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Antwort
Lösung
am 25.11.2019 11:30
Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
Ich werde mit meinem Freund zusammenziehen, er hat aber bereits einen Komplettvertrag mit der Telekom.
Mein Vodafone-Anschluss wäre zudem an dieser Adresse nur mit einem Regio-Zuschlag von 5€ möglich.
Ist das ein Grund zur Sonderkündigung, weil die Leitung dort schon belegt ist (Einfamilienhaus) und/oder weil mein Vertrag nur mit einer Änderung (höherer Preis) möglich wäre?
Und in welcher Höhe bewegt sich diese mögliche "Ausgleichzahlung", die sich Vodafone vorbehält?
Danke im Voraus für eure Antworten!
Gruß
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 29.11.2019 09:44
Hallo zusammen,
danke , dass Ihr hier nicht locker gelassen habt.
Ich lag hier völlig falsch.... ![]()
Dadurch, dass der Tarif teurer werden würde , besteht hier ein Sonderkündigungsrecht.
Schick mir gern eine PN mit der neuen Adresse , Kundennummer & dem Umzugstermin.
Dann kündige ich den Anschluss zu dem Termin.
Sorry für meine Fehlinfo.
LG,
Andre
am 25.11.2019 11:44
Hallo @NOYB , im Telekommunikationsgesetz heißt es, dass bei einem Umzug der Vertrag 1:1 am neuen Wohnort zu erbringen ist. Ich denke, wenn er teurer wird, ist das nicht der Fall. Geht das nicht, hat man ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei monaten. Diese Frist beginnt mit dem Umzugstag, wenn zu diesem Zeitpunkt schon gekündigt ist. D.h. man bezahlt drei Monate. Was VF mit einer "Ausgleichszahlung" meint, verstehe ich nicht, denn eigentlich steht alles im Gesetz.
P.S. Dass schon ein Vertrag vorhanden ist, spielt absolut keine Rolle.
am 25.11.2019 11:57
Hallo,
in dem Beitrag "Umzug - Tipps & Tricks" steht:
3.1 An Deiner neuen Adresse sind Deine bisher gebuchten Kabel-, DSL- und LTE-Produkte von Vodafone nicht verfügbar oder Dein Partner/Deine neue WG hat bereits einen Vertrag?
Bei einer Nicht-Verfügbarkeit kannst Du Deinen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten ab dem Umzugstag vorzeitig kündigen. Dies gilt auch für TV-Verträge. Besteht schon ein Vertrag und Deiner soll gekündigt werden, behalten wir uns eine Ausgleichzahlung vor.
Ist jetzt die Frage, wie "Nicht-Verfügbarkeit" genau definiert wird? Er wäre ja nur theoretisch verfügbar, aber nicht praktisch, da bereits einzige dort Leitung belegt.
Und selbst wenn die Mitnahme/Umzug des Anschlusses möglich wäre, ginge es nur zu einem höheren Preis aufgrund des Regio-Zuschlags.
Und Ausgleichszahlung kann ja auch von voller Monatsgebühr bis xx € alles bedeuten.
So richtig schlau werde ich daraus immer noch nicht und habe richtige Bedenken, was meine Vertragsverlängerung mit 24 Monaten Laufzeit angeht...
am 25.11.2019 13:19
@NOYB nicht verfügbar heißt, dass an der neuen Anschrift der bisherige Vertrag nicht erbracht werden kann.
Und das kann er doch nicht.
Der Absatz mit der Ausgleichszahlung betrifft Fälle, wo der Vertrag zwar zur Verfügung steht, aber eben auch schon einer vorhanden ist.
am 25.11.2019 14:32
Also, nur um das für mich ganz klar zu stellen:
Aufpreis durch Regio-Zuschlag wegen neuer Adresse = einseitige Vertragsänderung = Sonderkündigungsrecht?
Und muss ich dann überhaupt noch die Umzugspauschale bezahlen?
25.11.2019 16:18 - bearbeitet 25.11.2019 16:22
@NOYB was ich hier schreibe ist nur meine Meinung. Und ich bin der Meinung, wenn der Vertrag an der neuen Anschrift teurer ist, ein Sonderkündigungsrecht nach dem TKG gegeben ist. Und wenn gekündigt wird, kann meiner Meinung nach auch keine Umzugspauschale fällig werden.
P. S. Eine einseitige Vertragsänderung findet doch nicht statt. Du machst die Sache unnötig kompliziert.
25.11.2019 18:12 - bearbeitet 29.11.2019 09:42
Hey Noyb,
ändert sich denn Dein Tarif?
Wenn wir den Regiozuschlag erheben, wirst Du ja wahrscheinlich einen Internet & Phone 16 haben.
Aktuell dann wahrscheinlich in unserem Netz (NGN). Am neuen Wohnort dann wohl über Bistream (teurere Leitungen die wir bei der Telekom anmieten). Da fällt dann der Regiozuschlag in Höhe von 5 Euro an.
Da Dein Tarif dadurch bei selber Leistung teurer wird, besteht hier ein Sonderkündigungsrecht
VG,
Andre
26.11.2019 11:27 - bearbeitet 26.11.2019 11:28
Warum ich der Meinung bin, dass eine Sonderkündigung möglich sein sollte, kommt daher, dass im Gesetz steht, der Anbieter sei verpflichtet die vertraglich geschuldete Leistung "ohne Änderung ... der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen"
VF scheint da anderer Meinung zu sein, was aber in dieser community nicht zu diskutieren und klären sein wird.
am 26.11.2019 17:01
...die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen...
Also für meine Begriffe gehört der monatliche Preis auch zu den (sonstigen) Vertragsinhalten. Kann die Ansicht von Vodafone in diesem Thread nicht wirklich nachvollziehen.
am 26.11.2019 19:07
So sehe ich das auch - nicht umsonst wurde ja bei der Preiserhöhung durch die gesteigerte Leitungsmiete seitens der Telekom, die an die Kunden weitergegeben wurde, auch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt!