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Frage

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Antwort

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Lösung

Digital TV BASIC notwendig für Internet?
Nicht anwendbar
Ich hab mir einmal den Vertrag meine Eltern angeschaut und entdeckt das deren monatlichen Kosten höher sind als erwartet.

Insgessamt belaufen sich die Kosten auf 54,61€ (ohne USt.) bestehend aus:
1x Digital TV BASIC (monatlich) - 17,64 €
1x 2play PREMIUM 200 - 36,97€

Nun ist die Sache das in der ganzen Wohnung kein Kabelfernsehen genutzt wird (meiner Eltern sind mittlerweile im Online-Streaming Zeitalter angekommen).

So wie ich das verstehe ist Digital TV Basic somit komplett überflüssig und meine Eltern bezahlen seit mehreren Jahren für einen Service der nicht genutzt wird.

Nun zum eigentlichen Thema, ich habe meine Eltern auf die Kosten angesprochen und die meinten Digital TV Basic sei notwendig um Internet über den Kabelanschluss zu erhalten. Ergibt für mich jedoch nicht viel Sinn, zudem waren die sich auch nicht ganz sicher.

Hoffentlich kann mir da einer mehr Klarheit verschaffen.
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Werden die Mediatheken ueber die Unitymedia Media Hardware HD Receiver (in NRW und Hessen) sowie die HORIZON Box gestreamt, ist Digital TV Basics notwendig. Erfolgt Abruf der Mediatheken und Live-Stream ueber eigene Hardware (z.B. Fire TV Stick, Google Chrome, Smart TV etc.) dann ist Digital TV Basic nicht notwendig.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

8 Antworten 8
Anonym239
Digitalisierer
Digitalisierer
Du hast recht, für einen 2play Vertrag benötigt man keinen Digital Basic Vertrag (Kabelanschluss).
Nicht anwendbar
Hallo,

wie schauen Deine Eltern TV? Um Internet und Telefon von UM zu nutzen, muss man nicht zwingend Digital TV Basic (Kabelanschluss) abschließen.
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Werden die Mediatheken ueber die Unitymedia Media Hardware HD Receiver (in NRW und Hessen) sowie die HORIZON Box gestreamt, ist Digital TV Basics notwendig. Erfolgt Abruf der Mediatheken und Live-Stream ueber eigene Hardware (z.B. Fire TV Stick, Google Chrome, Smart TV etc.) dann ist Digital TV Basic nicht notwendig.
Nicht anwendbar
Vielen Dank für die reichlichen Antworten :smiley:.

Meine Eltern schauen TV über Kartina.tv. Das ist ein russischsprachiger IPTV Anbieter. Somit wird von UM nur der Telefonanschluss und Internetzugang aktiv genutzt.


Torsten
SuperUser
SuperUser

Dann einfach den Kabelanschluss-Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und alles ist fein 😉

Allerdings hat auch der Kabelanschluss eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich bei Nicht-Kündigung immer um weitere 12 Monate, daher kann es passieren, das deine Eltern noch ein paar Monate an den Vertrag gebunden sind.

Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Cryo:
Vielen Dank für die reichlichen Antworten :smiley:.

Meine Eltern schauen TV über Kartina.tv. Das ist ein russischsprachiger IPTV Anbieter. Somit wird von UM nur der Telefonanschluss und Internetzugang aktiv genutzt.



Dann benötigt man auch keinen Kabelanschluss. Warum haben sie denn den überhaupt abgeschlossen, wenn sie den gar nicht nutzen? Man kann den Kabelanschluss auch für 24 Monate abschliessen. Hoffentlich haben sie das nicht auch noch gemacht.

MfG
Torsten
SuperUser
SuperUser
Hemapri:
Dann benötigt man auch keinen Kabelanschluss. Warum haben sie denn den überhaupt abgeschlossen, wenn sie den gar nicht nutzen? Man kann den Kabelanschluss auch für 24 Monate abschliessen. Hoffentlich haben sie das nicht auch noch gemacht.

MfG

Naja, er schreibt ja im Eröffnungspost, daß der UM-Anschluss schon einige Jahre besteht, insofern hat der sich immer nur um 12 Monate verlängert. Und wenn ich mich richtig erinnere, gab es Zeiten, wo ein Kabelanschlussvertrag in der Tat Voraussetzung selbst für einen 1 oder 2play war.
Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Ja, das gab es mal, bei Kabel BW wurde das 2008 abgeschafft. Bei UM wird es wohl ähnich gewesen sein. In der Tat haben sie aber für etwas gezahlt, dass sie seit Jahren weder gebraucht, noch genutzt haben. Daran ist aber nicht UM schuld. Sie hätten den Kabelanschluss entweder gar nicht beauftragen dürfen, bzw. hätten ihn längst kündigen können.

MfG