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Lösung
am 02.07.2019 09:30
Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem.
Ich ziehe demnächst um in einen Haushalt, wo bereits ein DSL Vertrag geschalten ist von der Telekom. Somit ist es also nicht möglich meinen eigenen Vertrag mitzunehmen.
Ich habe gestern mit einem Kundenberater telefoniert, dieser meinte ich habe keine Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen, da der neue Haushalt von einem anderen Anbieter bedient wird bzw. eventuell nur gegen eine sehr hohe Ausgleichszahlung.
Meine Frage, hatte jemand schon mal das selbe Problem? Gibt es keine Möglichkeit den Vertrag zu pausieren oder eine andere Lösung? Ist das überhaupt korrekt so, da Vodafone ja im neuen Haushalt die Leistung nicht erbringen kann, da der Anschluss ja bereits belegt ist?
Ich werde vermutlich in einem halben Jahr wieder umziehen und würde dort bei einer Pausierung gerne auch meinen alten Vertrag fortführen oder einen neuen Vertrag abschließen über Vodafone. Jedoch wäre ich dazu nicht bereit, wenn sich Vodafone hier unkulant zeigt. Bin seit sehr vielen Jahren Kunde für DSL und Mobilfunk.
Über Hilfe wäre ich dankbar.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 02.07.2019 13:05
@Daniel12341 Stimmt, das gilt nur für Mobilfunk, sorry. Die Möglichkeit für DSL-Verträge hat man abgeschafft.
Was das SKR angeht gilt es so, wie es im Gesetz steht. Kann die Leistung nicht erbracht werden, ist die Voraussetzung erfüllt. Das kann auch der Fall sein, wenn kein Port mehr frei ist, oder zur Verwirklichung eine neue Leitung gzogen werden müßte und dies vom Eigentümer nicht gestattet wird etc. Die bloße Tatsache, dass schon ein Anschluß existiert, reicht nicht aus. Und das SKR hat der Gesetzgeber erst in das TKG geschrieben, nachdem der Bundesgerichtshof geurteilt hat, der Vertrag müsse auch bis zum Laufzeitende bezahlt werden, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann. "Verträge sind einzuhalten" lautet einer der wichtigsten, wenn nicht gar der wichtigste Rechtsgrundsatz im Vertragsrecht. Und mit dem genannten Urteil hat der BGH dies bestätigt, vollkommen zu Recht, wie ich meine. Und weil der Gesetzgeber eben ein Herz für seine Bürger hat, machte man dies mit den drei Monaten als gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
Wie gesagt: Jetzt kündigen, Ummeldung später nachreichen, damit die Frist wirklich mit dem Umzug beginnt. Andernfalls beginnt sie mit Eingang der Kündigung bei VF.
am 02.07.2019 09:57
am 02.07.2019 10:12
Danke für die Antwort.
Ich habe mich vermutlich schlecht ausgedrückt. Ich ziehe in eine Wohngemeinschaft, in der bereits ein ein aktiv genutzter Vertrag bei einem anderer Anbieter besteht.
Gruß
am 02.07.2019 11:26
Hallo @Daniel12341 vorab sei mir erlaubt zu bemerken, dass Drohungen mit "tut ihr nicht was ich will, dann bin euch böse" wenig förderlich sind, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Zur Pause findest du hier was: https://www.vodafone.de/hilfe/vertrag/vertrag-laufzeit.html#wie-beantrage-ich-eine-vodafone-pause-un...
Soweit ich das sehe, ist es wichtig, den genauen Zeitraum der Pause vor Antritt zu wissen. Und dann solltest du auch wissen, ob an der folgenden Anschrift dann VF wieder verfügbar ist. Denn wenn nicht, kannst du dir das sparen. Das Telekommunikatiosgesetz (TKG) räumt dir auch ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn du an eine Anschrift ziehst, an der die bisherigen Leistungen nicht erbracht werden können (§ 46 Abs. 8 TKG). Dabei gibt es eine Kündigungsfrist von drei Monaten, welche (frühestens) am Umzugstag beginnt.
am 02.07.2019 11:42
Vielen Dank für die Antwort.
