann man evtl. aus Kulanz einen Vertrag beenden. Genaueres kann ein Moderator dazu sagen.
Gruß
am 06.05.2019 20:42
Hallo @atnshmdt, grundsätzlich ist es so, dass der Vertrag mit umzieht. Die Tatsache, dass an der neuen Anschrift schon ein internetvertrag besteht, ist dabei nicht von Bedeutung. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn an der neuen Adresse die bisherigen Leistungen nicht erbracht werden können.
VF ist allerdings kulant und beendet in der Regel Verträge analog § 46 TKG, wenn der bestehende Vertrag ebenfalls von VF ist. Das würde bedeuten, dass nach dem Umzug noch drei Monatsbeiträge fällig werden.
am 06.05.2019 20:42
am 06.05.2019 22:39
07.05.2019 08:56 - bearbeitet 07.05.2019 08:58
@atnshmdt schrieb:
Also muss ich damit rechnen, dass ich 3 Monate bezahlen muss, nachdem ich ausgezogen bin, oder kann man auch kündigen und die 3 Monate noch nutzen, solange man hier wohnhaft ist?
Hallo @atnshmdt, du musst nicht damit rechnen, sondern das ist eine Tatsache. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Umzugstag, wenn VF da die Kündigung schon hat, sonst mit Kündigungseingang.
Du kannst auch den Umzugsservice nutzen, dann wird der Vertrag von VF beendet (mit den drei Monaten), wenn kein Kabel verfügbar ist.
Einen "Kampf" kann ich nicht erkennen - Verträge sind in der Regel nunmal einzuhalten.
am 07.05.2019 10:40
Hallo atnshmdt,
es wurde zu dem Thema ja schon alles gesagt. Hast Du noch Fragen oder kann der Beitrag geschlossen werden?
Grüße
Thomas
am 07.05.2019 11:27
am 07.05.2019 11:34
@atnshmdt schrieb:
Es sträubt sich nunmal gedanklich alles dagegen, für Leistungen zu bezahlen die man nicht mehr wahrnehmen kann.
Was nicht an VF liegt. Der BGH urteilte sogar, dass die Gebühren bis Vertragsende zu zahlen wären - worauf eben das Gesetz geändert wurde und die 3-Monatsklausel eingefügt wurde.
Und ja, VF will in der Regel eine Meldebescheinigung, denn sonst wäre es ja eine einfache Art, schnell aus einem Vertrag zu kommen.
am 07.05.2019 11:57