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09.03.2021 09:05 - bearbeitet 09.03.2021 09:06
Hallo VODAFONE,
ich habe aus meinem laufenden Vertrag die FritzBox 6490 cable aus der Miete herausgelöst und übernommen. Wie sieht es auf der nun privaten Box mit der Entsperrung von den VODAFONE Restriktionen aus? Wie kann ich die Box davon "frei" machen und selbst als Administrator auf der Box die volle Kontrolle übernehmen?
danke & Grüße - Henrik
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am 09.03.2021 10:18
Auch bei Unitymedia und vorher bei Kabelbw läuft es genau so.
Der einzige Unterschied liegt in der Laufzeit.
Bei Unitymedia ist die Laufzeit an die Restlaufzeit des aktuellen Vertrags gebunden.
Was soll daran rechtlich nicht einwandfrei sein?
An keiner Stelle steht geschrieben, dass das Gerät zu irgendeinem Zeitpunkt in dein Eigentum übergeht.
09.03.2021 09:26 - bearbeitet 09.03.2021 09:26
Eine Leihfritzbox kann nicht aus der Miete herausgelöst und übernommen werden.
Wenn Sie dir berechnet wurde, ist das eine Schadensersatzpauschale für die Nichtrücksendung eines Leihgerätes. Die Hardware bleibt aber Eigentum von Vodafone.
Daher wird sie dir auch nicht freigeschaltet werden.
So zumindest für bei Kunden der Vodafone Deutschland GmbH (früher Kabel Deutschland)
Wie es bei ehemals Unitymedia aussieht, weiss ich nicht.
am 09.03.2021 09:42
Und das ist rechtlich sauber?
Geht nicht mit der Schadenersatz-Zahlung / Ablösung die Rechte am Eigentum über? Wenn nicht, würde das ja heissen, das die Box trotz Zahlung noch immer im Eigentum von VF steht und darüber auch weiterhin jederzeit von VF gefordert werden kann. Im ungüstigsten Fall hat damit VF die Schadenersatz-Zahlung und die Box.
So richtig passt das in meinem Rechtsverständnis nicht zusammen .....
Grüße - Henrik
am 09.03.2021 10:01
Gegefrage: Ist es rechtlich einwandfrei, ein Leihgerät zu unterschlagen und nicht zurück zu geben?
am 09.03.2021 10:18
Auch bei Unitymedia und vorher bei Kabelbw läuft es genau so.
Der einzige Unterschied liegt in der Laufzeit.
Bei Unitymedia ist die Laufzeit an die Restlaufzeit des aktuellen Vertrags gebunden.
Was soll daran rechtlich nicht einwandfrei sein?
An keiner Stelle steht geschrieben, dass das Gerät zu irgendeinem Zeitpunkt in dein Eigentum übergeht.
am 09.03.2021 11:24
Danke für die Antworten, für mich geht das jetzt arg in die Rechts-Theorie über ... von welcher Art Schadenersatz sprechen wir überhaupt in dem Fall und welche unter Umständen befreiende Wirkung entfaltet dieser. Dazu müsste man jetzt die AGB's im Detail durchforsten - das läuft incl. dem Klageweg für eine richterliche Entscheidung wahrscheinlich > 2 Jahre ....
Diesen Weg werde ich nicht gehen, damit erst einmal danke - ich werde den Tread hier beenden. Das Gerät bleibt somit bis Ende der offiziellen Mietzeit / gegebenenfalls Vertragsende hier liegen, mal sehen wie sich VF dann stellt.
Grüße - Henrik
am 09.03.2021 13:06
Erst schreibst du, du hast sie "herausgelöst". Jetzt schreibst du, sie bleibt bis zum Ende der Mietzeit liegen.
Wenn du bereits dafür die Pauschale gezahlt hast, fordert VF da nichts mehr. Du hast dann einen teuren Briefbeschwerer.
Wenn die Miete noch läuft, wird sie zum Vertragsende bzw. bei Kündigung der Option Homebox zurück gefordert.
Selbst wenn du bereits die Pauschale gezahlt hast, könntest du die Box noch zurück senden. Vodafone ist da im Kabelbereich sehr kulant und erstattet die Pauschale meist noch auch nach mehreren Monaten.
am 09.03.2021 13:54
Hallo Mason,
das war dann ein bischen missverständlich ausgedrückt.
Der Ablauf war folgender: Tarifwechsel mit neuer Hardware, alte HW nicht zurückgeschickt (eigentlich auch bewusst) und mit einer der dann fälligen Rechnungen (nach 90 Tagen) seitens VF als Preis für Nichtrücksendung berechnet und auch bezahlt. Meine Interpretation, ich habe damit eine Box gekauft, vielleicht ein bischen teurer als im Ladengeschäft - aber gekauft. Und verwenden kann ich sie ja auch - zur Zeit läuft sie als mesh repeater in einem abgetrennten Gebäudeteil und macht dort alles was sie soll. Damit ist das Thema eigentlich für mich durch, bis auf die Möglichkeit auf der Box selbst als Admin schalten & walten zu können. Deshalb die Frage nach der Freischaltung,
Die Diskussion mit dem Schadenersatz kam ja erst hier auf. Dazu wäre dann die Beziehung Schadenersatz/Eigentumsübergang zu klären:
- wenn Schadenersatz mit Eigentumsübergang verbunden ist es meine Box
- wenn Schadenersatz nicht mit Eigentumsübergang verbunden ist, müsste VF die Box zum Ende der Vertragslaufzeit (oder der kalkulierten Mietlaufzeit) ja trotzdem zurückfordern
Wie gesagt, die Diskussion ist dann aber den Aufwand dann nicht wert. Und mit der Rücksendung - auch hier wieder die Abwägung, rücküberweist VF überhaupt einen Betrag (in welcher Höhe auch immer) vs. ich habe jetzt eine Box hier im Einsatz.
Grüße - Henrik