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Sonderkündigungsrecht bei Aufgabe der Zweitwohnung
kitai
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo zusammen 🙂

ich bin etwas verwundert. Ich habe in meiner Erstwohnung einen Kabelvertrag von Unitymedia und für meine Zweitwohnung einen DSL Vertrag abgeschlossen. Ich war davon ausgegangen, dass wenn ich aus der Zweitwohnung ersatzlos in meine Erstwohnung "zurückziehe" von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann, da ich den Anschluss ja nicht mitnehmen kann. Nun wurde die Kündigung abgelehnt mit der Begründung: 

"Ihre Adresse in (Adresse Erstwohnung) ist bereits mit Unitymedia Anschluss versorgt." 

Was soll das heißen? Ich kann den Anschluss aus meiner Zweitwohnung ja nicht in meiner Erstwohnung nutzen.
Hatte jemand bereits ein ähnliches Problem und konnte es lösen? 

Danke für die Hilfe und viele Grüße

Dennis

1 Antwort 1
Norman
Community Manager
Community Manager

Hi Dennis,

 

die Aussage ist tatsächlich ziemlich verwirrend. Sorry.

 

Ein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht gibt es da leider nicht. Denn wir könnten theoretisch neben dem bereits vorhandenen Kabel-Anschluss einen DSL-Anschluss schalten. Ein Sonderkündigungsrecht hast Du nur, wenn das technisch nicht Verfügbar ist.

Wenn Du den Vertrag, ohne weitere Nutzung an der "neuen" Adresse vorzeitig auflösen möchtest, geht das mit einer Ausgleichzahlung.   

Wie lange läuft denn der DSL-Vertrag noch?

 

Viele Grüße

Norman

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