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Umzug nach Ausland. Königs Inkasso will Geld von mir.
Agi2
Smart-Analyzer
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Liebe Community,

ich hatte ab 21. 12. 2019 Deutschland verlassen und ab 22. 12. 2019 wohne ich in Ungarn. Ich hatte am 19. 07. 2017 ein Vertrag mit Vodafone geschlossen. Die Rechnungen waren immer rechtzeitig bezahlt.
Vor der Umzug hatte ich die „Amtliche Meldebestätigung für die Abmeldung” für Vodafone gesendet. Ich dachte, dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe und ich wusste nicht, dass ich mein Vertrag kündigen soll.
Am 25. 06. 2020 habe ich bekommen ein Brief von Königs Inkasso Gmb mit einer Gesamtforderung in Höhe von 285,77 Euro (die Rechnungen von 29. 11. 2019 bis 30. 04. 2020) welche ich bezahlen sollte bis zum 15. 06. 2020.Das 285,77 Euro ist überwiesen worden.
Am 01. 07. 2020 hatte ich noch ein Brief von Königs Inkasso bekommen, dabei steht: „wir bestätigen Ihnen, dass wir einen Teilbetrag verbuchen konnten. Heute erhielten wir eine Nachmeldung unserer Kundin, über den Betrag in Höhe von EUR 61,72. Wir fordern Sie daher auf, die oben genannte Restforderung zu begleichen. Den Ausgleich der Froderung erwarten wir bis zum 09. 07. 2020. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Kundin raten, einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung zu beauftragen.” Das 61,72 Euro ist nicht überwiesen worden. Ich habe ein e-mail für Königs Inkasso GmbH geschrieben und Sie reagieren einfach nicht. Bitte helfen Sie mir, was soll ich in diese Situation machen. Vielen Dank im Voraus.

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Mav1976
SuperUser
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Hi @Agi2,

 

natürlich muss ein Vertrag gekündigt werden. Selbst mit Sonderkündigungsrecht musst du weitere drei Monate ab Umzugsdatum weiterzahlen, was im TKG so festgeschrieben ist. Ich vermute, dass du diese drei Monate nicht weiter gezahlt hattest? 

 

Da VF die Forderungen an das Inkasso abgegeben haben, sind diese jetzt dein Ansprechpartner. 

Wurde denn der Betrag fristgerecht überwiesen? War es der Betrag inklusive der Gebühren gewesen? Das Inkasso schlägt normalerweise auf die offene Forderung noch eine Gebühr drauf. 

Die Rechnung vom 29.11. dürfte gar nicht zur Debatte stehen - die ist vor dem Umzug erstellt und dementsprechend zu zaheln. Und wie schon geschrieben wurde - die 3 Monate gelten frühestens ab Umzugsdatum, d.h. wenn am 22.12.19 Deutschland (nachweislich!) verlassen wurde, dann sind die Forderungen bis mindestens zum 22.03. zu begleichen.

 

Weiterhin könnten auch bereits Gebühren für ein nicht (rechtzeitig) zurückgeschicktes Endgerät angefallen sein - und wenn da keine Zahlung per Lastschrift mehr geht, weil das Konto nicht mehr existiert oder gedeckt ist, dann macht da Vodafone keinen langen Prozess draus - die Sache geht an's Inkasso und die schlagen ihre Gebühren noch oben drauf.

Agi2
Smart-Analyzer
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Vielen Dank für eure Hilfe. Ich habe leider die drei Monate nicht weiter gezahlt, weil das Konto nicht mehr existiert. Der easy-box router ist zurückgeschickt geworden.
Ich habe die Briefe fotografiert. Es tut mir leid, dass ich nicht einscannen kann.
Der Betrag war leider nicht fristgerecht überwiesen. Mit Hilfe der Mitarbeiter am Erste Bank habe ich das 285,77 Euro am 15. 06. 2020 überwiesen. Der Mitarbeiter hat ein Fehler gemacht: er hat von mein Forint basierte Konto den Betrag versendet, statt mein Euro basierte Konto.
Ich habe von Erste Bank am 18. 06. 2020 ein Brief bekommen, in welche schreiben: von mein Forint basierte Konto die Überweisung kann nicht ausgeführt werden (der Brief ist beigefügt).
Beim zweiten Mal am 25. 06. 2020 konnte ich den Betrag überweisen.
Würde den Betrag in Höhe von 61, 72 Euro wegen die Verstätung die Zinse sein?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Agi2
Smart-Analyzer
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"wir bestätigen Ihnen, dass wir einen Teilbetrag verbuchen konnten. Heute erhielten wir eine Nachmeldung unserer Kundin, über den Betrag in Höhe von EUR 61, 72.
Wir fordern Sie daher auf, die oben genannte Restforderung zu begleichen.
Den Ausgleich der Forderung erwarten wir bis zum 09. 07. 2020.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Kundin raten, einen Rechtsanwalt mit der gerechtlichen Geltendmachung der Forderung zu beauftragen."

Der zweite Seite der Brief ist beigefügt.


Edit von Matthes (Mod): Anhang aufgrund von Kundendaten (Rechnungsnummer) gelöscht

Einerseits können dies erneute Gebühren sein, andererseits kann es aber auch sein, dass deine Bank nicht den richtigen Betrag überwiesen hat. Denn bei Auslandsüberweisungen fallen z.T. horrende Gebühren an - wenn du dort nicht zwigend die Angabe gemacht hast, dass du alle anfallenden Gebühren trägst, werden diese Überweisungsgebühren häufig komplett von der zu überweisenden Summe abgezogen, d.h. beim Empfänger kommt zu wenig Geld an.

 

Nur mit der Angabe, dass du alle Gebühren trägst, wird auch wirklich die ausgeschriebene Summe dem Empfänger gutgeschrieben. Und ja, für jeden weiteren Brief werden Kosten fällig.