Sonderkündigungsrecht für Soldaten?
Premacy
Daten-Fan
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Hallo Zusammen,

 

wie Ihr dem Betreff entnehmen könnt bin ich Soldat. Ich arbeite seit 2015 in einer fremden Stadt und werde jetzt zum 01.04. nach Hause versetzt.
Mein Vertrag läuft noch bis zum 16.04.2020. Ich hätte den Vertrag im Januar kündigen müssen, wusste zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nichts von meiner Versetzung nach Hause.
Zu Hause habe ich einen bestehenden Vertrag....gibt es für Soldaten in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht?

Vielen Dank im voraus....

 

Premacy

 

3 Antworten 3
Jens-K
Moderator:in
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Hallo Premacy,

 

unabhängig davon, was Du beruflich machst, hast Du durch einen Umzug nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der aktuell genutzte Anschluss an der neuen Adresse nicht verfügbar ist.

 

Dies kannst Du hier prüfen: https://zuhauseplus.vodafone.de/verfuegbarkeitspruefung/  

 

Wenn keine Verfügbarkeit gegeben ist, kannst Du den Vertrag mit einer Vorlaufzeit von 3 Monaten ausgehend vom Umzugstermin kündigen.

 

Sollte an der neuen Adresse bereits ein Vodafone DSL- oder Kabel-Anschluss bestehen, kannst Du prüfen lassen, ob der Vertrag aus Kulanz vorzeitig beendet werden kann.

 

Beachte, dass wir uns hier vorbehalten eine Ausgleichszahlung zu berechnen. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich dabei nach der aktuellen Vertragslaufzeit und der Höhe des Basispreises.

 

Siehe dazu hier Punkt 3.1: https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Umzug-Tipps-amp-Tricks/td-p/1232564  

 

Gruß,

Jens

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Hallo Jens,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Vielleicht habe ich es ein wenig zu ungenau beschrieben.
Ich musste mir durch meinen Beruf eine Zweitwohnung zulegen.

In dieser habe ich den Anschluss von Vodafone.

In meiner Erstwohnung in der ich mit meiner Familie wohne nutze ich einen regionalen Anbieter.

Meine berufliche Versetzung mit der damit verbundenen Aufgabe der Zweitwohnung und damit auch nicht mehr benötigtem Vodafone-Anschluss hat sich erst in den letzten 14 Tagen ergeben.
In solchen Situationen sollte ich doch nicht "gezwungen" werden einen Anschluss weiter zu bezahlen der nicht mehr benötigt wird.

Ich kündige ja nicht aus blauem Dunst oder weil ich versuche bei einem günstigerem Anbieter unter zu kommen...die Aufgabe der Wohnung und die Versetzung kann ich ja auch belegen wenn es daran liegen sollte....

Einen schönen Sonntag noch.....

Jens-K
Moderator:in
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Hallo Premacy,

 

wie bereits geschrieben, ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich daraus nicht, sofern an der neuen Adresse der aktuell genutzte Anschluss verfügbar ist.

 

Hier bliebe dann die vorzeitige Beendigung gegen Ausgleichszahlung.

 

Die Ausgleichszahlung beinhaltet dabei nicht Aufwendungen, die wir für die Leitungsmiete erbringen müssen.

 

Du zahlst entsprechend nur einen Teil des Basispreises bis zum regulären Vertragsende.

 

Gruß,

Jens

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