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Frage

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Antwort

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Lösung

Fritz!Box 6490 Cable bereits registriert.
TypVonDrueben
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen,

 

ich kann meine erworbene Fritz!Box nicht über die Website "Kabelmodemaktivieren.vodafone.de" aktivieren.

Die Hotline angerufen und erfragt was mit der CM MAC los ist. Daraufhin habe ich dann erfahren,

dass diese bereits auf einem Kunden registriert ist, dessen Vertrag jedoch demnächst ausläuft.

 

Später sprach ich mit einem Techniker über dieses Problem, dieser hier hat mir versichert, der 2nd Level könne mir bei dieser Angelegenheit helfen. Ich solle also wieder beim Kundenservice anrufen, und mich zum 2nd Level durchstellen lassen. 

 

Jedoch hat der Kundenservice mir dies verweigert (wohl zu Recht?).

 

Wer kann mir meinen frisch erworbenen Router entkoppeln, sodass ich diesen für mich nutzen kann?

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Kurz gesagt:

Du hast an der Box kein Eigentum erworben, da der Verkäufer die Box unterschlagen hat. Eigentümer ist weiterhin Vodafone - und daran ändert auch eine eventuelle Strafzahlung desjenigen nichts, der die Box unterschlagen hat.

Ein gutgläubiger Erwerb vom Eigentum -frei nach dem Motto: Ich wusste es nicht besser- klappt hier nicht, weil du dich vor dem Kauf über die Artikelnummer hättest informieren können - und insbesondere darüber, dass alle freien 6490er AUSSCHLIESSLICH die Artikelnummer 2000 2778 haben.

 

Und nein, die Box wird auch in Zukunft NIE MEHR freigeschaltet werden. Du hast also einen Briefbeschwerer gekauft...

Und nein, VF darf dir aus Datenschutzgründen auch NICHT die Kundendaten des zugeordneten Kunden mitteilen - du müsstest diese schon selbst ermitteln. Ich bin mir hier jedoch nicht sicher, ob du ggfs. den Verkäufer wegen Hehlerei bei der Polizei anzeigen könntest und dann somit an die Daten des Verkäufers und ggfs. an dein Geld kommen könntest.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

10 Antworten 10
andreasabaad
SuperUser
SuperUser

Hallo @TypVonDrueben

 

Welche Artikelnummer hat die Box? 

Am Einfachsten kann das der alte Kunde - der müsste einfach nur das Leihgerät anschließen und damit einmal kurz online gehen...

andreasabaad
SuperUser
SuperUser

@TypVonDrueben 

Hallo,

ich lasse dir einmal eine private Nachricht zukommen.
Artikel-Nr.: 2000 2691

Hab sie von "unterm Gerät".

Gruß



Diese Info muss nicht unbedingt per PN gesendet werden! 

Dass ist ein Providergerät, dass hätte dein Bekannter nicht verkaufen dürfen! Auch du hast daran kein Eigentum erworben, da dies Gerät weiterhin Vodafone gehört! Diese Box wird devinitiv nicht freigeschaltet! Geb die Box zurück, und erspare deinem Bekannten 160€!

TypVonDrueben
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Verrückt.
Nun, ein Bekannter war dies nicht.
Der Kundenservice sagte, dass dieses Gerät früher oder später freigeschaltet werde. Denn der vorherige Besitzer wird so oder so zur Zahlung aufgefordert. Ist der Vertrag ausgelaufen und die Rücksendefrist von einem Monat überzogen, könne ich, laut Kundenhotline, die Fritz!Box aktivieren/ freischalten lassen.

Kann mir dies ein Mitarbeiter bestätigen?

Hier muss etwas zu machen sein.
Fakt ist doch, dass diese FritzBox nicht mehr im Besitz desjenigen ist und ich diese Person auch nicht erreichen kann (eBay Kleinanzeigen) die Person die vorher diese Box besaß kann also nichts mehr mit dieser anfangen.

Ich hab das Gerät käuflich von ihm erworben. Daher ist das Gerät, tatsächlich, mein Eigentum. Auch wenn es vorher ein Leihgerät war. Für den "Schaden" an euch, muss letzten Endes der Vertragspartner aufkommen, welcher vorher dieses Gerät besaß.

Kann das Problem nicht von eurer Seite aus gelöst werden?
Man weiß ja jetzt, dass der Kunde der die Box vorher besaß, diese verkauft hat... zuwider der Vertragsbedingungen gehandelt hat.

Ich kann hier auch gerne einen Verlauf des Chats vorlegen.

Hier ist sicher etwas zu machen...
und selbst, wenn nicht.. wird das Warten die Box dann freischalten?
Soweit man mir beim Support von euch mitteilte, liefe der Vertrag des bisher eingetragenen Besitzers im April aus, im Mai / Juni wäre die Box dann aktivierbar.

Man kann keinen Eigentum an etwas erwerben, an dem der vorherigen Besitz selbst kein Eigentum hatte.

Anbindung: Down 424MBit/s - Up 26,5MBit/s • eigene Fritzbox 6490 Firmware: FRITZ!OS 06.63

Nochmals, nein sie wird DEVINITIV NICHT freigeschaltet! Dass ist ein Providergerät, und außerdem Hehlerware!

https://dejure.org/gesetze/StGB/259.html

Lese dir dass mal ganz genau durch! 

Dass bezahlte Geld betrachte dann einfach als Lehrgeld! 

TypVonDrueben
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Interessant.
Nun, der Kundenservice sagte mir, die Ware geht, wenn der Kunde der Rückgabefrist nicht nachkäme, in den Besitz des Kunden, weil er diese bezahlen müsse. Somit wäre es kein Providergerät mehr. Demnach, wenn der Vertrag von ihm ausläuft, auch nicht mehr euer Eigentum.

Versteht mich nicht falsch. Ich würde das Gerät sehr gerne an diese Person zurückgeben, jedoch besitze ich keinerlei Kontaktinformationen zu dieser Person.. und die Person, von dieser ich das Gerät käuflich erwarb, antwortet mir leider auf Kleinanzeigen auch nicht mehr.

Andere Frage: Dürfte der Support mir den Kontakt zum eigentlichen Besitzer des Gerätes herausgeben? / Ihn mit mir irgendwie herstellen?

Ich würde diese Angelegenheit sehr gerne klären.

Kurz gesagt:

Du hast an der Box kein Eigentum erworben, da der Verkäufer die Box unterschlagen hat. Eigentümer ist weiterhin Vodafone - und daran ändert auch eine eventuelle Strafzahlung desjenigen nichts, der die Box unterschlagen hat.

Ein gutgläubiger Erwerb vom Eigentum -frei nach dem Motto: Ich wusste es nicht besser- klappt hier nicht, weil du dich vor dem Kauf über die Artikelnummer hättest informieren können - und insbesondere darüber, dass alle freien 6490er AUSSCHLIESSLICH die Artikelnummer 2000 2778 haben.

 

Und nein, die Box wird auch in Zukunft NIE MEHR freigeschaltet werden. Du hast also einen Briefbeschwerer gekauft...

Und nein, VF darf dir aus Datenschutzgründen auch NICHT die Kundendaten des zugeordneten Kunden mitteilen - du müsstest diese schon selbst ermitteln. Ich bin mir hier jedoch nicht sicher, ob du ggfs. den Verkäufer wegen Hehlerei bei der Polizei anzeigen könntest und dann somit an die Daten des Verkäufers und ggfs. an dein Geld kommen könntest.

TypVonDrueben
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Dann versuche ich mal mein Glück bei der Polizei.

Vielen Dank.