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Antwort
Lösung
am 08.12.2020 21:33
Hallo! Nachdem der Techniker heute da war, um eine Internetstörung zu beheben und den Router ausgetauscht hat, meinte dieser, ich müsse den ausgetauschten Router an Vodafone zurückschicken.
Auf die Frage, wie ich dies tun solle, konnte er mir leider nicht antworten.
Nun die Fragen:
1.) Wohin soll der Router geschickt werden?
2.) Muss der gesamte Lieferumfang, der beim Erhalt dabei war, mitzurück geschickt werden?
3.) Werden mir die Versandkosten erstattet? (Und wenn ja, wie läuft das?)
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 18.12.2020 17:30
Um meine vorherigen Fragen nochmals zu ergänzen: 4.) Ich habe nach widersprüchlichen Aussagen und unklaren Anweisungen nun zwei Mal bzw. zum zweiten Mal einen Retourenschein zugesagt bekommen, auf den ich 24h warten soll. Es scheint nun äußerst unwahrscheinlich, dass ich den Router innerhalb der 14-tägigen Frist noch an Vodafone schicken kann (ich erhielt das Gerät am 08.12.) und habe seitdem mehrmals um Hilfe gebeten. Mir wurde gerade am Telefon gesagt, dass ich nach Ablauf der Frist, 100€ für den Kabelrouter zu zahlen hätte. Gäbe es da die Möglichkeit diese Frist aufgrund langsamer, widersprüchlicher und unklarer Kommunikation zu verlängern?
am 18.12.2020 17:51
du bekommst keinen, du musst es selber bezahlen! Das steht so auch in der AGb´s!
am 18.12.2020 18:01
Hi,
@Menne99: Das würde ich Pauschal nicht so sagen 😉
Ich hatte mal den gleichen Fall (Austauschgerät per Post aufgrund Kabelmodemdefekt zugeschickt ließ sich nicht provisionieren -> Technikereinsatz, welcher das Kabelmodem dann ersetzt hat, dieses aber nicht mitgenommen hat). Kabelmodem wurde dann ca. 4 Wochen später per E-Mail Benachrichtung von Vodafone KD zurückgefordert.
Dort konnte ich über freundliche Nachfrage über das Kontaktformular ein Retourenlabel bekommen und habe damit das defekte Modem zurückgeschickt.
@moodysky: Ich würde noch ein paar Tage auf einen VF KD Moderator warten. Dieser kann dir dann die weitere Vorgehensweise zum kostenneutralen Versand schreiben 🙂
Grüße
18.12.2020 19:54 - bearbeitet 18.12.2020 19:59
Okay, letztes Update, Feedback und Resümee.
Zunächst einmal @Menne99, ich gehe davon aus, dass du dich auf 3.2.3 des "Internet und Telefon Allgemeine Geschäftsbedingungen" Dokumentes beziehtst (Stand: 18.12.2020), in dem steht:
"Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurückzugeben.", es ist aber deutlich, dass das Vertragsverhältnis noch nicht beendet wurde und der Satz danach: "Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet Vodafone nach den gesetzlichen Bestimmungen.", verweist auf eine Haftung Vodafones nach deutschem Recht.
Man könnte jetzt argumentieren, dass in den Allgemeinen Verkaufs-, Service- und Leihbedingungen unter D.3.3. bei Rückgabe steht: "Der Kunde ist verpflichtet, den Leihgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am Ausgabeort zurückzugeben. Wurde kein Rückgabezeitpunkt vereinbart und ist den Umständen keine eindeutige Mindestleihdauer zu entnehmen, so hat er den Leihgegenstand jederzeit auf Anforderung zurückzugeben." (Stand: 18.12.2020), doch darin steht nicht, wer die Kosten zu tragen hat und außerdem steht in A.3.1.: "Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften."
Was ich daraus schließe, ich habe keine juristische Ausbildung, ist dass in diesem Fall das BGB greift, wo bezüglich des Mietrechtes § 535 steht: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.", wodurch meinerseits ein Anspruch auf Mängelbeseitung besteht.
Ich halte die Aussage "das steht so in den AGBs", die mir so auch seitens der Supporthotline entgegengebracht wurde, in diesem Zusammenhang daher für zutiefst ungenügend. Es kann natürlich auch sein, dass ich ein rechtliches Dokument übersehen habe, in dem steht, dass ich bei einem Mietverhältnis zwar nicht die Mängelbeseitigung zu zahlen habe, jedoch aber den Versand ihrer, ich gehe aber davon aus, dass der Versand bei der Mängelbeseitigung einbegriffen ist.
@peter12_, vielen Dank für die beruhigenden Worte, es hat mich alles ein kleinen wenig kirre gemacht.
Und nun abschließend: Ich habe zum fünften Mal angerufen und mir wurde erneut ein Retourenschein angeboten. Ich möchte mich bei dem netten Mitarbeiter entschuldigen, dass ich so skeptisch war, denn 20 Minuten später kam der DHL Schein per E-Mail. Das Problem ist also gelöst, mal sehen, ob der Router im Weihnachtsversand noch rechtzeitig ankommt.
Feedback: Das ist nicht okay. Ich habe fünf Mal angerufen und fünf verschiedene Antworten bekommen. Von "der Techniker hätte den Router mitnehmen sollen" zu "das ist normal, dass der Techniker den Router da lässt", von "wir stellen dir einen Retourenschein aus" zu "Vodafone stellt keine Retourenscheine mehr aus", von "du hast die gesamten Versandkosten zu tragen" zu "wir erstatten dir (Teile der) Versandkosten" - in dieser Hinsicht scheint es einfach ein Geduldsspiel zu sein, bei dem man so oft anruft, bis man eine Lösung erhält, mit der man zufrieden ist. Am frustrierendsten ist jedoch, dass jeder der Beratenden mit vollem Selbstvertrauen auf seiner Version der Vodafone-Politik verharrt ist und gar nicht erst auf meine Einwände (und die Einwände ihrer vorherigen Kollegen) eingehen wollte. Das ist nicht die Schuld der Beratenden, ich weiß, dass das kein leichter Job ist und sie waren alle ausnahmslos unglaublich freundlich. Das ist ein Trainingsproblem; ich würde mir wünschen, dass mit diesen Problemen einheitlich verfahren wird und der Kunde nicht bei jedem Anruf eine bessere oder schlechtere Lösung erhält.
Vielen Dank für das Lesen und die angebotene Hilfe
am 22.12.2020 08:39
Hi moodysky,
schön, dass es mit dem Retourenlabel doch noch geklappt hat.
Im Normalfall hätte der Techniker den alten Router gleich mitnehmen sollen, dann hätten wir das ganze Durcheinander gar nicht erst gehabt.
Ich schließe den Beitrag damit auch ab. Wenn du nochmal ein Anliegen oder Fragen hast, kannst du dich gerne wieder in der Community melden.
Gruß
Stephan