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Frage

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Antwort

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Lösung

Horizonbox Vertrag kündigen?
Anonym71390
Youngster
Youngster
Hallo zusammen,

meine Lebensgefährtin hat in Ihrer Mietwohnung den UM-Kabelanschluss mit in der Miete enthalten. Also ein Sammelanschluss der Hausverwaltung.

Sie hat sich, um HD TV und Internet zu empfangen, privat die Horizonbox hinzugebucht.

Jetzt haben wir eine Immobilie erworben in welcher aktuell kein Unitymedia-Anschluss vorhanden ist. Kann Sie den Vertrag der Horizonbox mit 3 Monaten kündigen, oder müssen wir einen Anschluss von Unitymedia im Haus installieren lassen, was wir eigentlich nicht vorhaben, da in der Immobilie HD TV über Satellit verfügbar ist.

Vielen Dank für Eure Rückantwort.

Gruß Blubytes




1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
JakobUM
Digitalisierer
Digitalisierer
CE38:
JakobUM:
Hi Blubytes,

tut mir leid, aber hier müsste ich einmal CE38 widersprechen.
In diesem Fall greift das Sonderkündigungsrecht. Das heißt, ab dem Umzugs-/Einzugsdatum läuft der Vertrag noch weitere 3 Monate, bis zum Ende des dritten Monats.
Wichtig hierbei ist, dass wir eine amtliche Meldebescheinigung erhalten, denn nach dem darauf vermerkten Datum richtet sich die Kündigung.

Eine Kündigung zum Umzugsdatum ist leider nicht möglich. Das Sonderkündigungsrecht richtet sich hierbei nach dem Telekommunikationsgesetz.

Liebe Grüße Jakob


Das sieht der Verbraucherschutz aber voellig anders. Der Horizon Box kann als Option nur zu einem bestehenden TV-Kabelvertrag gebucht werden. Durch den Umzug fällt aber dieser Hauptvertrag (Mehrnutzervertrag) weg. Damit entfällt auch jegliche Grundlage für Optionen wie HD, Horizon, Fremdsprachensender u.a.

Um die Optionen weiter nutzen zu können, müsste der Kunde ja erst einen zusätzlichen Hauptvertrag (hier digitalen TV-Kabelanschluss) buchen. Diese Koppelung ist aber nicht zulaessig und auch nicht Gegenstand des Telekommunikationsgesetzes.

Ich nehme aber zur Kenntnis, dass die 3 Monats Regelung zum Stichtag des Umzugsdatum nunmehr auch für Optionen bei Unitymedia angewandt wird, die keinen eigenständigen Hauptvertrag darstellen koennen. Es bleibt dem Kunden überlassen, dies juristisch überprüfen zu lassen.



Ja, du hast Recht, dass in diesem Fall das TKG nicht zutrifft, da es sich um ein reines TV-Produkt handelt, das hab ich in der Tat nicht bedacht.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

5 Antworten 5
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Da es sich um eine Zusatzoption zum Sammelvertrag der Hausverwaltung handelt, mit Mietende aber der Mehrnutzervertrag nicht mehr genutzt werden kann (Hauptvertrag), kann die Option Horizon zum Umzugstag gekündigt werden.
Anonym71390
Youngster
Youngster
Vielen Dank für die Information. :slightly_smiling_face:
JakobUM
Digitalisierer
Digitalisierer
Hi Blubytes,

tut mir leid, aber hier müsste ich einmal CE38 widersprechen.
In diesem Fall greift das Sonderkündigungsrecht. Das heißt, ab dem Umzugs-/Einzugsdatum läuft der Vertrag noch weitere 3 Monate, bis zum Ende des dritten Monats.
Wichtig hierbei ist, dass wir eine amtliche Meldebescheinigung erhalten, denn nach dem darauf vermerkten Datum richtet sich die Kündigung.

