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Antwort
Lösung
am 26.04.2018 15:49
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 26.04.2018 15:58
am 26.04.2018 15:58
am 26.04.2018 16:10
Die Connectbox muss zurück.
am 26.04.2018 17:17
milkyway:
Welche Regelung gilt bei UM?
Grundsätzlich jegliche Schuld von sich zu weisen, egal wie viele Beweise der Kunde hat und wie viel klüger oder technisch versierter er ist.
am 26.04.2018 18:33
am 26.04.2018 20:27
Hallo zusammen, so weit ich weis würde die CB sowieso nicht( weil nicht mehr freigeschaltet) funktionieren wenn vorher eine eigene FB angeschlossen war. Oder irre ich da?
Da hast du Recht, die Connect Box wäre völlig nutzlos.Vielleicht wäre Sie als Briefbeschwerer noch hilfreich :P.
@milkyway: du solltest auch noch eine schriftliche Aufforderung zur Rücksendung der Hardware erhalten.
Liebe Grüße Luisa
am 26.04.2018 22:19
am 27.04.2018 00:05
am 27.04.2018 00:14
Danke allerseits!
Nun, noch habe ich mich nciht gegen die CB entschieden, ist nur ein Gedanke falls es dann mal zu Störungen kommt und ich ohne Alternative dastehe....
JA, bei 1+1 u.a. behält man deren Modemzur Prüfung bei Störungen.
LG
milkyway
am 28.04.2018 00:33