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Sonderkündigung nicht möglich?
Kristin83
Smart-Analyzer
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Ich habe versucht meinen DSL und Festnetz Vertrag mit dem sonderkündigungs recht zu beenden da ich von meiner 50k Leitung nur zwischen 6 und 22 tausend erhalte . Am Telefon wurfe mir dann gesagt das es nicht möglich ist und ich soll doch queer durch mein Wohnzimmer ein lan Kabel legen . WLAN wäre eine kostenlose Leistung und freiwillig . Ähm Hallo ich soll mir also ein lan Kabel queer durch mein Wohnzimmer legen . Wir können nicht einmal einen Film über sky on demand gucken da die Internet Verbindung zu schlecht ist . Das läuft übrigens über LAN!!! Bitte um Aufklärung warum ich bis zum 1.8.2019 für Leistungen zahlen soll die ich nicht erhalte . Ich habe Bilder der Verbindungs Probleme die ich gerne zuschicken kann !!!!!

 

Edit: Verschoben aus "Feedback" und Betreff erweitert @Kristin83

21 Antworten 21
MehmetY
Daten-Fan
Daten-Fan

Hi
Also bei 50.000 Leitung solltest du mindestens 25.000 Download haben.
Ist es nicht der Fall, muss dir Vodafone dies Bereitstellen oder deinen Vertrag Kündigen, da Vodafone in diesem Falle seiner Pflicht nicht nachkommt. Fertig aus!

www.speedtest.net deinen Leitung testen.

ODER

In deinem Router müsste auch irgendwo stehen wie viel MB bei dir ankommt.

LG
Mehmet


@MehmetY@  schrieb:

Ist es nicht der Fall, muss dir Vodafone dies Bereitstellen oder deinen Vertrag Kündigen, da Vodafone in diesem Falle seiner Pflicht nicht nachkommt. Fertig aus!


Na wie gut, daß hier ein erfahrener Jurist mal eben kostenfreie Rechtsberatung macht.  Oder...öhm...sind Sie denn Jurist, @MehmetY

 

  • Wenn ja:  Sie wissen, was das Verhalten für Folgen haben kann, richtig? 
  • Wenn nein:  Sie wissen, was das Verhalten für Folgen haben kann, richtig?

 

 


@MehmetY@  schrieb:

Also bei 50.000 Leitung solltest du mindestens 25.000 Download haben.


Und wo genau ist das in der Form nachzulesen?

 

 

Ansonsten:  Danke für das tolle und mit relevanten Informationen nur so durchsetzte Feedback, @Kristin83.  Sicher haben Sie vor dem Posten auch diesen Thread genau gelesen und seinen Inhalt verstanden.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Kristin83
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Wenn vodafone helfen würde dann müsste ich mich hier nicht aus*piep*en ! Stundenlang in der Warteschleife. Und dann kommt nur nen Spruch dann legen sie ein lan Kabel durch die Wohnung. Hilfe gleich null. Wenn es dir nicht passt was ich schreibe dann verkneif dir blöde Kommentare

@Kristin83@  schrieb:
Wenn es dir nicht passt was ich schreibe dann verkneif dir blöde Kommentare

Mal davon abgesehen, daß Sie in keiner Position sind, anderen Kunden den Mund zu verbieten, @Kristin83:  So hart sollten Sie denn doch wieder nicht mit @MehmetY umspringen.  Von der Unzulässigkeit der Handlung abgesehen wollte er auch nur helfen.

 

Lesen Sie bitte einmal den Inhalt des von mir geposteten Links.  Dann wird klar, warum es hier vermutlich nicht vorwärts gehen wird.

 

Und davon abgesehen:  Bei WLAN garantiert Vodafone keine Midestgeschwindigkeit.  Einfach, weil die äußeren Einflüsse auf die Leistung des WLAN außerhalb der Verantwortung und des Zugriffs von Vodafone liegen.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Hallo,

Urteile zur DSL Geschwindigkeit gibt es vereinzelt. In wieweit sich diese auf den hier geschilderten Sachverhalt anwenden lassen oder ein anderes Gericht zu einem anderen Urteil kommt, kann man nicht sagen.

