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Lösung

2,50€ Gebühr für Rechnungsbegleichung per Überweisung
Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Guten Tag,

ich habe schon einiges gelesen hier bezüglich der Gebühr von 2,50€ für eigenständige Überweisungen.
Folgendes:

Ich bin lediglich Vodafone Dsl- und Festnetzkunde.
Da ich meine Rechnungen stets selbst überweise, wurde mir für die letzten 22 Monate die Gebühr von 2,50€ berechnet.
Dies fiel mir ziemlich spät auf, ja.
Nichtsdestotrotz habe ich den Kundenservice kontaktiert und mir wurde erklärt wofür die Gebühr anfällt.
Ich fragte wo ich das in meinen Vertragsdaten nachlesen könne, er antwortete:
"Vodafone berechnet ein Zusatzentgelt in Höhe von 2,50 Euro pro Monat. Grund hierfür ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der für Vodafone durch eine Zahlung per Überweisung oder Scheck verbunden ist.Dass Vodafone ein solches Zusatzentgelt berechnen darf, ist in Ziff. 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vodafone Dienstleistungen sowie in unserer Preisliste vereinbart."

In Ziff. 3.5 der Agb's für DSL und FESTNETZKUNDEN steht lediglich geschrieben, dass das SEPA-BASIS-Lastschriftmandat als Standart vorgesehen ist. Sonst nichts!

In der Preisliste für DSL und FESTNETZKUNDEN sind unter Preise für Serviceleistungen lediglich Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften vermerkt.
Hinzu kommt, dass eine Rechnung pro Monat in Papierform kostenlos zur Verfügung gestellt wird!
Und dann soll es mir nicht gestatten sein diese ohne weiteren Aufschlag begleichen zu dürfen?!

Ganz klar: Ich zahle was ich vertraglich vereinbart habe. Und zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses wurde ih in keinster Weise über diese Gebühr informiert. Ebenso ist diese Gebühr in den Agb's oder der Preisliste für DSL und FESTNETZKUNDEN in keinster Weise aufgeführt.

Vodafone weigert sich meinen Wiederspruch zu akzeptieren!
Kann mir aber keinen Nachweis liefern, dass ich über diese Gebühr informiert wurde oder diese per Agb's bzw. Preisliste zugestimmt habe!

Nun wird mein Anschluss gesperrt!

Ich nenne das unproffessionelles Verhalten bei eindeutigem Formfehler der Vodafone GmbH.
Kein Entgegenkommen, an den Vertrag wird sich nicht gehalten, eine Kundendienstmitarbeiterin am Telefon erklärt mir die Gründe für die Gebühr und fragt: "Verstehen Sie dass Herr .....?" Ich sagte Nein! Sagen Sie mir wo ich es in meinem Vertrag nachlesen kann. Sie: "Gut Herr ..... dann wird Ihr Andchluss nun gesperrt und der Fall an die Inkassofirma weitergeleitet. Tut tut tut.


Was ein Service!


Bin gespannt auf Ihre Antwort.
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Norman
Community Manager
Community Manager

Guten Morgen zusammen,

 

ich löse das Rätsel mal auf. Der Abschlusszeitpunkt ist entscheidend. Alle Verträge, die ab dem 13.01.2018 abgeschlossen wurden, sind von dieser Gebühr ausgenommen. Man muss hier das EGBGB zum §270a BGB hinzunehmen. Dort steht als Übergangsvorschrift: „Die Vorschrift ist auf alle Schuldverhältnisse anzuwenden, die ab dem 13.01.2018 entstanden sind." 

 

Vorab: Hierüber können wir Mods uns keiner weiteren Diskussion anschließen. Seht es als gegeben. Wer da genauer rechtlich beraten werden will, kann dies gerne bei entsprechend ausgebildeten Menschen ( Rechtsanwälten) machen. Das steht jedem frei.

 

Da Dein Vertrag offenbar vor dem 13.01.2018 abgeschlossen wurde Lyriedone, greift die Gebühr also weiterhin. Sie entfällt für Bestandskunden nur automatisch, wenn folgedes eintritt:

- Tarifwechsel

- Umzug

- Bestellung einer Tarifoption

- Vertragspartnerwechsel

 

Eine Erstattung der Gebühren ist rückwirkend nicht möglich. Ich kann Dich aber gern aus Kulanz auf die kostenfreie Variante umstellen. Dann fällt die Gebühr zukünftig nicht mehr an. Dein Vertrag wird dadurch nicht geändert.

