abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Kündigung wegen Umzug.
atnshmdt
Digitalisierer
Digitalisierer
Guten Abend,

Ich ziehe bald um. An meinem neuen Wohnort ist schon ein Internetvertrag zugange.
Habe ich die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen? Wenn ja, was muss ich beachten? Wenn nein... kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das nicht möglich ist.
Danke für jede Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schmidt
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @atnshmdt, grundsätzlich ist es so, dass der Vertrag mit umzieht. Die Tatsache, dass an der neuen Anschrift schon ein internetvertrag besteht, ist dabei nicht von Bedeutung. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn an der neuen Adresse die bisherigen Leistungen nicht erbracht werden können.

VF ist allerdings kulant und beendet in der Regel Verträge analog § 46 TKG, wenn der bestehende Vertrag ebenfalls von VF ist. Das würde bedeuten, dass nach dem Umzug noch drei Monatsbeiträge fällig werden.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

12 Antworten 12
peter12_
Giga-Genie
Giga-Genie

Hi,

 

ist der Provider am neuen Wohnort weiterhin Vodafone? Wenn ja, DSL oder Kabel? Wenn es ein anderer Provider ist und VF KD über Kabel am neuen Wohnort verfügbar ist, zieht der Anschluss um, unabhängig, ob ein bestehender Internetanschluss bereits vorhanden ist. Wenn es beides mal VF ist, kann man evtl. aus Kulanz einen Vertrag beenden. Genaueres kann ein Moderator dazu sagen.

 

Gruß

GigaZuhause 250 Kabel mit Technicolor TC4400-EU
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @atnshmdt, grundsätzlich ist es so, dass der Vertrag mit umzieht. Die Tatsache, dass an der neuen Anschrift schon ein internetvertrag besteht, ist dabei nicht von Bedeutung. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn an der neuen Adresse die bisherigen Leistungen nicht erbracht werden können.

VF ist allerdings kulant und beendet in der Regel Verträge analog § 46 TKG, wenn der bestehende Vertrag ebenfalls von VF ist. Das würde bedeuten, dass nach dem Umzug noch drei Monatsbeiträge fällig werden.

DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Wenn kein Kabel verfügbar ist, kann mit einer 3 Monatsfrist gekündigt werden. Sprich nach Umzug zahlst du noch 3 Monate weiter und dann ist der Vertrag beendet..
atnshmdt
Digitalisierer
Digitalisierer
Na das klingt ja garnicht mal so einfach.
Nein, es ist kein Kabelanschluss verfügbar. Also muss ich damit rechnen, dass ich 3 Monate bezahlen muss, nachdem ich ausgezogen bin, oder kann man auch kündigen und die 3 Monate noch nutzen, solange man hier wohnhaft ist?
Schade, dass das immer so ein Kampf sein muss mit diesen Verträgen.
Danke für die Hilfe schon mal.

Liebe Grüße

Anton

@atnshmdt  schrieb:
Also muss ich damit rechnen, dass ich 3 Monate bezahlen muss, nachdem ich ausgezogen bin, oder kann man auch kündigen und die 3 Monate noch nutzen, solange man hier wohnhaft ist?

Hallo @atnshmdt, du musst nicht damit rechnen, sondern das ist eine Tatsache. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Umzugstag, wenn VF da die Kündigung schon hat, sonst mit Kündigungseingang. 

Du kannst auch den Umzugsservice nutzen, dann wird der Vertrag von VF beendet (mit den drei Monaten), wenn kein Kabel verfügbar ist.

Einen "Kampf" kann ich nicht erkennen - Verträge sind in der Regel nunmal einzuhalten.

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo atnshmdt,

 

es wurde zu dem Thema ja schon alles gesagt. Hast Du noch Fragen oder kann der Beitrag geschlossen werden?

 

Grüße

Thomas

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!
atnshmdt
Digitalisierer
Digitalisierer
Hallo @Días_de_Vivar, ein Kampf in sofern, dass man es auch gut sein lassen kann von Seiten des Anbieters. Es sträubt sich nunmal gedanklich alles dagegen, für Leistungen zu bezahlen die man nicht mehr wahrnehmen kann. Zumal VF zu meist die vertraglich vereinbarten Leistungen sowieso nicht erbringen kann. Soviel zum Thema Verträge sind einzuhalten. Ich halte mich gerne an Verträge, aber umso lieber mag ich Menschlichkeit. Man kann über Dinge reden, das handhabe ich in meinem Geschäft genauso, und es sorgt schlicht und ergreifend für Zufriedenheit.
Hätte ich z.B. nicht so viele Probleme und so viel Geschimpfe mit VF gehabt, hätte ich mir auch am neuen Wohnort wieder einen Vertrag von Vodafone nehmen können, wenn Sie denn passende Leistungen bieten würden. Aber so bin ich froh, wenn ich rauskomme und nicht mehr zurück zu VF muss. Das werde ich auch jedem Bekannten und Interessenten so weitergeben.
Das ist ja auch nur meine Meinung und diese muss niemandem gefallen.
Lg

Hallo @Thomas,

Eine Frage hätte ich noch, werden seitens Vodafone Bestätigungen (Ummeldebescheinigung, neue bzw. Bestehende Vertragsunterlagen des Anschluss zu dem man hinzieht) gefordert?
Danke.

Lg Anton



@atnshmdt  schrieb:
Es sträubt sich nunmal gedanklich alles dagegen, für Leistungen zu bezahlen die man nicht mehr wahrnehmen kann. 

Was nicht an VF liegt. Der BGH urteilte sogar, dass die Gebühren bis Vertragsende zu zahlen wären - worauf eben das Gesetz geändert wurde und die 3-Monatsklausel eingefügt wurde.

Und ja, VF will in der Regel eine Meldebescheinigung, denn sonst wäre es ja eine einfache Art, schnell aus einem Vertrag zu kommen.

 

atnshmdt
Digitalisierer
Digitalisierer
Okay, danke für die Aufklärung. Dann vergesse ich jetzt mal jeglichen unangebrachten Umgang seitens VF und lass es so stehen, wenn VF da sogar noch entgegenkommt. Alles was gesagt werden muss ist, dass Vodafone den schlechtesten Kundenservice (telefonisch, persönlich) hat, den ich bisher erlebt habe und mir zahlreiche Stunden schlechte Laune verschafft hat. Ich hoffe daran wird gearbeitet. Für die, die das noch mitmachen müssen.

Immerhin gab es hier klare und deutliche Ansagen und sogar Hilfe. Ein ehrliches Danke dafür.

Gut zu wissen, dann werde ich die schon mal bereit legen. Danke.

Lg Anton