Quelle: https://praxistipps.chip.de/internet-recht-dsl-geschwindigkeit-langsamer-als-bestellt-das-koennen-si...

"So urteilte beispielsweise das Amtsgericht Kiel (Az.: 106 C 21/11) im Sinne eines Verbrauchers, dessen DSL-Geschwindigkeit deutlich zu gering ausfiel. Die Richter entschieden, dass dem Verbraucher ein Kündigungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 3 S. 2 BGB) zusteht, wenn die vereinbarte Bandbreite um mehr als die Hälfte unterschritten wird. Mit anderen Worten: Der Kläger konnte ohne Fristsetzung kündigen, da weniger als 50 Prozent der vereinbarten Geschwindigkeit genutzt werden konnten.
●Mit einem Urteil vom 07.05.2009 hat auch das Amtsgericht Fürth (Az.: 340 C 3088/08) entschieden, dass dem Kunden ein Kündigungsrecht zusteht, wenn die tatsächliche Bandbreite weniger als die Hälfte beträgt. Hier stützte das Gericht die außerordentliche Kündigung zwar auf § 626 BGB, im Ergebnis macht das aber keinen Unterschied.
●Ähnlich sah es auch das Amts­gericht München am 07.11.2014 (Az.: 223 C 20760/14). Nach Meinung der Richter darf der Kunde wegen Wegfalls der Geschäfts­grund­lage außer­ordentlich kündigen, wenn bei einer vereinbarten Bandbreite von bis zu 18 Mbit/s dauer­haft nur 6 Mbit/s ankommen. Die AGB-Klausel stehe dem in einem solchen Fall nicht entgegen.
●Neben einem Recht auf außerordentliche Kündigung könnte Ihnen sogar noch ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. So sprach etwa das Amtsgericht Montabaur in seinem Urteil vom 04.08.2008 (Az.: 15 C 168/08) einem Kunden die Extra-Kosten für einen DSL-Vertrag bei einem anderen Anbieter zu."

Mir ist übrigens nicht klar welche Geschwindigkeit am Router ankommt. (Stichwort LAN Verbindung, wurde die Geschwindigkeit durch Vodafone gemessen, die Leitung geprüft, oder ...? Der Hinweis zum Kabel durch das Wohnzimmer kann bedeuten, dass die Geschwindigkeit bis zum Router in Ordnung ist oder es handelt sich um einen Hinweis ohne fundierte Informationen.)

Häufig stört ein WLAN des Nachbarn, so dass am Endgerät wenig ankommt. Die Wahl eines anderen WLAN Kanals könnte helfen, sofern am Router genügend Speed ankommt. Messen Sie doch mal zu unterschiedlichen Zeiten per LAN. Auch DLAN funktioniert ggf. ganz gut.

Falls die Geschwindigkeit erheblich zu niedrig ist und dies nicht an Ihren Geräten/dem Wlan liegt, beantragen Sie eine Fehlersuche durch einen Techniker. Liegt der Fehler an Ihren Geräten oder tritt er nur bei WLAN auf, liegt dies in Ihrem Verantwortungsbereich.

Gruß

Hafe

@hafe Diese alten Urteile sind nicht mehr sehr von Bedeutung. Seit Inkrafttreten der Transparenzverordnung ist ja in den Produktdanteblättern genau geregelt, was "maximal, normal oder mindestens" anzukommen hat.

Interessant https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_I...

@Kristin83 Stimmt schon, dass deine wlan-Geschwindigkeit irrelevant ist. Und dann auch noch die Vorgaben des § 314 BGB zur fristlosen Kündigung beachten.

DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Kristin surft mit WLAN? Dann ist es klar das du nicht ein Sonderkündigungsrecht hast. Du musst den speedtest per LAN machen.
Wenn die Geschwindigkeit per LAN Kabel erreicht wird ist Vodafone aus dem schneider..


WLAN hat zuviele Störfaktoren..
Kristin83
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Also einfach per Kabel die speed Tests wiederholen . Ich muss allerdings nen 10 Meter Kabel mindestens holen geht da nicht auch Leistung verloren ?
Bis 100 m ist das kein Problem.