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Lösung
am 02.06.2021 20:47
Hallo,
Ich bin seit Samstag im Besitz eines Festnetzvertrages von der Vodafone. Als gerät hatte ich die Easybox 805 ausgewählt, da ich zuvor schon recht gute erfahrungen mit dem hauseigenem Router der Telekom gemacht hatte. Tja was soll schon schief gehen.... Folgendes Szenario: Hin und wieder fahre ich gerne mal ein paar Runden Rennen (Simracing, Assetto Corsa etc pp) vorzugsweise mit ein paar freunden. Dazu bietet sich dann in der Regel ein dedizierter Server an welchen man auf dem eigenen Pc laufen lässt im hintergrund, da man da am flexibelsten ist.
So jetzt zum eigentlichen Problem, es lassen sich ums verrecken nicht die entsprechenden Ports bei dem Router freischalten. Der Router ist dementsprechend Konfiguriert dass die Ports in der Theorie freigegeben werden sollten, was aber allen anschein nicht der Fall ist.
Die konfiguration des Dedizierten Servers kann es definitiv nicht sein, da es letze Woche noch ohne Probeme gelaufen ist und auch nichts mehr daran geändert wurde.
Lange Rede kurzer Sinn, habe ich heute abend den Kundensupport telefonisch kontaktiert. Mit folgendem Ergebniss: Meine Umtauschfrist, welche anfangs gar nicht erwähnt wurde ( Es wurde nur gesagt dass mir ab Tag X ein neuer zur verfügung steht), bereits am Montag abgelaufen wäre.
Ja toll, bei aller liebe... Das heißt im umkehrschluss dass ich nicht mal 72 Stunde habe um ein solches gerät auf Herz und nieren zu Prüfen. Und die anderen >11 Tage welche ich den Router nicht nutzen konnte, aufgrund dass der Anschluss nicht geschalten war scheinen wohl keine Beachtung zu finden. Echt einer glorreiche Leistung.,..
am 02.06.2021 21:41
Erste Frage: Nutzt du auch die "richtige" IP-Adresse? Nicht das du von außen die falsche IP ansprichst...
Zweite Frage: Hast du auch kontrolliert, dass die IP-Adresse für die Freigabe mit derjenigen des Rechners übereinstimmt?
Und dann eine generelle Sache:
Das Widerrufsrecht ist KEIN Recht zum Testen, sondern es soll dich dazu befähigen, die Vertragsunterlagen zu kontrollieren und dich von einem vorschnellen Vertragsschluss schützen. Daher beginnt die Frist auch immer mit Zusendung der Widerrufsbelehrung und nicht erst mit Schaltung der Leitung / Erbringung der Dienstleistung.