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am 22.11.2016 14:36
Hallo,
Beim Kauf meines Huawei P9 habe ich 3 Monate VIP Goldmitgliedschaft von Huawei geschenkt bekommen.
Diese beinhaltet u.a den Geräteaustausch innerhalb der ersten 3 Monate.
Nun habe ich den Fall, das sich öfters mein Display aufhängt und erst nach einem Neustart wieder reagiert.
Hardreset sowie Werkseinstellungen sind schon vorgenommen worden.
Nach Rücksprache mit Huawei, könnte das Telefon problemlos getauscht werden.
Nun frage ich mich, wie es nach austausch mit meiner Garantie/Versicherung usw bei VF aussieht.
Vg.
am 22.11.2016 14:47
@DrSox schrieb:
Nun frage ich mich, wie es nach austausch mit meiner Garantie/Versicherung usw bei VF aussieht.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 22.11.2016 15:40
Grüße
am 22.11.2016 15:41
am 22.11.2016 15:48
@DrSox schrieb:
- Hat man nicht Automatisch 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung in Deutschland?
Nein, das ist so nicht richtig. Und der Garantiegeber ist mit überaus großer Wahrscheinlichkeit so oder so nicht Vodafone. Deswegen meine konkrete Nachfrage.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 22.11.2016 15:55
Also wie erwähnt, ich habe das Handy über meinen Vertrag dazu erworben.
Deswegen bin ich in der Annahme das ich auch 24 Monate Garantie zu meinem Handy habe??
Korrigiere mich bitte wenn das nicht so ist.
Da wie erwähnt, das Display zicken macht und ich die 3 Monate Direkttausch von Huawei habe, wäre es für mich sinnvoller gewesen es direkt über den Hersteller zu tauschen 🙂
am 22.11.2016 17:47
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers. Wie lang die ist, kann dieser nach Belieben festlegen.
Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch der in § 438 BGB geregelt ist. Hier hast du für deinen Fall die 2 Jahre. Diesen Anspruch hast du gegen den Verkäufer.
22.11.2016 19:00 - bearbeitet 22.11.2016 19:01
@Gelöschter User aber könnte er auch in Bezug auf das Austauschgerät, dass er ggf. von Huawei erhält, noch Gewährleistungsansprüche gegenüber Vodafone geltend machen?
Da mache ich mir doch mal deine Liebe zum Gesetzestext zu Nutze
am 22.11.2016 21:10
Das wäre schön, wenn dazu eindeutig etwas im Gesetz stünde. Tut es leider nicht und die Diskussion darüber ist nicht neu : http://www.juraforum.de/forum/t/verlust-der-gewaehrleistung-nach-austausch.472226/ (der Sachverhalt ist zwar ganz speziell, aber die Argumente sind durchaus übertragbar)
Ich persönlich bin der Meinung, dass die Gewährleistungsansprüche verwirkt sind, da der Verkäufer für die Mangelfreiheit der von ihm verkauften Ware bei Auslieferung haftet. So hast du das ja auch schon geschrieben
Anders ist es nur, wenn der Verkäufer selbst das Gerät im Rahmen der Gewährleistung austauscht. Dann beginnt die Frist eneut.
am 22.11.2016 23:16