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Antwort
Lösung
am 15.11.2018 20:27
am 18.11.2018 10:27
Hallo Hoah12,
ich entschuldige mich für die insgesamt unschöne Erfahrung. So soll es nicht sein. 😕
Wir sind dazu verpflichtet die Rufnummer zu übermitteln. Ich kann Dir im Nachhinein nicht sagen wer das war. 😞
Der Lösungsansatz stimmt nicht ganz.
Wenn ich jetzt einfach ein neues Störungsticket eröffne, dann wird die Telekom vielleicht einen Techniker schicken, der geht aber wieder unverrichteter Dinge. Die Störung liegt ja im Hausnetz. Wir können der Telekom keinen Auftrag für den "Endleitungsbau" im Namen Deines Vermieters erteilen.
Dein Vermieter muss selbst einen Techniker beauftragen. Es ist sein Hausnetz. Das kann er bei der Telekom machen oder er greift auf einen privaten Unternehmer zurück, der sich mit Fernmeldetechnik auskennt. Die Entscheidung liegt bei ihm. Der private Unternehmer darf nur nicht an den grauen Kasten der Telekom im Keller ran.
Nachdem die Endleitung neu verlegt wurde, meldest Du Dich bei uns und wir beauftragen die Telekom. Die übernimmt dann die Schaltung der Leitung im Keller. Sollte das Kabel "nur" repariert und nicht komplett ersetzt worden sein, müsste der Anschluss nach der Reparatur wieder funktionieren. Dann musst Du Dich nicht melden.
Beste Grüße,
Norman