Das soll durchaus keine Drohung sein, ich wollte damit unterstreichen, dass ich durchaus gewillt bin auch in Zukunft Vodafone Kunde zu sein, jedoch nicht, wenn ich bei meinem alten Vertrag zu einer extrem hohen Ausgleichszahlung gezwungen werde.
So wie ich das sehe, bezieht sich die Vodafone Pause (der von dir bereitgestellte Vertrag) auf Mobilfunk Verträge, jedoch nicht auf DSL Verträge.
Wie ist das mit dem SKR zu interpretieren? Bedeutet dies, dass es Vodafone durch die technischen/Anschluss-technischen Vorrausetzungen nicht möglich sein muss, die Leistung zu erbringen oder reicht es aus, wenn dies durch einen belegten Anschluss bzw. bestehender Vertrag nicht möglich ist?
am 02.07.2019 13:05
@Daniel12341 Stimmt, das gilt nur für Mobilfunk, sorry. Die Möglichkeit für DSL-Verträge hat man abgeschafft.
Was das SKR angeht gilt es so, wie es im Gesetz steht. Kann die Leistung nicht erbracht werden, ist die Voraussetzung erfüllt. Das kann auch der Fall sein, wenn kein Port mehr frei ist, oder zur Verwirklichung eine neue Leitung gzogen werden müßte und dies vom Eigentümer nicht gestattet wird etc. Die bloße Tatsache, dass schon ein Anschluß existiert, reicht nicht aus. Und das SKR hat der Gesetzgeber erst in das TKG geschrieben, nachdem der Bundesgerichtshof geurteilt hat, der Vertrag müsse auch bis zum Laufzeitende bezahlt werden, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann. "Verträge sind einzuhalten" lautet einer der wichtigsten, wenn nicht gar der wichtigste Rechtsgrundsatz im Vertragsrecht. Und mit dem genannten Urteil hat der BGH dies bestätigt, vollkommen zu Recht, wie ich meine. Und weil der Gesetzgeber eben ein Herz für seine Bürger hat, machte man dies mit den drei Monaten als gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
Wie gesagt: Jetzt kündigen, Ummeldung später nachreichen, damit die Frist wirklich mit dem Umzug beginnt. Andernfalls beginnt sie mit Eingang der Kündigung bei VF.
am 02.07.2019 13:24
Alles klar, vielen Dank für die Erläuterung @Díaz_de_Vivar!
Dann werde ich eben so vorgehen.
Es ist vollkomen richt, dass Verträge grundsätzlich einzuhalten sind, da bin ich voll bei dir.
Allerdings sind in einem Umfeld, in welchem sich Telekommunikationsanbieter bewegen, Stichworte wie "Kundenorientierter Service" oder auch "Kulanz" ebenfalls nicht zu verachtende Schlagwörter, um Kunden langfristig, in Bezug auf die Kundenzufriedenheit etc, an sich binden zu können. Dass dies, bezogen auf meinen Fall, funktioniert, zeigen unteranderem andere Anbieter.
Eine kulante Lösung, wie in meinem Fall, würde dem Unternehmen langfristig sowohl finanziell als auch auf die Reputation bezogen eine deutlich bessere Ausgangsituation bescheren.
02.07.2019 16:02 - bearbeitet 02.07.2019 16:03
Hey Daniel12341,
schick mir gern mal eine PN mit der zugehörigen Kundennummer & dem geplanten Umzugstermin.
Ich schau mir das dann mal an.
Am einfachsten wäre es aber den Umzug zu beauftragen.
Wenn das mangels zweiter Leitung/Dose in die Wohnung technisch nicht möglich sein sollte, wird der Auftrag storniert.
Das ist dann der "sauberste" Weg.
LG,
Andre