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Lösung

Ist es zulässig,dass eine 2018 gemietete Fritzbox 6490 ein OS von 2016 hat?(Pri)
Nicht anwendbar

Ist das möglich dass ein Unternehmen wie UM derart veraltete Software-Stände liefert?

Ist das nicht Ausnutzen der Marktbeherrschung?


AWM wirft sicher keine instabilen Stände auf den Markt. Und seit der Freigabe am 22.12.2017 hat UM über 4 Monate Zeit gehabt. Das müsste wirklich reichen, dass UM das ausgiebig testet.


Selbstverständlich weiß ich daß ich die Box auch selber kaufen könnte.


Aber bei dem "Support" von UM kann ich es mir nicht vorstellen, dass UM wirklich alle nötigen Konfig-Daten proaktiv liefert, nachdem ich wie viele andere selbst ich als Elektro-Ingenieur schon öfter fast keine Chance hatte mir selber zu helfen obwohl ich nur eine kleine Info gebraucht habe.


Laut glaubhafter Aussage eines AWM-Profis könnte das aktuelle OS 6.87 meine ständigen Probleme, die seit der erfolgreichen Freischaltung am 13.4.2018 da sind, beheben.


Ich hoffe ernsthaft, dass diese Frage von einem echten UM-Mitarbeiter beantwortet wird.

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Daniel_79
Royal-Techie
Royal-Techie
MGG:
Ist das möglich dass ein Unternehmen wie UM derart veraltete Software-Stände liefert?Ist das nicht Ausnutzen der Marktbeherrschung?AWM wirft sicher keine instabilen Stände auf den Markt.


Ja ein Unternehmen darf auf Hardware die denen gehört Software installieren mit dem Stand den denen beliebt.
Warum sollte das Ausnutzung einer Marktbeherschung sein. Es steht doch den Kunden gesetzlich zu eigene Hardware mit dem Softwarestand die dem Kunden beliebt anzuschließen. Wer ist AWM?
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Ich finde es lustig, diese Frage hier zu stellen.
Man fragt doch nicht den, der der eigenen Meinung nach unrichtig handelt, ob das korrekt ist.
Da macht eine Anfrage bei der BNA, dem BSI, einem Rechtsanwalt o.Ä. mehr Sinn.

Du gehst übrigens bei den Terminen von den falschen Vorraussetzungen aus.
Die 6.6x, die schon ewig vorhanden ist, hätte z.B. schon lange das Speedproblem mit vielen Switches beseitigt.

Da gibt es eigentlich schon ein aktuelles Thema von UM eröffnet:

https://community.unitymedia.de/categories/hardware/article/neuigkeiten-zum-fritzbox-6490-firmware-update
Nicht anwendbar
Hallo Plumper,


danke für die Meldung.


Ich denke schon dass man das so macht. Da sehe ich als De-Eskalation an. Oder sinngemäss "Schadenminderungspflicht" d.h. erstmal so einfach wie möglich rangehen bevor man Aufwand erzeugt.


Den Post kenne ich auch.

Aber für die Privaten Fritzboxen gibt es nur 6.52, d.h. 6.6x ist dann was für Business-Tarife.


Gruß MGG

Nicht anwendbar
Hallo Daniel,


vielen Dank für die Meldung.


Ich meine natürlich AVM.


Und nachdem ich von denen versichert bekommen habe dass das vermutlich der einzige Weg ist damit ich meine bestellte und bezahlte Leistung (Telefon Komfort, d.h. VoIP mit 3 Nummern über 2 Leitungen) gehts nicht drum was mir beliebt sondern was ich brauche. Ganz unabhängig davon wem die Box gehört.


Warum es nicht sinnvoll ist, einen eigenen Router zu beschaffen habe ich ausführlich erklärt.


Bis mal überhaupt Daten da sind, dauert das bestimmt Tage. Und, bis die dann vollständig sind und laufen, nochmal. UM hat mich selbst mit deren Box schlecht unterstützt, das ist sicher nicht das erste Mal dass Du Aussagen über den Support von UM liest.


