abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Dual Stack nach Tarifwechsel
thomasworm
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo liebes Vodafone-Team,

 

 

Ihr hattet mir dankenswerterweise bereits vor längerem Dual Stack aktiviert.

 

Durch den Tarifwechsel in einen höherwertigen Tarif wurde bei mir leider die Dual-Stack-Option (wurde in MeinVodafone mit "Öffentliche IPv4" angezeigt) durch den Tarifwechselassistent abbestellt.

 

Könnt ihr bitte Dual Stack wieder aktivieren?

 

 

Mit besten Grüßen wünscht euch frohe Weihnachten,

Thomas

12 Antworten 12
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

Ein klein wenig wirkliches Recherchieren vor dem Posten bringt dann zum Thema IPv4 bei einem Kabelanschluß nämlich folgende Erkenntnis, @Eduard82:

 

 

Generell erfolgt eine Umstellung auf eine (vertraglich nicht geschuldete, siehe AGB hier nochmal zum Nachlesen, unter Punkt B1) IPv4 aktuell nicht mehr auf Zuruf (anders als noch vor zwei Jahren).  Das kommt  für Vodafone nicht (mehr) in Frage.  IPv4-Adressen gehen zur Neige und daher wird das inzwischen verständlicherweise eher restriktiv gehandhabt.

 

Sinnvoller ist es daher, die verwendeten Endgeräte für den seit weit über einem Jahrzehnt bekannten und genutzten IPv6-Standard "hochzurüsten" oder alternativ eine der folgenden Möglichkeiten in Betracht zu ziehen:

 

  1. In einen Businesstarif wechseln, da ist IPv4 Bestandteil - und da es ja ein Arbeits-Anschluß ist....
  2. Eine eigene Fritzbox erwerben.
  3. Über den Bridge Mode nachzudenken und die notwendigen Schritte unternehmen.

 

Zu allen genannten Punkten finden sich im Forum bereits einige sehr hilfreiche und informative Beiträge, die Ihnen die Entscheidung sicher erleichtern werden.

 

Maximale Erfolge.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Hallo,

 

 

 

und ein klein wenig Mühe beim Lesen des Beitrags, kann auch helfen:

 

> Generell erfolgt eine Umstellung auf eine (vertraglich nicht geschuldete,

> siehe AGB hier nochmal zum Nachlesen, unter Punkt B1) IPv4 aktuell

> nicht mehr auf Zuruf (anders als noch vor zwei Jahren).  Das kommt

> für Vodafone nicht (mehr) in Frage.  IPv4-Adressen gehen zur Neige und

> daher wird das inzwischen verständlicherweise eher restriktiv gehandhabt.

 

Es geht hier nicht um eine Umstellung auf eine neue Leistung sondern Bestandssicherung der bisherigen Option. Der Dual Stack war Bestandteil des günstigeren Tarifs und ging nun durch den Wechsel in den höherwertigen Tarif verloren. Ich zahle monatlich mehr an Vodafone und würde damit zumindest gerne die Optionen behalten. Die Begründung, dass IPv4 zur Neige geht, kann hier nicht zählen, da die Adresse bereits reserviert war und damit zur Verfügung steht. Wenn mir jetzt also gesagt wird, dass mit dem höherwertigen Tarif kein Dual Stack mehr nötig ist, müsste ich vom Widerrufsrecht gebrauch machen, um den alten Tarif zu erhalten.  Wenn Vodafone auf das zusätzliche Geld verzichten will, so kann ich dies gerne tun.

 

 

Mit den besten Grüßen,

Thomas

 

 


@thomasworm  schrieb:

Der Dual Stack war Bestandteil des günstigeren Tarifs und ging nun durch den Wechsel in den höherwertigen Tarif verloren.


Welcher Tarif war das denn, in dem eine IPv4 fester und vor allem vertraglich geschuldeter Bestandteil war/ist?

 

 


@thomasworm  schrieb:

Die Begründung, dass IPv4 zur Neige geht, kann hier nicht zählen, da die Adresse bereits reserviert war und damit zur Verfügung steht.


Sofern die feste "Zuteilung" einer IPv4-Adresse ein fester Vertragsbestandteil und damit geschuldet ist, muß man das nicht ins Internet schreiben.  Wenn die IPv4 aber "einfach so" bzw. aus Kulanz zugeteilt wurde, besteht kein Anspruch darauf, auch wenn die schon mal zur Verfügung stand.

 

 


@thomasworm  schrieb:

Wenn mir jetzt also gesagt wird, dass mit dem höherwertigen Tarif kein Dual Stack mehr nötig ist, müsste ich vom Widerrufsrecht gebrauch machen, um den alten Tarif zu erhalten.


