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Antwort
Lösung
am 14.01.2019 18:38
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 15.01.2019 00:16
Aha,
Du sagt gerade, dass durch das manuelle Einbuchen von Beträgen seitens eines Mitarbeiters der Fa. Vodafone keine Kosten entstehen?
Dem kann ich grade nicht folgen, denn dein Chef geht ja jetzt auch nicht hin und sagt zu dir: "weil die Kunden nicht mehr zahlen wollen, kann ich dir jetzt auch keinen Lohn mehr geben, du arbeitest aber trotzdem für mich weiter."
Irgendwie ist deine Argumentation unlogisch.
Des weiteren kannst du das Geld ja abbuchen lassen, dies geschieht vollautomatisch und kostet kein weiteres Geld.
Was du für (gute oder weniger gute) Verträge mit deiner Bank hast, kann Vodafone doch nichts dafür.
am 15.01.2019 01:11
am 15.01.2019 09:03
am 15.01.2019 13:24
Hallo Lyriedone,
es tut mir leid, dass hinsichtlich des Selbstzahler-Betrages noch Unklarheit herrscht.
Hier die Situation formal kurz zusammengefasst:
Aufgrund einer Gesetzesänderung berechnen wir für Neukunden ab dem 13.01.2018 keine Selbstzahler-Gebühren mehr.
Deshalb wirst Du in den aktuellen AGB auch keine Selbstzahler-Gebühr finden.
Praktisch bedeutet dies, dass bei vor dem 13.01.2018 abgeschlossenen DSL-Verträgen rechtmäßig die Gebühr erhoben wird.
Du schreibst, dass Dir seit 22 Monaten die Gebühr berechnet wird. Aufgrund des Zeitraumes ist davon auszugehen, dass die Gebühr rechtmäßig erhoben wird: Der Stichtag war eben der 13.01.2018
Bei bestimmten Vertrags-Änderungen kann die Gebühr jedoch entfallen. Ob das bei Dir zutrifft kann ich gerne überprüfen.
Sende mir dazu einfach Deine Kundendaten inklusive Kundenkennwort via PN.
Viele Grüße
Kira
am 15.01.2019 16:03
am 15.01.2019 16:11
am 15.01.2019 16:14
am 16.01.2019 17:52
Hallo Lyriedone,
die Preisliste, die für Dich gültig ist, findest Du im Anhang. Der Teil, der für Dich interessant ist, steht auf Seite 17.
LG,
Dany
am 16.01.2019 18:58
am 16.01.2019 19:14
Ich helf mal aus
Dieser § bezieht sich auf dich und auf das Unternehmen, mit dem du den Vertrag abgeschlossen hast.
In deinem Fall zwischen Vodafone und dir.
Vodafone bietet dir ja laut Gesetz eine Möglichkeit an, unentgeltlich deiner Verpflichtung nachzukommen.
Also sind die Hausaufgaben seitens Vodafone gemacht.
Wenn du einen Tarif bei deiner Bank hast, welche für eine Lastschrift (gängiges Verfahren) eine Gebühr erhebt, kann das abbuchende Unternehmen nichts dafür. Dementsprechend musst du dann die Gebühr an deine Bank bezahlen.
Weiteres dazu kann dir die entsprechende studierte Berufsgruppe erläutern, denn es ist jedem hier untersagt, Rechtsbeihilfe zu leisten.