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Antwort
Lösung
am 23.05.2019 22:06
Guten Tag,
ich habe mich nun schon mit mehreren Kundenservicen unterhalten und außerdem schon einmal eine Frage dazu hier im Forum gestellt. Dieses Thema ist ganz unten noch einmal verlinkt.
Ich schildere nun noch einmal detailiert alles was bis jetzt passiert ist:
Anfang des Jahres wurde bei uns Glasfaser verlegt durch die Telekom, weswegen wir das neue Internet auch nur von der Telekom erhalten.
Deshalb haben wir im Februar einen Wechselvertrag bei der Telekom gestellt und damit verbunden auch unsere Kündigung bei Vodafone allerdings unter falschem Namen, weshalb diese nicht angenommen wurde und der Vertrag bis 2020 verlängert wurde.
Da wir aber das schnelle Internet möglichst schnell erhalten möchten, sind wir auch bereit doppelt zu zahlen.
Nun also meine Frage was möglich ist. Ich habe in meinem vorherigen Beitrag bereits von Andre eine Antwort erhalten, ich zitiere:
Grundsätzlich ist eine vorzeitige Portierung einer DSL-Rufnummer aus einem laufenden Vertrag nicht vorgesehen. Wie du sicherlich aus anderen Beiträgen erfahren hast, können wir Moderatoren hier auf Kulanzbasis in der Regel helfen.
Wir würden dann die bestehenden Rufnummern zu einem Termin 14 Tage in der Zukunft durch beliebige andere ersetzen. Dann sind nach den 14 Tagen die Nummern nichtmehr auf dem Anschluss.
Ein Neuer Anbieter könnte dann im Rahmen einer "Reinen Rufnummernportierung, ohne Leitungskündigung" die Nummer portieren.
Wie lange das dauert & wieviel Tage die Nummer dann nicht erreichbar ist, wissen wir nicht. Der Termin wird maßgeblich vom neuen Betreiber vorgegeben.
Da hier aber bereits eine Kündigung inklusive Rufnummernportierung beauftragt wurde, können wir da nicht eingreifen.
Rot markiert ist das Problem.
Nun also mein Plan: Ich brauche dazu dann aber die Bestätigung von einem Moderator ob dies so möglich ist.
Ich storniere meinen Wechselvertrag bei der Telekom.
Dann kann ich die Rufnummer bei Vodafone tauschen lassen und so kann die alte Nummer freigegenen werden und sofortig zur Telekom portiert werden.
Diese können dann über einen Neuauftrag ans Glasfasernetz mit meiner alten Rufnummer anschließen.
Sehe ich das so richtig?
Allerdings müsste es dann genau geplant werden und mit beiden Anbietern übereinstimmen, da sobald die Nummer freigegeben ist direkt angeschlossen werden müsste.
Außerdem ist die Rede von einer Frist von 14 Tagen zwecks des Widerufsrecht... Ist die Nummer dann wirklich 14 Tage nicht ereichbar oder kann man das irgendwie umgehen?
Es ist ziehmlich verwirrend, allerdings bedanke ich mich im Vorraus schon einmal für eure Hilfe.
Solltet ihr noch detailierte Fragen zur Situation haben, dann stellt sie mir gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Felix
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 24.05.2019 14:44
Hallo Felix,
vom Prinzip her klingt das korrekt. Ich möchte Dir aber nicht etwas pauschal zusagen, was wir dann nicht einhalten können. Dazu würde ich gern mal ein Blick in Deine Kundenkonto werfen und Dir eine konkrete Aussage geben.
Schick mir doch einmal Deine Kundennummer und dem Kundenkennwort.
Viele Grüße
Sebastian
am 24.05.2019 14:44
Hallo Felix,
vom Prinzip her klingt das korrekt. Ich möchte Dir aber nicht etwas pauschal zusagen, was wir dann nicht einhalten können. Dazu würde ich gern mal ein Blick in Deine Kundenkonto werfen und Dir eine konkrete Aussage geben.
Schick mir doch einmal Deine Kundennummer und dem Kundenkennwort.
Viele Grüße
Sebastian