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Antwort
Lösung
am 15.09.2018 13:06
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 19.09.2018 11:28
am 15.09.2018 14:26
Prinzipiell: Wenn die Anlage nicht geerdet (besser gesagt: sie nicht in den Potentialausgleich des Hauses einbezogen) ist, dann DARF der Techniker die Anlage nicht in Betrieb nehmen - egal ob dort schon ein Kabel zu dir liegt oder nicht.
Die Herstellung des Potentialausgleichs incl. entsprechendem Erder darf nur durch einen Elektriker erfolgen - der Kabeltechniker darf lediglich von einem vorhandenen Potentialausgleich ein Kabel zur "neuen" Kabelanlage (Übergabepunkt, Verstärker und Verteiler) ziehen. Sollte also kein Potentialausgleich vorhanden sein (was eigentlich seit knapp 30 Jahren bei Anpassungen an der Elektroanlage hätte passieren sollen/müssen), dann muss dieser erst vom Elektriker errichtet werden, bevor auch nur ein Finger bei Kabel krumm gemacht wird.
Nun zum Kabel:
Sofern wirklich ein Antennenkabel in der Nähe vom HÜP abgeht -und- bei dir in der Wohnung ankommt, sollte der Techniker in der Lage sein, dieses zu verwenden, AUSSER das Kabel erfüllt nicht (mehr) die Mindestanforderungen (Klasse A+, mind. 3-fach geschirmt mit mind. 100 dB Schirmungsmaß, 75 Ohm -- das ist mehr als für "normales" SAT-TV).
Wenn das Kabel nicht mehr am HÜP/Hausverstärker angeschlossen ist, dann darf dir der Techniker, sofern eben jener Potentialausgleich fehlt, das Kabel NICHT anschließen.
am 19.09.2018 11:13
Hallo Kevin2107,
reneromann hat Dir ja schon einen wichtigen Hinweis zum Anschluss gegeben. Bist Du in der Sache schon weitergekommen, wurde zum Beispiel ein Elektriker beauftragt?
Viele Grüße,
Claudia
am 19.09.2018 11:28
am 24.09.2018 15:05
Hallo Kevin2107,
das liest man gern :). Dann mache ich hier nun zu und wünsche Dir weiterhin viel Spaß mit Deinem Internetanschluss.
Viele Grüße,
Claudia