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am 10.07.2018 15:42
am 10.07.2018 16:46
@PatrickK1@ schrieb:
Hallo,
Ich habe im November 2014 (vor nunmehr also fast vier Jahren) eine Kündigung meines DSL Vertrages über die Filiale in Reutlingen in der Müller Passage an Vodafone gesendet. Diese sollte direkt übermittelt worden sein und nachdem im Folgemonat noch immer Geld abgebucht wurde, sendete ich per Brief eine zusätzliche Kündigung nach Düsseldorf.
Zu wann sollte die Kündigung denn wirksam werden? Selbst bei Umzug ins Ausland gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
@PatrickK1@ schrieb:
Nun wurden mehr als 1500€ von meinem Konto abgebucht und die zusätzliche Forderung ist offen.
Eine Abbuchung von über 1500€? Selbst wenn Vodafone deinen Vertrag wegen Nichtzahlung gekündigt hat und Schadensersatz verlangt, wird dieser nicht einfach abgebucht.
Nachdem ich nunmehr jahrelang nicht mehr in Deutschland gewohnt habe, sind selbstverständlich kaum mehr alte Unterlagen vorhanden. Wie kann ich ohne physische Bestätigung und gewechseltem Personal in der Filiale beweisen, dass der Vertrag rechtswirksam gekündigt sein soll, wenn der Vorfall nun schon so lang zurück liegt?
Ich sehe auch dann auch keine Chance die Kündigung zu "beweisen".
am 10.07.2018 17:51
am 11.07.2018 00:26
Prinzipiell bist (leider) du in der Pflicht, den Eingang der Kündigung bei Vodafone nachzuweisen.
Da du ja anscheinend keinen entsprechenden Nachweis hast, sieht es ziemlich bitter aus.
Dir wird also nichts anderes übrig bleiben, als die Kosten zu zahlen...
am 11.07.2018 09:14
Hallo PatrickK1,
das ist sehr ärgerlich. Tut mir leid.
Leider können wir da - nach einer so langen Zeit - nichts mehr machen. 😞
Hätte gerne eine andere Info für Dich.
Beste Grüße,
Norman