Sonderkündigung wegen Umzug
Bibi2377
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo, wieder mal Ärger mit Vodafone.

 

Liebe Leute, ich ziehe nächste Woche in ein anderes Bundesland und wohne für mindestens 3 Monate in drei verschiedenen Pensionen. ( Umzug war nicht geplant und leider unvermeidbar. Vodafone will mich aber auf Teufel komm raus einfach nicht aus meinem Vertrag lassen. Ich soll 3 Monate weiter bezahlen und kann die Leistungen gar nicht mehr nutzen. Zumal soll der Anschluss selbst nach meinem Auszug aus der jetzigen Wohnung 3 Monate weiter laufen. Das heist mein Nachmieter kann in dieser Wohnung entweder nichts anmelden oder vergnügt sich auf meine Kosten. ( Router dran und los gehts...???? ) Vodafone scheint scheinbar nicht zu verstehen worum es hier geht und akzeptiert meine Kündigung nicht. Selbst nach etlichen Telefonaten diese und letzte Woche keine Einsicht von Vodafone und absoluter Kullanzmangel. Schade. Mein einziger Ausweg jetzt: Rechtsanwalt......danach nie wieder Vodafone und Empfehlungen meinerseits gibt auch keine(mehr).....Einen Kunden zu nötigen weiter zu zahlen obwohl er die Leistung nicht mehr nutzen kann ist in meinen Augen ein Armutszeugnis...

5 Antworten 5
Mav1976
SuperUser
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Hi @Bibi2377,

 

ich glaube du verstehst hier nicht, um was es geht. Wenn es nach dem BGH gegangen wäre, hättest du bis zum regulären Laufzeitende gezahlt. Der Gesetzgeber hat aber verbraucherfreundlich das TKG (§46) geändert bzw. angepasst.

 

Hier hat der Verbraucher nun die Möglichkeit, sofern VF am neuen Wohnsitz nicht dieselbe Leistung bieten kann, seinen Vertrag außerordentlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (ab Umzugstag, erst kürzlich gerichtlich festgestellt worden) zu kündigen.

 

Sprich, du zahlst ab dem Umzugstag (Meldebescheinigung muss VF zugehen) dann noch weitere 3 Monate und bist dann aus dem Vertrag entlassen, sofern die Bedingungen nach §46, Abs 8 TKG zutreffen.

 

Und das hat hier nichts mit Kulanz zu tun, sondern VF hält sich an gesetzliche Vorgaben.

isdochallesegal
Host-Legende
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Vielleicht kennt der Anwalt ja auch das Telekommunikationsgesetz.

 

Wie man einen "Kulanzmangel" mithilfe eines Anwalts ausgleichen kann, verstehe ich nicht.

 

Der Nachmieter kann deinen Anschluss nur nutzen, wenn er auch deine Zugangsdaten hat. Außer ISDN-Telefonie, die funktioniert soweit ich weiß auch ohne Zugangsdaten. Dafür ließe sich aber sicher eine Sperre einrichten.

Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@Bibi2377@  schrieb:

Selbst nach etlichen Telefonaten diese und letzte Woche keine Einsicht von Vodafone (...)


Stimmt.  Das ist echt schade, daß Vodafone nicht einsehen will, daß Sie sich um die Zahlung der gesetzlich verankerten drei Monate drücken wollen.  Sowas aber auch.

 

 


@Bibi2377@  schrieb:

 und absoluter Kullanzmangel.


Was ist "Kullanz" und wo genau liegt hier ein Mangel bei selbiger vor?

 

 


@Bibi2377@  schrieb:

Mein einziger Ausweg jetzt: Rechtsanwalt......


Manchmal bedauere ich es, daß ich nicht Jura studiert habe.  Da könnte man bisweilen in Fällen wie diesem sein Geld so dermaßen einfach verdienen, das ist unglaublich:

 

  • @Bibi2377:  Die lassen mich nicht aus dem Vertrag, das ist ein Kullanzmangel.
  • Anwalt:  Das Vorgehen ist nach dem TKG auch völlig korrekt.
  • @Bibi2377:  Das ist ein Armutszeugnis.
  • Anwalt:  Das mag sein, daß Sie das so sehen.  Korrekt ist es trotzdem.  Macht ein paar mehrere Euro, bitte.

 


@Bibi2377@  schrieb:

Einen Kunden zu nötigen weiter zu zahlen obwohl er die Leistung nicht mehr nutzen kann ist in meinen Augen ein Armutszeugnis...


Wo genau werden Sie denn genötigt?  Also basierend auf dem §240 StGB?  Ich wäre ja mit dem Unterstellen von strafbaren Handlungen etwas vorsichtiger, denn damit macht man sich schnell mal selbst auf Grundlage des §186 StGB strafbar, @Bibi2377.

 

 

Und ja, manches ist hier schon ein Armutszeugnis in der Sache zwischen Ihnen und Vodafone, @Bibi2377.  Aber das Verhalten von Vodafone ist es nicht.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

schon verstanden...kein weiterer kommentar...

Na dann viel Spaß beim Weitererzählen, daß Vodafone die gesetzlichen Regelungen ganz exakt einhält und daß Sie nur jedem raten können, nicht zu einem Anbieter zu gehen, der die gesetzlichen Regelungen ganz exakt einhält.

 

Ist echt ein gutes Argument gegen diesen Anbieter.  Ja, doch.

 


@Bibi2377@  schrieb:

schon verstanden...kein weiterer kommentar...


Kann hier dann also zu?

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.