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Lösung
am 30.06.2019 19:17
Moin,
ich bin gerade in eine Wohnung ohne Kabelanschluss gezogen und habe daher einen DSL Anschluss bei Vodafone gebucht. Die Sache ist jetzt folgende: In der Wohnung wurde das Telefonkabel wo es von unten in die Wohnung kommt durchtrennt. Es ragt jetzt nur ein paar cm aus der Fußleiste heraus. Es müsste jetzt also das Kabel verlängert (ca. 50 cm) und eine neue Dose gesetzt werden.
Meine Frage wäre jetzt: kann das der Techniker beim Anschlusstermin machen oder muss ich das vor dem Anschlusstermin von einem Elektriker machen lassen? Der Anschlusstermin ist erst am 05.08., also Zeit hätte ich noch nen Elektriker zu bestellen.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
am 30.06.2019 20:31
Wenn der Techniker überhaupt zu dir in die Wohnung kommt - sofern der Kabelweg bekannt ist, muss kein Techniker zu dir in die Wohnung...
Sofern das Kabel durchtrennt wurde, wäre es sicherlich hilfreich, wenn derjenige, der das Kabel durchtrennt hat, auch für die Kosten der Schadensbeseitigung aufkommen und sich darum kümmern...
am 30.06.2019 20:45
Spontan würde ich das auch so sehen, aber wem ist denn ein Schaden entstanden? Dem TE nicht, wenn dann dem Vermieter. Ich denke, der TE sollte sich also mal an den Vermieter wenden.
am 30.06.2019 21:08
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Spontan würde ich das auch so sehen, aber wem ist denn ein Schaden entstanden? Dem TE nicht, wenn dann dem Vermieter.
Richtig. Es ging aber gar nicht um das "wem ist der Schaden entstanden", sondern um das "wer hat den Schaden verursacht". Denn der Verursacher hat die fachgerechte Beseitigung des Schadens auf seine Kosten zu veranlassen - ergo sollte der Verursacher sich auch darum kümmern, dass der verursachte Schaden möglichst zeitnahm beseitigt wird, also z.B. einen Elektriker bestellen, der das Kabel wieder "zusammenflickt" oder -sofern dies nicht möglich ist- neu gezogen wird.
am 01.07.2019 14:28
Na ja, da magst du durchaus recht haben, NUR: Einen eventuellen Rechtsanspruch gegenüber dem Verursacher hat halt nur der Geschädigte. Und das ist nunmal nicht der neue Mieter. Deshalb soll sich der eben an den Vermieter wenden, denn wenn überhaupt, hat nur der einen Anspruch. Und wer weiß schon, wie die Verträge überhaupt gestaltet sind. Evtl.gibt es nicht mal einen Schaden. Im übrigen ist das doch keine große Sache, ein wenig Klingeldraht und eine TAE-Dose anschrauben.