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Lösung

Rückerstattung Gebühr für Nichtrücksendung von Geräten
xxcarminxx
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Schönen guten Abend,

 

ich habe nach Vertragsende meinen WLAN Router zurückgesendet. Die 14-Tage-Frist war zu dem Zeitpunkt seit 2 Tagen verstrichen und so wurden mit bereits 100 € Gebühren für Nicht-Rücksendung in Rechnung gestellt. Das habe ich allerdings auch erst später gemerkt, als das Geld von meinem Konto abgebucht wurde.

 

Nun hieß es, dass sobald der Eingang der Rücksendung registriert wird, eine Rückerstattung erfolgen sollte.

Dies ist jedoch bis heute (07.12.18) nicht passiert. Die Rücksendung erfolgte am 17.11.18., sollte also inzwischen angekommen sein.

 

Wann kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi xxcarminxx,

 

danke für Deine Daten.

 

Den Router sehe ich hier als retour, da kann ich die Ausbuchung für die Gerätepauschale für Dich veranlassen.

 

Mit der Rücküberweisung wird es wohl im Dezember nichts mehr, weil bei Dir der Rechnungslauf schon durch ist.

 

Gruß

Stephan

 

 

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6 Antworten 6
seelo2010
SuperUser
SuperUser
Geht es um ein Kabel oder DSL Modem?
xxcarminxx
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Ein Kabel Modem.
seelo2010
SuperUser
SuperUser
Dann wird eigentlich kulant gehandelt und das Geld wieder gutgeschrieben.
Dauert aber immer relativ lange.

Du könntest dich einmal an die Hotline wenden, wenn du keine Bestätigung zum Eingang des Modem erhalten hast.
Ich hatte immer ein Schreiben zugeschickt bekommen, wo vermerkt war das ich das Modem übersendet habe.
Billy
Moderator:in
Moderator:in

Hallo xxcarminxx,

 

gern sehe ich mir das einmal an. Schick mir bitte Deine Kundendaten (Kundennummer, Name, Adresse und Geburtsdatum des Vertragsinhabers) via privater Nachricht. Gib mir bitte hier im Beitrag Bescheid, wenn Du die Nachricht verschickt hast.

 

VG Billy

 

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vielen Dank! Ist versendet 🙂

Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi xxcarminxx,

 

danke für Deine Daten.

 

Den Router sehe ich hier als retour, da kann ich die Ausbuchung für die Gerätepauschale für Dich veranlassen.

 

Mit der Rücküberweisung wird es wohl im Dezember nichts mehr, weil bei Dir der Rechnungslauf schon durch ist.

 

Gruß

Stephan

 

 

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