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Antwort

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Lösung

Handyaustausch über Huawei / Garantieverlust ?
DrSox
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,


Beim Kauf meines Huawei P9 habe ich 3 Monate VIP Goldmitgliedschaft von Huawei geschenkt bekommen.


Diese beinhaltet u.a den Geräteaustausch innerhalb der ersten 3 Monate.

Nun habe ich den Fall, das sich öfters mein Display aufhängt und erst nach einem Neustart wieder reagiert.
Hardreset sowie Werkseinstellungen sind schon vorgenommen worden.

Nach Rücksprache mit Huawei, könnte das Telefon problemlos getauscht werden.

Nun frage ich mich, wie es nach austausch mit meiner Garantie/Versicherung usw bei VF aussieht.


Vg.

10 Antworten 10
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@DrSox schrieb:

Nun frage ich mich, wie es nach austausch mit meiner Garantie/Versicherung usw bei VF aussieht.


  • Hat Vodafone denn überhaupt Garantie(!) auf das Gerät gegeben?
  • Von welcher Versicherung ist die Rede?

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

  • Hat man nicht Automatisch 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung in Deutschland?
  • Ich habe zu meinem Handy eine VF Versicherung abgeschlossen für 9,99€ im Monat.


Grüße

 

 

Helferlein
Giga-Genie
Giga-Genie
  1. Warum tauschst du dein Gerät nicht über Vodafone?   (Was hast du zur Zeit für einen Tarif? Stichwort Handyaustausch und Gewährleistungsvorprüfung, siehe InfoDoc4040; Stichwort:SwitchMyPhone)

  2. Wenn du das Gerät über den Hersteller tauschst, dann hat Vodafone meines Wissens keine Pflichten im Rahmen der Gewährleistung mehr, da du das Gerät (Stichwort: IMEI) nicht bei/von Vodafone gekauft/erhalten hast.

  3. Bei der Versicherung ist auch die IMEI des ursprünglich versicherten Geräts hinterlegt. Bei einem Tausch über Vodafone erhälst du eine "Bescheinigung" über den Tausch (IMEI XY mit IMEI YZ getauscht), in diesem Fall ist dann das durch Vodafone getauschte Gerät im Schadensfall versichert.
Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

@DrSox schrieb:
  • Hat man nicht Automatisch 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung in Deutschland?

Nein, das ist so nicht richtig.  Und der Garantiegeber ist mit überaus großer Wahrscheinlichkeit so oder so nicht Vodafone.  Deswegen meine konkrete Nachfrage.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Also wie erwähnt, ich habe das Handy über meinen Vertrag dazu erworben.
Deswegen bin ich in der Annahme das ich auch 24 Monate Garantie zu meinem Handy habe??

Korrigiere mich bitte wenn das nicht so ist.

Da wie erwähnt, das Display zicken macht und ich die 3 Monate Direkttausch von Huawei habe, wäre es für mich sinnvoller gewesen es direkt über den Hersteller zu tauschen 🙂

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers. Wie lang die ist, kann dieser nach Belieben festlegen.

Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch der in § 438 BGB geregelt ist. Hier hast du für deinen Fall die 2 Jahre. Diesen Anspruch hast du gegen den Verkäufer.

Zum Nachlesen

 

 

@Gelöschter User aber könnte er auch in Bezug auf das Austauschgerät, dass er ggf. von Huawei erhält, noch Gewährleistungsansprüche gegenüber Vodafone geltend machen?

 

Da mache ich mir doch mal deine Liebe zum Gesetzestext zu Nutze Smiley (zwinkernd)

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Das wäre schön, wenn dazu eindeutig etwas im Gesetz stünde. Tut es leider nicht und die Diskussion darüber ist nicht neu : http://www.juraforum.de/forum/t/verlust-der-gewaehrleistung-nach-austausch.472226/ (der Sachverhalt ist zwar ganz speziell, aber die Argumente sind durchaus übertragbar)

Ich persönlich bin der Meinung, dass die Gewährleistungsansprüche verwirkt sind, da der Verkäufer für die Mangelfreiheit der von ihm verkauften Ware bei Auslieferung haftet. So hast du das ja auch schon geschrieben

Anders ist es nur, wenn der Verkäufer selbst das Gerät im Rahmen der Gewährleistung austauscht. Dann beginnt die Frist eneut.

stoffi
Mastermind
Mastermind
Huawei gibt auf das P9 3 Jahre Garantie. Wenn du die 3 Monate Bildschirmgarantie meinst, bezieht sich diese auf Schäden die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden zB fallen lassen. 3 Monate Produktaustausch greift, wenn ein Hardwarefehler vorliegen würde wie in deinem Fall. Bei Produkttauschgarantie und Bildschirmgarantie wird ohne Prüfung des Gerätes ein neues zugesandt. Ob und inwieweit nach dem Tausch auch über Vodafone, kann ich dir mit Bestimmtheit nicht sagen wie es jetzt gehandhabt wird. Ich weiß nur aus eigener Erfahrung, das ich vor gut 10 Jahren ein Ericsson V600i über Ericsson hab reparieren lassen habe und beim zweiten Mal es auch über Vodafone ging. Bekommst auch Bescheinigung darüber über den Tausch. Einziger Nachteil ist nur, das Vodafone dann die volle Anzahl an Reparaturversuchen hat, bevor ein Gerät zu einen anderen gewandelt werden kann. Die 3 Jahre Huawei Garantie waren auch mit ausschlaggebender Grund mich für Huawei zu entscheiden.