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Lösung

Vertragsverlängerung trotz bestätigter Kündigung
Claudia2
Daten-Fan
Daten-Fan

Ich habe im Februar mein DSL Anschluss zum 30.05.18 gekündigt und die Kündigungsbestätigung erhalten.

Heute am 31.05.18 musste ich feststellen, dass der Anschluss nicht abgeschaltet wurde. Im Kundencenter habe ich dann gesehen, dass der Vertrag bis zum 30.05.2019 verlängert wurde.

 

Ich habe natürlich sofort die Hotline angerufen. Dort hat man mir versichert, dass die Kündigung sofort eingetragen und durchgeführt wird. Bis jetzt ist das aber nicht geschehen. Ich habe die Befürchtung, dass hier gerade was gewaltig schief läuft.

 

Kann mir hier jemand vom Vodafone-Team helfen? 

 

MFG

Claudia

 

 

2 Antworten 2
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

Was ich nicht verstehe sind zwei Sachen:

 

  1. Wenn man eine (schriftliche) Kündigungsbestätigung hat und die Kündigung dann aus irgendeinem Grund nicht umgesetzt wird, warum nimmt man dann nicht diese Bestätigung, schickt die mit einem freundlichen Dreizeiler z.B. über das Kontaktformular an den Vertragspartner und weißt auf den Fehler hin?
  2. Wenn man eine telefonische Änderung beauftragt, dann sollte man ein wenig Zeit einkalkulieren, bis die umgesetzt wird.  Erstens wartet der Mitarbeiter sicher nicht nur auf diesen einen Anruf und hat sich den ganzen Tag nur dafür freigehalten, zweitens muß die Eingabe im System est erfolgen und verarbeitet werden und drittens sind das möglicherweise keine Echtzeit-Systeme (was die Anzeige angeht).

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Jens-K
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Claudia2,

 

tut mir leid, wenn es beim Erfassen der Kündigung zu einem Fehler gekommen sein sollte.

 

Es dauert ein paar Tage, bis die Kündigung (auch wenn sie fristlos) eingegeben wurde wirksam wird.

 

Technisch bedingt musst Du hier von ca 10 Tagen ausgehen.

 

Sofern die Kündigung zu spät erfolgte, wird der Anschluss zum schnellstmöglichen Zeitpunkt gekündigt und Basispreise, die nach dem ursprünglichen Kündigungsdatum berechnet werden, gutgeschrieben.

 

Gruß,

Jens

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