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Lösung
am 10.06.2020 10:29 - zuletzt bearbeitet am 10.06.2020 17:11 von Gelöschter User
Hallo,
ich habe ein Problem, das wohl nur hier gelöst werden kann. Nach einem langen Gespräch mit Frau xxxxx von der Abteilung für Störungen wurde es festgestellt, dass man tatsächlich Internet an zwei Standorten haben kann.
Zu meinem Fall. Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen und das nötigste mitgenommen. Meine Ehefrau wohnt weiterhin in der Wohnung. Meine original Vodafone Box ist noch in der (alten) Wohnung und ich komme an die Box zur Zeit nicht ran.
Ich habe Vodafone angerufen und mitgeteilt, dass sich meine Adresse geändert hat. An der neuen Adresse habe ich meine private Fritzbox angeschlossen und korrekt aktiviert. Alles läuft super bis meine Frau den Originalroutrer wieder anschliesst bzw. neustartet o.Ä. Dann nämlich wird meine Fritzbox aus dem System geworfen und bei Vodafone zeigt es auch tatsächlich an, dass das Internet über den Originalrouter weiter läuft.
Vodafone kann angeblich die Leitung an meiner alten Adresse nicht deaktivieren und das Gerät auch nicht.
Am Telefon wurde mir gesagt, dass mir hier geholfen werden könne. Man kann wohl meiner Frau eine Rückforderung des Geräts schicken. Bis das Gerät nicht zurück ist könne man es auch nicht deaktivieren.
Ich möchte nicht jedes mal meinen Router aktivieren, wenn ich ins Internet gehen will. Theoretisch würde es ja auch heissen, dass ich mein Gerät einfach überall wo ein Kabelanschluss gibt mitnehmen kann, und dort Internet habe.
Bitte helfen sie mir.
mfg
Edit: @hac1riy0 Mitarbeiternamen entfernt.
am 10.06.2020 12:59
Wer ist denn der Vertragsinhaber?
Denn nur von diesem wird VF das Gerät zurück fordern und das auch nur, wenn der Vertrag ausläuft oder ein neues Leihgerät zugeschickt wird.
Und bei Nichtrücksendung des alten Gerätes wird auch ein pauschaler Schadenersatz fällig.
am 10.06.2020 13:11
Hallo,
wenn du der Anschlussinhaber bist muss deine Frau die Vodafone Station rausrücken.
Die kannst du dann bei dir in den Schrank stellen (musst du wenn du den Vertrag mal kündigen solltest nämlich zurückgeben)
Deine Frau muss für sich einen neuen Vertrag abschließen!
Sorry aber anders geht es nicht.
Gruß Robert
am 11.06.2020 09:37
Hi hac1riy0,
da Du unser Vertragspartner bist und das Endgerät von uns zur Nutzung überlassen bekommen hast, bist Du auch für das Gerät verantwortlich. Hast Du keine Möglichkeit, Deine Frau zur Herausgabe aufzufordern?
Die Alternative wäre, dass wir das Gerät als gestohlen deklarieren. Das würde aber auch bedeuten, dass wir es mit 100 Euro in Rechnung stellen. Dazu kommen dann noch 14,99 Euro für einen Neuversand. Dann würde das Altgerät auch entfernt werden.
Viele Grüße
Lars