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Antwort
Lösung
am 21.10.2018 16:01
Einer älteren Dame wurde beim örtlichen Mediamarkt eine 2 MBit Internetleitung mit Festnetzflat von VF verkauft obwohl sie einen neuen Glasfaseranschluß der Telekom im Haus hat.
Leider hat sie den Vertragswiderruf verpasst, also versuche ich für Sie ein Upgrade bei VF zu erreichen, damit der teure Glasfaseranschluß genutzt werden kann.
Das gestaltet sich allerdings äusserst schwierig, denn:
Die 0800er Hotline verbindet einen mit der Auftragshotline, die mit der DSL Hotline und am Ende fliegt man raus.
Wahlweise auch gar keine Auskunft wegen Datzenschutz, obwohl ich den originalen Vertrag in Händen halte.
Liebe Freunde bei den diversen Hotlines, FRAGE:
Wie sollen wir jetzt weiterkomnmen? Wenn die alte Dame dazu in der Lage wäre hätte sie es bestimmt selbst erledigt.
Nebenbei gesagt, da steckt auch noch ein Tierschutzverein dahinter, falls das jemanden interessieren sollte.
Sie steht jetzt mit einem 2 MBit DSL und Telefon Festnetzflat Vertrag da obvwohl eine Glasfaserleitung im Haus liegt.
Soll ich ihr tatsächlich empfehlen diesen Schrottvertrag einfach zu kündigen und die Restlaufzeit lang zu bezahlen und wir gehen mit allem was sie braucht wieder zur Telekom?
Manchmal fasst man es nicht wie wenig gesunder Menschenverstand manchmal noch übrig ist.
Nachem ich selbst gute Erfahrungen mit diesem Form machen konnte versuche ich dies als letze Hoffnung eine akzeptable Lösung des Probleme zu erreichen.
Viele Grüße
rade
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 21.10.2018 16:18
@radenet@ schrieb:
Leider hat sie den Vertragswiderruf verpasst (...)
Sofern im Vertrag nicht explizit ein entsprechender Widerruf als möglich vereinbart wurde, gab es hier (da Vertragsabschluß im Ladengeschäft) nie etwas zu widerrufen. Das nur vorweg.
Helfen wird hier ohne entsprechende Vollmacht ebenfalls niemand können und dürfen. Die sollten Sie also im ersten Schritt mal organisieren und zur Verfügung stellen.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 21.10.2018 16:18
@radenet@ schrieb:
Leider hat sie den Vertragswiderruf verpasst (...)
Sofern im Vertrag nicht explizit ein entsprechender Widerruf als möglich vereinbart wurde, gab es hier (da Vertragsabschluß im Ladengeschäft) nie etwas zu widerrufen. Das nur vorweg.
Helfen wird hier ohne entsprechende Vollmacht ebenfalls niemand können und dürfen. Die sollten Sie also im ersten Schritt mal organisieren und zur Verfügung stellen.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 21.10.2018 16:43
Vielen Dank für diese Antwort.
Ich sehe das etwas anders, wie mein Thread Titel andeutet wurde sie falsch beraten.
Eben weil sie den neuen Anschluß hatte wollte sie ihn auch nutzen.
Der lokale Berater hat ihn aber warum auch immer nicht gefunden und ihr dann das gleiche verkauft was sie schon von der Telekom hatte; 2 MBit Internet.
Insofern könnte man den Vorgang auch anderes bewerten.
Was ich jetzt nur noch wissen muss, ist Ihre Auskunft im Namen VF endgültig, weil dann wäre das Thema durch und ich weiß wie weiter zu verfahren ist?
Viele Grüße
rade
am 21.10.2018 17:32
Hallo @radenet,
man kann das natürlich schon anders sehen, entscheidend ist aber, was man nachweisen kann. Auch denke ich, es wäre ein etwas mühsamer Weg, den Vertrag anzufechten.
@Der Ritter ist ein user wie wir alle hier, die nicht den Zusatz "Moderator" im Avatar stehen haben. Insofern ist seine Antwort nicht im Namen von Vodafone, aber dennoch zutreffend. Was ist denn das Problem an einer Vollmacht? Das entsprechende Formular ist hier: https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/vollmacht.pdf
am 21.10.2018 17:58
am 21.10.2018 18:11
Danke, @Gelöschter User. ![]()
@radenet: Was ich nicht verstehe ist immer wieder der Ansatz, in der Community eine Frage zu stellen und dann die Antwort vergleichsweise undifferenziert als falsch und/oder nach eigener und möglicherweise eher unmaßgeblicher Meinung zumindest als (für den vorliegenden und den anderen Forenmitgliedern nicht über die einseitige Schilderung hinaus bekannten Fall) unzutreffend zu kritisieren.
Wenn bereits eine vorgefertigte und gefestigte Meinung zu einem Sachverhalt besteht, dann braucht man diesen nicht mehr ins Internet zu schreiben. Wenn man ihn aber ins Internet schreibt, dann sollte man auch andere als die eigene Meinung akzeptieren können (oder es zumindest zu lernen versuchen).
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am 21.10.2018 20:39
Nun offensichtlich habe ich mich recht undeutlich ausgedrückt, zumindest muss ich das anhand von Teilen der Antworten annehmen.
Es gibt nun einen zwar letzlich inoffiziellen Vorschlag, aber immerhin ist dieser wohl zur Forumsmeinung konform.
Ich danke für die Anteilnahme, dieses Thema kann von mir aus geschlossen werden.
rade
am 22.10.2018 10:54
Hallo radenet,
auf Deinen Wunsch hin haben ich den Beitrag geschlossen.
Viele Grüße
Seb4sti4n