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Antwort
Lösung
am 31.12.2018 13:51
am 31.12.2018 15:46
am 31.12.2018 16:43
am 31.12.2018 22:33
Wenn du es per Mail geschickt hast ist es doch kein Problem und du hast einen Nachweis.
Kritisch ist es nur wenn du per Telefon widerrufst, dann hast du keinen Nachweis und man kann nur durch eine Telefoniehistorie nicht beweisen, dass der Widerruf korrekt eingetragen worden ist.
am 02.01.2019 15:09
Huhu Asiatin,
was für einen Vertrag hast Du denn abgeschlossen?
Geht es um DSL- oder einen Kabelvertrag?
LG,
Andre