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Antwort
Lösung
am 14.01.2019 18:38
Gelöst! Gehe zu Lösung.
17.01.2019 08:46 - bearbeitet 17.01.2019 09:01
Guten Morgen zusammen,
ich löse das Rätsel mal auf. Der Abschlusszeitpunkt ist entscheidend. Alle Verträge, die ab dem 13.01.2018 abgeschlossen wurden, sind von dieser Gebühr ausgenommen. Man muss hier das EGBGB zum §270a BGB hinzunehmen. Dort steht als Übergangsvorschrift: „Die Vorschrift ist auf alle Schuldverhältnisse anzuwenden, die ab dem 13.01.2018 entstanden sind."
Vorab: Hierüber können wir Mods uns keiner weiteren Diskussion anschließen. Seht es als gegeben. Wer da genauer rechtlich beraten werden will, kann dies gerne bei entsprechend ausgebildeten Menschen ( Rechtsanwälten) machen. Das steht jedem frei.
Da Dein Vertrag offenbar vor dem 13.01.2018 abgeschlossen wurde Lyriedone, greift die Gebühr also weiterhin. Sie entfällt für Bestandskunden nur automatisch, wenn folgedes eintritt:
- Tarifwechsel
- Umzug
- Bestellung einer Tarifoption
- Vertragspartnerwechsel
Eine Erstattung der Gebühren ist rückwirkend nicht möglich. Ich kann Dich aber gern aus Kulanz auf die kostenfreie Variante umstellen. Dann fällt die Gebühr zukünftig nicht mehr an. Dein Vertrag wird dadurch nicht geändert.
Schick mir dazu bitte eine PN mit Deiner Ruf- oder Kundennummer @Lyriedone.
Beste Grüße,
Norman
14.01.2019 22:24 - bearbeitet 14.01.2019 22:38
Hi @Lyriedone,
also hier gibt es eine Antwort eines Moderators, der für deinen Vertrag hin geprüft werden müsste.
https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-über-DSL/Gebühren-für-Überweisung/td-p/1580408
Nachtrag: Die Prüfung kann entfallen. Im InfoDok 100 auf Seite 58 kannst du diese Info entnehmen.
am 14.01.2019 22:49
am 14.01.2019 22:52
14.01.2019 23:07 - bearbeitet 14.01.2019 23:13
Stimmt, mein Fehler 🙂 dann muss ein Moderator das genauer prüfen. Habe etwas Geduld, da diese nicht 24/7 im Forum unterwegs sind.
Aber ich gehe hier dennoch davon aus, dass das hier ebenso greift. Siehe Verlinkung im obigen Beitrag.
Denn wenn ich dort das Datum lese, dass es erst ab 13.01.2018 Gültigkeit hat (ohne es genauer zu prüfen), du aber den Vertrag länger hast (22 Monate), kann es sein, dass der Passus auch auf deinen Vertrag zutrifft.
am 14.01.2019 23:15
am 14.01.2019 23:15
Hallo @Lyriedone
Man kann auch freundlicher mit anderen Kunden umgehen. Ich denke mal, das ist nicht zu viel verlangt, oder?
Tatsächlich steht im Infodok 120 eine Gebühr für Selbsteinzahler in Höhe von 2,50 € drin. Und das auch schon seid Jahren.
Ergo: die Gebühr ist berechtigt.
Lieben Gruß
am 14.01.2019 23:36
Achso:
Und wenn überhaupt trifft obendrauf in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Punkt 3.3 die Pflicht zur Rechnungsprüfung in Kraft und dass du 8 Wochen nach Erhalt der Rechnung Zeit hast, diese zu beanstanden.
Falls man dir entgegen kommt, was ich bezweifle, wird es sich um einen Betrag in Höhe von 5 € handeln.
am 15.01.2019 00:02
am 15.01.2019 00:07