Gruß MGG

Gelöschter User
Nicht anwendbar
Das mit der 6.6x hast du falsch verstanden.
Ein ganz großes, bekanntes Problem bei der 6.50 ist, dass die meisten Gigabit-Switches nicht mit voller Leistung laufen.
AVM hatte recht zügig reagiert und die 6.6x veröffentlicht.
VF/KD hat diese Version auch recht zügig freigegeben, nur UM ging das einfach am Ar... vorbei.
Selbst die Businesstarife wurden erst vor kurzem mit einer 6.75 teilweise beglückt.

Bei mir hat die Umstellung (aus Versehen) sehr zügig innerhalb von nicht mal 10h komplett mit SIP-Daten funktioniert, ohne dass ich irgendwo nachhaken musste. Ich war völlig Perplex.

Daniel_79
Royal-Techie
Royal-Techie
MGG:
Warum es nicht sinnvoll ist, einen eigenen Router zu beschaffen habe ich ausführlich erklärt.


Sorry ich hab keine Erklärung gefunden. Den kleinen Vorbehalt den du hast kann ich dich beruhigen die Zugangsdaten bekommst du direkt nach dem du deine Fritzbox frei schalten lassen hast. Es ist und bleibt aber schlicht für dich der einzige Weg an deine Wunschfirmware (die aktuelle) zu kommen in dem du dir eine Fritzbox kaufst. Ich denke in den bestehenden Beiträgen wurde das alles hinlänglich erklärt und geändert hat sich da nix.

Nicht anwendbar
Hallo Daniel,


gut ich weiß mehr als genug. Ich fordere UM schriftlich auf, die nicht WUNSCH- sonderm MUSS- Software bereitzustellen. MUSS weil laut AVM nur mit der Version 6.87 die VoIP-Telefonie störungsfrei tut. Nach einer angemessenen Zeit für eine Reaktion (1 Arbeitswoche) beantrage unmittelbar die Eröffnung eines Streitschlichtungsverfahren bei der BNA. Das Formular hab ich schon fertig ausgefüllt, braucht nur noch in den Umschlag rein.


Kann ich den Sack zubinden bzw. Frage/Thread als gelöst o.ä. markieren, oder musst Du das machen?


Vielen Dank und ehrlich gemeinte Herzliche Grüße nach Kölle,


MGG


Daniel_79
Royal-Techie
Royal-Techie
Die Bundesnetzagentur wird dich vermutlich auch auf die Routerfreiheit verweisen. Wenn die Telefonie nur mit der neuen Firmware gehen würde müsste es Meldungen entsprechend geben. Mir sind keine bekannt. Mir wäre auch keine Pflicht bekannt wonach Provider eine bestimmte Firmware bieten müssten. Zumal es ja für den Kunden Alternativen gibt.
RalphM
Datenguru
Datenguru

@MGG

Wenn Du eine von UM gemietete 6490 hast, musst Du Dich auch mit UM auseinandersetzen. Mit AVM darüber zu diskutieren ist sicherlich interessant (ich nutze auch die Mietbox und habe das schon hinter mir), bringt aber nichts.


AVM hat mich in meinen E-Mail-Schriftwechseln mit denen immer an UM verwiesen; zum Thema wann und wie neue Updates kommen konnten die nichts sagen, da das der Kabelanbieter entscheidet, ob und wann eine neue Firmware ausgerollt wird.

Und - wie schon geschrieben - einen Anspruch auf neue Firmware hast Du nicht. Solange sich UM auf den Standpunkt stellt, dass sie die vertragsgemäße Leistung erbringen, werden die nichts tun.

Wenn man das durchfechten will, dann wohl nur mit Anwalt oder/und vor Gericht.
Wobei, meiner Einschätzung nach, das Ergebnis nicht sicher ist.