Vergessen Router zurück zu schicken
Arnold1967
Smart-Analyzer
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Moin, ich hatte zu Dezember meinen Vertrag gekündigt und im Weihnachtsstress vergessen den Router zurück zu senden.

Ich soll jetzt 199€ bezahlen was ja echt nicht wenig ist.

Gibt es die Möglichkeit, den Router schnellst möglich zurück zusenden und ich die Rechnung nicht bezahlen muss?

Immerhinn war ich fast 20 Jahre Arcor und Vodafone Kunde..

Gruß Bernd

23 Antworten 23

Wie gesagt, lies dir die AGB durch und widerspreche der Rechnung mit Hinweis auf die Klausel in den AGB von Vodafone. Nach zwei Jahren plus gezahlener Miete kann man nicht den Neuwert (UVP) des Gerätes nehmen.


@Arnold1967  schrieb:

Das ich das verpennt habe weiß ich selber, mal schauen ob evtl. Markt im 3. helfen kann. 


Wie soll dir denn "Markt im 3." helfen? Es steht klipp und klar im Vertrag drin, wann die Rücksendung zu erfolgen hat - und wenn du, wie du ja selbst einräumst, es "verpennst", dann ist das doch dein Verschulden.

 

Zumal die Box dann nicht nur 1..2 Tage über der Frist drüber ist, sondern eher 6..8 Wochen seit dem Vertragsende vergangen sind. Und irgendwann muss nunmal davon ausgegangen werden, dass der Router nicht mehr zurückkommt...

Anfragen kostet ja nix, und den Neuwert bezahlen will ich nicht. Widerspruch lege ich auf alle Fälle ein 

Wie gesagt - es steht dir offen, den Nachweis zu erbringen, dass VF ein geringerer Scahden entstanden ist. Aber dafür wird ein einfaches "aber das Gerät ist 2 Jahre alt" nicht ausreichen. Da muss schon "mehr" kommen - im Zweifel wirst du um einen Gutachter nicht drum herum kommen - den du erst einmal vorstrecken müsstest (und ob du das Geld wiedersiehst, steht auf einem anderen Blatt)...


@Julz2k  schrieb:

Wie gesagt, lies dir die AGB durch und widerspreche der Rechnung mit Hinweis auf die Klausel in den AGB von Vodafone. Nach zwei Jahren plus gezahlener Miete kann man nicht den Neuwert (UVP) des Gerätes nehmen.


Deine Aussage ist irreführend. Klar kann nach 2 Jahren und gezahlter Miete weiterhin der Neuwert (UVP) als pauschaler Schadenersatz eingefordert werden - immerhin geht es beim Ansetzen des Schadenersatzes ja darum, dass der Anbieter so gestellt wird, als wäre das Gerät zurückgekommen - und da man hier nicht für jeden Fall einzeln den Schaden bestimmen will, hat man eine Pauschale festgelegt.

Und diese Pauschale orientiert sich halt am Neupreis, weil VF das Gerät als Leihgerät(!) weiterhin hätte herausgeben können - so muss ein neues Gerät beschafft werden, welches stattdessen genutzt werden kann.

 

Und da der Kunde die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens hat, ist auch den Forderungen des BGB Rechnung getragen.

 

Davon abgesehen: Eine Miete ist KEINE Geräteabzahlung. Dementsprechend kann auch die Miete nicht mit dem Schadenersatz und/oder Restwert verrechnet werden.


@reneromann  schrieb:

Wie gesagt - es steht dir offen, den Nachweis zu erbringen, dass VF ein geringerer Scahden entstanden ist. Aber dafür wird ein einfaches "aber das Gerät ist 2 Jahre alt" nicht ausreichen. Da muss schon "mehr" kommen - im Zweifel wirst du um einen Gutachter nicht drum herum kommen - den du erst einmal vorstrecken müsstest (und ob du das Geld wiedersiehst, steht auf einem anderen Blatt)...


Ich werde erstmal widersprechen, abwarten was passiert. 

 

Genau so sieht es aus reneromann, es ist eine pauschale, da man einen Vertrag auch ggf. nach ein paar Wochen und Monaten auflösen kann, so ist das Gerät deutlich mehr wert als wenn es zwei Jahre in Benutzung war und man bereits Miete dafür gezahlt hat. 

Deswegen hat Vodafone ja auch den Passus drin das man Widerspruch einlegen kann und aufzeigen kann weswegen Vodafone ein geringerer Schaden entstanden ist. 

@reneromann Aber ersetzt werden muss grundsätzlich der Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert. Klar muss VF ein anderes Gerät beschaffen, kann dies, bei einem Neukauf aber auch länger einsetzen, als das gebrauchte.

Annahme: Lebensdauer Router = 10 Jahre.

Kunde benutzt zwei Jahre, gibt Gerät zurück:

VF hat noch 8 Jahre Zeit, Gerät einzusetzen.

Kunde benutzt zwei Jahre, gibt Gerät nicht zurück, bezahlt Anschaffungskosten:

VF hat weitere 10 Jahre für neues Gerät.

Alles Theorie, ich weiß.

Korrekt wäre es also, den Betrag zu fordern, der dem entspricht, den VF für die Beschaffung eines zwei Jahre alten Routers aufwenden muss.

Na was ein Glück, das es bei meinem Vertragsabschluss noch Option "Kauf" oder "Miete" gab. Ich habe dann eine Fritz!Box bei Vodafone gekauft. "Hardware vorhanden" Option gab's damals noch nicht.

 

Immer wenn so Routermiete-Themen aufgehen, steigt bei mir die Wut aus dem Bauch hoch.  Aber ich muss nicht nachlegen, ich hatte meine Meinung zu ähnlichen Themen schon geäußert.


@yup  schrieb:

Na was ein Glück, das es bei meinem Vertragsabschluss noch Option "Kauf" oder "Miete" gab. Ich habe dann eine Fritz!Box bei Vodafone gekauft. "Hardware vorhanden" Option gab's damals noch nicht.

 

Immer wenn so Routermiete-Themen aufgehen, steigt bei mir die Wut aus dem Bauch hoch.  Aber ich muss nicht nachlegen, ich hatte meine Meinung zu ähnlichen Themen schon geäußert.


Die Optionen gibt's auch immer noch - nur viele Leute wollen halt nicht die 100+ € ausgeben, sondern entscheiden sich bewusst für die Mietoption - mit den dann auftretenden Problemen beim Vertragsende, wenn verpasst wird, das Mietgerät rechtzeitig zurückzuschicken.