Eine Kündigung zum Umzugsdatum ist leider nicht möglich. Das Sonderkündigungsrecht richtet sich hierbei nach dem Telekommunikationsgesetz.

Liebe Grüße Jakob
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
JakobUM:
Hi Blubytes,

tut mir leid, aber hier müsste ich einmal CE38 widersprechen.
In diesem Fall greift das Sonderkündigungsrecht. Das heißt, ab dem Umzugs-/Einzugsdatum läuft der Vertrag noch weitere 3 Monate, bis zum Ende des dritten Monats.
Wichtig hierbei ist, dass wir eine amtliche Meldebescheinigung erhalten, denn nach dem darauf vermerkten Datum richtet sich die Kündigung.

Eine Kündigung zum Umzugsdatum ist leider nicht möglich. Das Sonderkündigungsrecht richtet sich hierbei nach dem Telekommunikationsgesetz.

Liebe Grüße Jakob

Das sieht der Verbraucherschutz aber voellig anders. Der Horizon Box kann als Option nur zu einem bestehenden TV-Kabelvertrag gebucht werden. Durch den Umzug fällt aber dieser Hauptvertrag (Mehrnutzervertrag) weg. Damit entfällt auch jegliche Grundlage für Optionen wie HD, Horizon, Fremdsprachensender u.a.

Um die Optionen weiter nutzen zu können, müsste der Kunde ja erst einen zusätzlichen Hauptvertrag (hier digitalen TV-Kabelanschluss) buchen. Diese Koppelung ist aber nicht zulaessig und auch nicht Gegenstand des Telekommunikationsgesetzes.

Ich nehme aber zur Kenntnis, dass die 3 Monats Regelung zum Stichtag des Umzugsdatum nunmehr auch für Optionen bei Unitymedia angewandt wird, die keinen eigenständigen Hauptvertrag darstellen koennen. Es bleibt dem Kunden überlassen, dies juristisch überprüfen zu lassen.
JakobUM
Digitalisierer
Digitalisierer
CE38:
JakobUM:
Hi Blubytes,

tut mir leid, aber hier müsste ich einmal CE38 widersprechen.
In diesem Fall greift das Sonderkündigungsrecht. Das heißt, ab dem Umzugs-/Einzugsdatum läuft der Vertrag noch weitere 3 Monate, bis zum Ende des dritten Monats.
Wichtig hierbei ist, dass wir eine amtliche Meldebescheinigung erhalten, denn nach dem darauf vermerkten Datum richtet sich die Kündigung.

Eine Kündigung zum Umzugsdatum ist leider nicht möglich. Das Sonderkündigungsrecht richtet sich hierbei nach dem Telekommunikationsgesetz.

Liebe Grüße Jakob


Das sieht der Verbraucherschutz aber voellig anders. Der Horizon Box kann als Option nur zu einem bestehenden TV-Kabelvertrag gebucht werden. Durch den Umzug fällt aber dieser Hauptvertrag (Mehrnutzervertrag) weg. Damit entfällt auch jegliche Grundlage für Optionen wie HD, Horizon, Fremdsprachensender u.a.

Um die Optionen weiter nutzen zu können, müsste der Kunde ja erst einen zusätzlichen Hauptvertrag (hier digitalen TV-Kabelanschluss) buchen. Diese Koppelung ist aber nicht zulaessig und auch nicht Gegenstand des Telekommunikationsgesetzes.

Ich nehme aber zur Kenntnis, dass die 3 Monats Regelung zum Stichtag des Umzugsdatum nunmehr auch für Optionen bei Unitymedia angewandt wird, die keinen eigenständigen Hauptvertrag darstellen koennen. Es bleibt dem Kunden überlassen, dies juristisch überprüfen zu lassen.



Ja, du hast Recht, dass in diesem Fall das TKG nicht zutrifft, da es sich um ein reines TV-Produkt handelt, das hab ich in der Tat nicht bedacht.