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26.12.2019 19:45 - bearbeitet 26.12.2019 19:46
Sehr geehrtes Forum,
Vodafone hat trotz Hinterlegung einer gedeckten Bankverbindung und sowie entgegen TKG §§ 45 Abs. 1 meinen Internetanschluss am gestrigen Tag gesperrt. Trotz mehrmaligem Anruf im Kundenservice und der Versicherung, dass der Anschluss im Laufe des Tages freigeschaltet wird, besteht die Sperre leider nach wie vor. Das Problem scheint zu sein, dass eine bereits erfolgte Sperre erst letzte Woche aufgehoben wurde, der Kundenservice selbst wohl nur 1x im Monat entsperren kann. Das Anliegen wurde daher an eine interne Fachabteilung weitergegeben, bislang aber nicht gelöst. Da ich bei meinem letzten Anruf auch noch an einen recht aggressiven Herren im Kundenservice geraten bin (so noch nie erlebt), werde ich morgen bei Gericht eine einstweilige Verfügung zur Entsperrung meines Anschluss beantragen. Zuvor wollte ich aber fragen, ob es nache Eurem Wissen die Möglichkeit gibt, mit der Vodafone Rechtsabteilung oder einer ähnlichen Abteilung in Kontakt zu treten, um die Sache einvernehmlich und außergerichtlich zu klären. Es geht um völlig lächerliche 36 € die bis heute offen waren.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe und Zeit!
am 26.12.2019 21:24
am 26.12.2019 21:26
Nur so: Die Hinterlegung einer Bankverbindung reicht NICHT aus. Sollten bereits offene Forderungen bestehen, müssen diese VORHER per Überweisung MANUELL ausgeglichen werden.
Weiterhin: In dem Moment, wo eine Rechnung offen für eine Zahlung per Überweisung ist, MUSS die Zahlung auch per Überweisung erfolgen - ein nachträglicher Bankeinzug findet NICHT statt.
Und gerade wenn schon öfter gesperrt wurde, dann muss es ja einen Grund geben - und da fackelt VF auch nicht lang, wenn Rechnungen überfällig sind. Zumal die monaltichen Grundgebühren auch nicht angemahnt werden müssen - diese sind bekannt und zum Tag X fällig, wenn bis zum Tag X kein Zahlungseingang stattfindet, bist du automatisch im Verzug und VF kann sperren.
Und wenn du den gerichtlichen Weg beschreiten willst, wird hier eh nichts mehr passieren. Denn dann triffst du dich mit der Rechtsabteilung von VF und hier wird niemand mehr eingreifen. Und ja, du kannst dich sehr wohl (altmodisch) per Brief an die entsprechenden Abteilungen von VF wenden - aber das wird garantiert ein paar Tage dauern. Nur wenn du unbedingt morgen zum Gericht laufen willst: Mach es - entsperrt wird deshalb aber auch nicht schneller. Und glaub ja nicht, dass du da morgen mit einer eV rausgehst und VF morgen dann schon entsperrt - das kann dauern...
am 26.12.2019 21:34
Sofern du nicht behindert bist, dürfte § 45 Abs. 1 TKG für dich eh nicht gelten - und selbst wenn, dürfte die Forderung aus § 45 Abs. 1 TKG sich in dem Moment erledigen, wo du einer deiner wesentlichen Vertragspflichten (der pünktlichen Zahlung der geforderten Geldschuld) nicht nachkommst.
am 26.12.2019 22:07
Die Hürden zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung sind sehr hoch.
27.12.2019 12:13 - bearbeitet 27.12.2019 12:14
@reneromann schrieb:Sofern du nicht behindert bist, dürfte § 45 Abs. 1 TKG für dich eh nicht gelten .
Vermutlich geht es in Wahrheit um § 45k TKG
am 28.12.2019 20:57
@Díaz_de_Vivar schrieb:
@reneromann schrieb:
Sofern du nicht behindert bist, dürfte § 45 Abs. 1 TKG für dich eh nicht gelten .
Vermutlich geht es in Wahrheit um § 45k TKG
Und selbst da wäre es nicht Abs. 1 - mal davon abgesehen, dass §45k TKG ausschließlich die Sperrung des Telefonie-Teils umfasst und nicht für den Internetteil gilt...