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Lösung

2,50€ Gebühr für Rechnungsbegleichung per Überweisung
Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Guten Tag,

ich habe schon einiges gelesen hier bezüglich der Gebühr von 2,50€ für eigenständige Überweisungen.
Folgendes:

Ich bin lediglich Vodafone Dsl- und Festnetzkunde.
Da ich meine Rechnungen stets selbst überweise, wurde mir für die letzten 22 Monate die Gebühr von 2,50€ berechnet.
Dies fiel mir ziemlich spät auf, ja.
Nichtsdestotrotz habe ich den Kundenservice kontaktiert und mir wurde erklärt wofür die Gebühr anfällt.
Ich fragte wo ich das in meinen Vertragsdaten nachlesen könne, er antwortete:
"Vodafone berechnet ein Zusatzentgelt in Höhe von 2,50 Euro pro Monat. Grund hierfür ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der für Vodafone durch eine Zahlung per Überweisung oder Scheck verbunden ist.Dass Vodafone ein solches Zusatzentgelt berechnen darf, ist in Ziff. 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vodafone Dienstleistungen sowie in unserer Preisliste vereinbart."

In Ziff. 3.5 der Agb's für DSL und FESTNETZKUNDEN steht lediglich geschrieben, dass das SEPA-BASIS-Lastschriftmandat als Standart vorgesehen ist. Sonst nichts!

In der Preisliste für DSL und FESTNETZKUNDEN sind unter Preise für Serviceleistungen lediglich Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften vermerkt.
Hinzu kommt, dass eine Rechnung pro Monat in Papierform kostenlos zur Verfügung gestellt wird!
Und dann soll es mir nicht gestatten sein diese ohne weiteren Aufschlag begleichen zu dürfen?!

Ganz klar: Ich zahle was ich vertraglich vereinbart habe. Und zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses wurde ih in keinster Weise über diese Gebühr informiert. Ebenso ist diese Gebühr in den Agb's oder der Preisliste für DSL und FESTNETZKUNDEN in keinster Weise aufgeführt.

Vodafone weigert sich meinen Wiederspruch zu akzeptieren!
Kann mir aber keinen Nachweis liefern, dass ich über diese Gebühr informiert wurde oder diese per Agb's bzw. Preisliste zugestimmt habe!

Nun wird mein Anschluss gesperrt!

Ich nenne das unproffessionelles Verhalten bei eindeutigem Formfehler der Vodafone GmbH.
Kein Entgegenkommen, an den Vertrag wird sich nicht gehalten, eine Kundendienstmitarbeiterin am Telefon erklärt mir die Gründe für die Gebühr und fragt: "Verstehen Sie dass Herr .....?" Ich sagte Nein! Sagen Sie mir wo ich es in meinem Vertrag nachlesen kann. Sie: "Gut Herr ..... dann wird Ihr Andchluss nun gesperrt und der Fall an die Inkassofirma weitergeleitet. Tut tut tut.


Was ein Service!


Bin gespannt auf Ihre Antwort.
29 Antworten 29
Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Es kommt nicht darauf an was für eine Gebühr ich an meine Bank zahle. Lies den Gesetztestext.

Ich bin der Verbraucher, es geht darum was mir zur Verfügung steht.
Mir steht keine Lastschriftzahlung als unentgeltliche Zahlungsart zur Verfügung. Somit ist es unwirksam?!

Zu 312 Abs. 4 - 2. BGB
Wie entstehen hier diese Mehrkosten?!
Rechnung in Papierform erhält man so oder so.
Überweise ich den Betrag, erhält Vodafone eine Überweisungsgutschrift, ein Mitarbeiter muss diese lediglich per Angabe im Verwendungszweck meinem Konto zuordnen.
Wird der Betrag per Lastschrift abgebucht, erhält Vodafone eine Überweisungsgutschrift. Und was passiert dann?

@Lyriedone  schrieb:
Es kommt nicht darauf an was für eine Gebühr ich an meine Bank zahle. Lies den Gesetztestext.

Genau das habe ich getan.  keine Sorge.

Und: ich wiederhole mich gerne nochmal:

Hier im Forum darf keine Rechtsberatung statt finden. 

Du kennst meine Meinung, was du jetzt draus machst, ist ganz allein deine Sache. 😉 

Wenn ein unordentlicher Schreibtisch für einen unordentlichen Verstand steht,
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?

Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂
Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
"für den Verbraucher keine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht"

Das Lastschriftverfahren ist eine gängige, zumutbare Zahlungsmöglichkeit. Gebe ich Recht. Bei Personen mit z.B. Schufaeintragungen, die bestimmte Kontomodelle nicht erlauben, besteht diese unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit nicht. Es ist auch schnuppe welches Konto man hat. Kannst ja mal schauen welche Banken, für den normal Verbraucher, keine Gebühr für Lastschriften erhebt.
Du verstehst es so, dass Vodafone für die Lastschriftzahlung kein zusätzliches Entgelt nimmt und somit eine unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit anbietet.
Ich denke es ist eher auf den Verbraucher bezogen, der die Rechnung mit der zumutbaren und gängigen Zahlungsmöglichkeit begleichen kann die für Ihn unentgeltlich ist.
Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Eine Rechtsberstung in dem Sinne würde hier nicht stattfinden. Ich erfrage lediglich auf welcher Grundlage diese Gebühren erhoben werden. Dazu mit welchem Argument die Paragraphen umgangen werden.
Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
....die für ihn unentgeltlich ist. Ohne dass weitere Gebühren erhoben werden.
Da die Zahlungsmöglichkeit der Überweisung eine zumutbare und gängige ist.