 

Schick mir dazu bitte eine PN mit Deiner Ruf- oder Kundennummer @Lyriedone.

 

Beste Grüße,

Norman

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Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

29 Antworten 29
Mav1976
SuperUser
SuperUser

Hi @Lyriedone,

 

also hier gibt es eine Antwort eines Moderators, der für deinen Vertrag hin geprüft werden müsste.
https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-über-DSL/Gebühren-für-Überweisung/td-p/1580408

 

Nachtrag: Die Prüfung kann entfallen. Im InfoDok 100 auf Seite 58 kannst du diese Info entnehmen.

Mehr anzeigen
Zahlen per Überweisung oder Scheck, also Nicht-Teilnahme am Lastschriftverfahren, pro Monat.
Gilt für Verträge bis 12.01.2018.        (2,50 €)

https://www.vodafone.de/infofaxe/100.pdf

Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Danke für die Antwort.
Der InfoDok 100 ist lediglich für Mobilfunkkunden.
Ich habe extra dick geschrieben lediglich DSL und FESTNETZKUNDE.
Und in der Preisliste die für mich als reiner DSL und FESTNETZKUNDE ausschlaggebend ist, ist so eine Gebühr nicht aufgeführt.
Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Für mich gilt InfoDok 120.
Mav1976
SuperUser
SuperUser

Stimmt, mein Fehler 🙂 dann muss ein Moderator das genauer prüfen. Habe etwas Geduld, da diese nicht 24/7 im Forum unterwegs sind.

 

Aber ich gehe hier dennoch davon aus, dass das hier ebenso greift. Siehe Verlinkung im obigen Beitrag.

Denn wenn ich dort das Datum lese, dass es erst ab 13.01.2018 Gültigkeit hat (ohne es genauer zu prüfen), du aber den Vertrag länger hast (22 Monate), kann es sein, dass der Passus auch auf deinen Vertrag zutrifft. 

Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Das scheinen sämtliche Mitarbeiter übersehen zu haben.
Ja, habe auch gesehen dass hier deutlich mehr auf einen eingegangen wird.

Hallo @Lyriedone

Man kann auch freundlicher mit anderen Kunden umgehen. Ich denke mal, das ist nicht zu viel verlangt, oder? 

 

Tatsächlich steht im Infodok 120 eine Gebühr für Selbsteinzahler in Höhe von 2,50 € drin. Und das auch schon seid Jahren. 

Ergo: die Gebühr ist berechtigt.

 

Lieben Gruß 

 

Wenn ein unordentlicher Schreibtisch für einen unordentlichen Verstand steht,
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?

Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂

Achso:

Und wenn überhaupt trifft obendrauf in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Punkt 3.3 die Pflicht zur Rechnungsprüfung in Kraft und dass du 8 Wochen nach Erhalt der Rechnung Zeit hast, diese zu beanstanden.

Falls man dir entgegen kommt, was ich bezweifle, wird es sich um einen Betrag in Höhe von 5 € handeln. Smiley (gleichgültig)

Wenn ein unordentlicher Schreibtisch für einen unordentlichen Verstand steht,
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?

Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂
Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Zu welchem Zeitpunkt bin ich nicht freundlich gewesen?
Habe es nur groß geschrieben, weil es der ausschlaggebene Punkt ist.

Wo steht bitte in InfoDok 120 diese Gebühr vermerkt?!

So eine Gebühr hätte vertraglich garnicht zustande kommen dürfen. Außer nach ausdrücklichen Hinweis. Siehe Paragraph 312a Abs. 3 BGB.
Und so eine Gebühr wurde nicht ausdrücklich vereinbart...?!


Dazu kommt Paragraph 321a Abs. 4-1. BGB.
Für Lastschriften zahle ich z.B. 0,35€ Bearbeitungsgebühr bei der Bank.
Eine gewisse Anzahl an Überweisungen sind jedoch frei im Monat. Somit entstehen mir durch die Lastschrift weitere Kosten und ich habe das Recht die Rechnung ohne Aufschlag per Überweisung zu belgeichen.
Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
312a Abs. 4-1. BGB