Auch da werden Sie die IPv4 (sofern sie kein fester Vertragsbestandteil ist) vermutlich nicht mehr zurückbekommen.  Weil Sie dann eben auch im Rahmen des Widerrufs keinen Anspruch darauf haben, sondern lediglich das zur Verfügung gestellt werden muß, was vertraglich geschuldet ist.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

seelo2010
SuperUser
SuperUser
Mir sind, mit Ausnahme der Verträge welche die Option feste IP haben, keine AGBs seit 2009 bekannt in denen Dualstack als Vertragsbestandteil aufgeführt war/ist und ich habe diesbezüglich einige AGBs im laufe der letzten 10 Jahre gelesen.

Auch wenn in den letzten Jahren zunehmend konkreter und eindeutiger die Schaltung von DS-Lite beschrieben wurden, bin ich mir quasi 100%ig sicher, gibt es die letzten 10 Jahre keine AGBs die einem eine IPv4 zusichert, geschweige Dualstack.

@Der Ritter  schrieb:

@thomasworm  schrieb:

Der Dual Stack war Bestandteil des günstigeren Tarifs und ging nun durch den Wechsel in den höherwertigen Tarif verloren.


Welcher Tarif war das denn, in dem eine IPv4 fester und vor allem vertraglich geschuldeter Bestandteil war/ist? 


Der TE schrieb ja schon, dass es sich um die "Option IPv4" handelte, die mit einer Frist von einem Tag zum Ende des Werktags von beiden Vertragsparteien gleichermaßen gekündigt werden konnte.

 

@thomasworm  Die "Option IPv4" wird nicht mehr vermarktet.  VF hat dir bei der Bestellung (und somit fristgerecht) mitgeteilt, dass diese beim Tarifwechsel dauerhaft wegfällt.

 

Solltest du IPv4-Zugriff von außerhalb benötigen kannst du alternativ zum Business-Tarif (IPv4 / Dual-Stack als vertraglich geschuldeter Leistung) auch einen externen Portmapper-Service nutzen.

Hallo,

 

 

eine individuelle Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien hat immer Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dual Stack war in diesem Fall eine individuelle Vereinbarung zwischen Vodafone (ehemals KabelDeutschland) und mir zum damalig gültigen Tarif, somit muss dazu nichts in die AGBs zugesichert werden. Die Vereinbarung ist durch zwei übereinstimmende Willenserklärung entstanden. Entsprechend wurde diese Vereinbarung ja auch in der Vertragsansicht unter MeinKabel dokumentiert.

 

Eine Deaktivierung des Dual Stacks entspricht nicht meinem Willen und wurde von meiner Seite nicht mit dem Tarifwechsel als Wille erklärt. Somit fechte ich die Willenserklärung - sofern darin der Verzicht auf Dual Stack als beinhaltet angenommen wird - gem. §119 BGB fristgerecht an.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Worm


@thomasworm  schrieb:

Somit fechte ich die Willenserklärung - sofern darin der Verzicht auf Dual Stack als beinhaltet angenommen wird - gem. §119 BGB fristgerecht an.


Und indem man das ins Internet schreibt, ist die rechtsverbindliche Wirkung ungefähr exakt gleich groß wie die Zahl 0.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.


@thomasworm  schrieb:

 

Eine Deaktivierung des Dual Stacks entspricht nicht meinem Willen und wurde von meiner Seite nicht mit dem Tarifwechsel als Wille erklärt. Somit fechte ich die Willenserklärung - sofern darin der Verzicht auf Dual Stack als beinhaltet angenommen wird - gem. §119 BGB fristgerecht an.

 


Hallo @thomasworm

 

in deinem ersten Beitrag schreibst du bereits, dass dir dankenswerterweise die IP4 eingerichtet wurde. Dies ändert keine Vertragsbedingungen, sondern ist reine Kulanz und auch nur auf den Moment bezogen. Man hätte dir also die IP4 in der Zwischenzeit durchaus wieder nehmen dürfen. Völlig legal. 

 

Von daher ist es nicht erheblich, was dein Wille ist, sondern wie die Vertragsbedingungen sind. Lösungen wie Portmapper oder Umstellung auf Businesstarif mit Buchung der festen IP sind dir bereits genannt worden. §119 BGB kann hier nicht zum tragen kommen, weil dir -wie oben bereits geschrieben- die IP4 nie zustand und dir jederzeit hätte genommen werden dürfen. 

 

 

Hallo,



@Der Ritter  schrieb:

 

  1. {...}
  2. Eine eigene Fritzbox erwerben.

 


 

Welche muss ich denn da erwerben? Ich habe am Anschluss ja die eigene 6490. Ist diese zu alt?

 

 

Beste Grüße,

Thomas