@LyriedoneWir könnten jetzt abstimmen, wer deiner Meinung ist, oder wer die andere Auffassung vertritt. Das führt aber nicht weiter. Ich bin im übrigen nicht deiner Meinung, denn man muss mal anschauen, warum diese Norm geschaffen wurde. Aber egal.

VF wird sich jedenfalls deinen Argumenten nicht beugen, also bleibt dir nur die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

Norman
Community Manager
Community Manager

Guten Morgen zusammen,

 

ich löse das Rätsel mal auf. Der Abschlusszeitpunkt ist entscheidend. Alle Verträge, die ab dem 13.01.2018 abgeschlossen wurden, sind von dieser Gebühr ausgenommen. Man muss hier das EGBGB zum §270a BGB hinzunehmen. Dort steht als Übergangsvorschrift: „Die Vorschrift ist auf alle Schuldverhältnisse anzuwenden, die ab dem 13.01.2018 entstanden sind." 

 

Vorab: Hierüber können wir Mods uns keiner weiteren Diskussion anschließen. Seht es als gegeben. Wer da genauer rechtlich beraten werden will, kann dies gerne bei entsprechend ausgebildeten Menschen ( Rechtsanwälten) machen. Das steht jedem frei.

 

Da Dein Vertrag offenbar vor dem 13.01.2018 abgeschlossen wurde Lyriedone, greift die Gebühr also weiterhin. Sie entfällt für Bestandskunden nur automatisch, wenn folgedes eintritt:

- Tarifwechsel

- Umzug

- Bestellung einer Tarifoption

- Vertragspartnerwechsel

 

Eine Erstattung der Gebühren ist rückwirkend nicht möglich. Ich kann Dich aber gern aus Kulanz auf die kostenfreie Variante umstellen. Dann fällt die Gebühr zukünftig nicht mehr an. Dein Vertrag wird dadurch nicht geändert.

 

Schick mir dazu bitte eine PN mit Deiner Ruf- oder Kundennummer @Lyriedone.

 

Beste Grüße,

Norman

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Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Hallo Norman, vielen Dank für die tolle Antwort und für das Angebot.
Das ist so alles völlig nachvollziehbar und verstanden.

Nur juckt natürlich immernoch die Frage wie jetzt §312 Abs. 4 - 1. BGB genau zu verstehen ist. Ich seh es da ganz einfach so, dass Gesetze zum Schutze des Verbrauchers erstellt werden. Da geht es um das private Recht eines jeden. @Diaz_de_Vivar

Da mein Vertrag zum 30.02.2019 gekündigt ist und ich den Betrag im Februar abbuchen lasse, nehme ich die 0,35€ jetzt nochmal so hin. Die 2,50€ fallen dann ja nicht an.


Aber dass der Kundenservice da so unkompetent war, bleibt mir ein Rätsel.


@Lyriedone  schrieb:
Nur juckt natürlich immernoch die Frage wie jetzt §312 Abs. 4 - 1. BGB genau zu verstehen ist.

Da bleibt dir nur eines: Lass dich von einem Anwalt beraten. Alternativ dazu könntest du aber auch in einem geeignetem forum, z.B. in der Jurawelt eine Diskussion starten.

Und ja, viele (aber längst nicht alles) Gesetzesvorschriften dienen dem Verbraucherschutz. So auch der hier einschlägige § 312a BGB. Dieser Text ist vollkommen neu eingefügt, durch das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung" aus 2014.

Dies war erforderlich, weil es zahlreiche Unternehmen gab, die grundsätzlich für jeden Zahlvorgang vom Kunden eine Gebühr verlangten, oder nur "exotische" kostenlose Zahlungsmöglichkeiten anboten. Da wollten die EU-Räte, dass die Unternehmen mindestens eine Zahlungsvariante anbieten müssen, für die sie keine Gebühr vom Verbraucher verlangen können. Auch die Überschrift des § 312 a "..Grenzen der Vereinbarung von Entgelten" macht doch deutlich, dass es hier rein um die Vertragsinhalte zwischen Unternehmen und Kunden geht. Aber wie gesagt, frag einen Anwalt.

 

P.S. Hier findest du den Werdegang des genannten Gesetzes: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/500/50037.html

Norman
Community Manager
Community Manager

Hallo @Lyriedone,

 

gern geschehen. 🙂 

 

Schade, dass Du uns verlässt. 😞 Entschuldige bitte, dass die Kollegen an der Hotline das nicht auflösen konnten. 😞 

 

Zu Deiner anderen Frage, können wir/ich nichts schreiben. Da bleibt dann wirklich nur die Rechtsberatung beim Anwalt. 

 

Ich schließ hier ab, da Deine Frage an sich geklärt ist und wir hier nicht zu tief in die Materie einsteigen können. @Díaz_de_Vivar hat ja schon entsprechende Diskussionsforen genannt. 

 

Falls Du noch Unterstützung zu einem anderen Thema bzgl. Vodafone brauchst, kannst Du gerne einen neuen Beitrag verfassen. 

 

Bis dahin wünsch ich Dir alles Gute. 

 

Beste Grüße,

Norman 


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