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Vertragsinhaberwechsel Festnetz/DSL von bereits gekündigtem Vertrag
x000x
Smart-Analyzer
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Der Vertrag lief auf meine Frau und wir haben Diesen bereits in 2018 zum 09.08.2019 gekündigt. Eine entsprechende Kündigungsbestätigung liegt vor.

 

Aus relevanten Gründen - die ich hier jetzt aber nicht weiter ausführen will - haben wir dann einen Vertragsinhaberwechsel bei Vodafone beauftragt: Vertragsübernahme Festnetz

Man beachte den Punkt 4. - Zitat: "Ich möchte den Vertrag zu den bestehenden Konditionen weiterführen. Dies gilt auch für die Laufzeit- und Kündigungsregelung"

 

Für mich bedeutet dieser Satz, dass sich an dem bisherigen Vertrag nichts ändert - es bedeutet vor allen auch in keinster Weise, dass die bereits bestätigte Kündigung UNWIRKSAM wird. Dies hatte man mir nach dem Inhaberwechsel auch telefonisch bestätigt.

 

Das sieht Vodafone JETZT aber anders - lt. dem Kundenberater von heute werden Kündigungen unwirksam. Kulanter weise hätten sie den "neuen" Vertrag (nebenbei habe ich nur einen Wechsel vom Vertragsinhaber beauftragt und keinen neuen Vertrag) nach Ablauf der mind. Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Somit soll ich jetzt noch einen Monat länger bezahlen und finde das einfach frech (auch wenn es nur ein Monat ist).

 

Ich möchte auch nochmal darauf hinweisen, dass es sich hier NICHT um Mobilfunk handelt - dort ist die Regelung tatsächlch so, dass Kündigungen unwirsam werden - dies muss man dort dann auch unterschreiben. In unserem Fall handelt es sich aber wie gesagt um einen Wechsel des Vertragsinhabers für einen Festnetzvertrag.

 

Mein Frage an euch: Was kann ich hier noch tun? Der Kundenberater von eben hat gemeint, wenn ich das Geld zurück buchen lasse, dass ich mich dann mit Inkassounternehmen herumschlagen müsse - Gehts noch? Jetzt "droht" mir der Kundenberater damit, dass ich von Inkassounternehmen belästigt werde, wenn ich den geringen Monatsbetrag von einem Monat nicht bezahlen will? 

 

Es mag ja sein dass ich im Unrecht bin - hätte jemand von euch eventuell Gesetzesauszüge wo ich mich bestätigt fühle bzw. wo ich erkennnen kann, dass ich bei dem Wechsel etwas übersehen habe und doch akzeptieren muss, dass der Vertrag jetzt länger läuft?

 

Auch Vorschläge zum weiteren Vorgehen sind willkommen 🙂

4 Antworten 4
x000x
Smart-Analyzer
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https://www.vodafone.de/infofaxe/297.pdf ist der korrekte Link zum Formular welches ich ausgefüllt hatte. Und dort handelt es sich dann um Punkt 7 (Ich konnte meinen Beitrag leider nicht mehr editieren - deshalb hier die Korrektur)

DanyG
Moderator:in
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Hallo x000x,

 

bei einem Vertragspartnerwechsel, auch für einen DSL-Vertrag, erlischt eine vorgemerkte Kündigung, sobald der Vertrag übernommen wurde. Die Kündigung wurde ja vom alten Vertragspartner ausgesprochen. Da nur der jeweils aktuelle Vertragsinhaber kündigen kann, muss nach einer Übernahme eine neue Kündigung erfolgen.

 

Der Passus im Formular, auf den Du Dich beziehst, sagt nur aus, dass die zugrunde liegenden Laufzeiten und Fristen übernommen werden.

 

LG,

Dany

 

 

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x000x
Smart-Analyzer
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Hallo Dany,

 

vielen Dank für deine Antwort.

 

Wäre es nicht sinnvoll, wenn ihr das genau so auf den Antrag zum Vertragsinhaberwechsel mit aufnehmt? Ich habe auch bei einem anderen Anbieter (Mobilfunk) einen Vertragsinhaberwechsel beauftragt - da habe ich dann sogar unterschrieben, dass eine eventuell ausgesprochene Kündigung aufgehoben wird.

 

Hättest du einen Gesetzestext für mich, wo ich nachlesen kann, dass eine Kündigung immer durch einen Vertragsinhaberwechsel aufgehoben wird? Da diese Info weder in euren AGBs noch auf dem Antrag zum Vertragsinhaberwechsel aufgeführt ist, wage ich deine Aussage zu bezweifeln. Bisher hat mir leider noch niemand von Vodafone eine Rechtsgrundlage nennen können, auf die sich diese Aussagen berufen.

 

DanyG
Moderator:in
Moderator:in

Hallo x000x,

 

die Aufnahme einer klareren Formulierung im Formular hab ich beim Fachbereich angefragt. Dank Dir auf jeden Fall für den Hinweis.

 

Eine Rechtsberatung kann in einem Kundenforum nicht stattfinden.

 

Wie ich ja schon geschrieben hatte, kann eine Kündigung nur und ausschließlich durch den aktuell eingetragenen Vertragspartner erfolgen. Mal angenommen, Du übernimmst den Vertrag von Deinem Vormieter weil Du in eine neue Wohnung ziehst, der Anschluss steht und Du hast dadurch weniger Stress. Kein Thema.

 

Jetzt hat der Vormieter, weil er ja ausziehen wollte, seinen Vertrag gekündigt. Du übernimmst den Vertrag, weißt aber nichts von der Kündigung uns stehst auf einmal ohne Anschluss da. Dann hast Du in dem Moment doch ganz andere Interessen als Dein Vormieter. Du möchtest den Anschluss ja behalten. Du als aktueller Vertragsinhaber möchtest ja Deine Interessen gewahrt wissen. Und deswegen muss bei einer Übernahme die Kündigung des ehemaligen Vertragspartners auch gelöscht werden. Erst wenn Du ebenfalls den Wunsch hast, den Vertrag beenden zu wollen, können wir das entsprechend Deiner Willenserklärung umsetzen.

 

LG,

Dany

 

 

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