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Lösung
am 08.09.2020 02:09
Hallo liebe Community,
ich habe eine Fritzbox 6490 Cable gekauft und diese wurde vom vorherigen Besitzer nicht ausgetragen. der vorherige Besitzer hat diese Box vom Vormieter geschenkt bekommen, vormieter ist nicht zu erreichen.
wie bekommt man diese Box nun ausgetragen/eingetragen bzw. So konfiguriert dass ich sie nutzen kann?
besten Dank!
am 08.09.2020 07:05
am 08.09.2020 09:18
das steht hinten auf dem Gerät.
am 08.09.2020 09:27
Hallo @0Plan
Das ist eine ehemalige Providerbox (Leihgerät) und hätte nach Vertragsende zurückgeschickt werden müssen.
Diese wird nicht von Vodafone aktiviert werden.
Freie 6490 Fritzboxen haben die Artikelnummer 2000 2778
https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Ger%C3%A4te/Endger%C3%A4tefreiheit-Kabel/m-p/1287464#M81304
Gruß
Dieter
am 08.09.2020 10:16
Vielen Dank ihr beiden für die schnellen Antworten.
Hätte diese Box dann garnicht verkauft werden dürfen? Ist ja dann noch Eigentum von UM/Vodafone.
am 08.09.2020 10:23
Hi,
@0Plan schrieb:Hätte diese Box dann garnicht verkauft werden dürfen? Ist ja dann noch Eigentum von UM/Vodafone.
Das ist korrekt. Die Box ist weiterhin Eigentum von Unitymedia und wird für andere Kunden nicht freigeschaltet. Versuche die Box zurück zugeben und dein Geld wieder zubekommen.
Grüße
am 08.09.2020 10:24
Sieh zu das du die FB zurückgeben kannst und verlange dein Geld zurück, die FB hätte nie verkauft werden dürfen.
Gruss
Methusalem1
am 12.09.2020 13:48
Der Verkäufer will nicht das komplette Geld erstatten. Habe ich irgendeinen Hebel, da er die Box garnicht hatte verkaufen dürfen?
was meint ihr?
besten Dank!
12.09.2020 14:09 - bearbeitet 12.09.2020 14:09
Hi,
evtl. zieht das Argument, dass er sich die 160 € Strafgebühr für das NIchtzurücksenden der Leihbox zu VF zurückholen kann, wenn er die Box - wie vorgesehen - an den Provider zurückschickt. Dazu muss er aber die Box haben, welche du ihm natürlich nur gibst, wenn du dein Geld zurück bekommst 🙂
Grüße
am 12.09.2020 14:15
Lediglich als Besitzer ohne Berechtigung fremdes Eigentum zu verkaufen hat neben der zivil- auch eine strafrechtliche Komponente. Die Aufforderung zu ignorieren, das Eigentum an Vodafone zurueck zu senden und stattdessen Geschäfte zu machen, kommt verschärfend hinzu.