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Lösung
am 06.08.2018 11:14
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 08.08.2018 13:34
Hallo Xiaoting,
es tut mir leid, dass die Diskussion hier solche Ausmaße angenommen hat.
Mir stellt sich die Frage nach der Vertragslage. Unter Umständen ist ein Servicevertrag auf dem Haus, dann wären die Kosten nicht gerechtfertigt. Falls nicht, dann wäre es gerechtfertigt. Vielleicht kannst Du als Mieter ja auch die Hausverwaltung noch mit einbeziehen.
Ich prüfe das gern mal für Dich nach. Schickst Du mir bitte Deine Kundennummer, Name und Adresse in einer Privatnachricht?
Melde Dich nochmal hier, wenn die Nachricht raus ist.
Viele Grüße, Manu
am 06.08.2018 11:21
@Xiaoting@ schrieb:
Aber niemand hat mir gesagt dass ich fast ganze 100 Euro dafür zahlen soll.
Die Gebühr für den Techniker-Einsatz wird dann erhoben, wenn der Fehler nicht von Vodafone zu "verantworten" ist, sondern vom Kunden verursacht wurde (also z.B. falsche Verkabelung, defekte Verbindungskabel,...). Und das ist auch in der zum Vertrag gehörenden und mit Unterschrift anerkannten Preisliste nachzulesen.
Was war denn die Fehlerursache?
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 06.08.2018 14:53
am 06.08.2018 14:59
06.08.2018 15:02 - bearbeitet 06.08.2018 15:04
@Xiaoting@ schrieb:
Der Fehler lag nicht bei mir. Die Sicherung ist im Erdgeschoss und in Keller rausgesprungen. Daher war das Gerät im Keller ohne Stromversorgung.
Also lag der Fehler nicht bei Vodafone bzw. im Netz von Vodafone (denn die sind nicht für die Sicherungen im Haus verantwortlich) und daher war die Berechnung der Servicepauschale gemäß der Preisliste aus meiner Sicht gerechtfertigt.
@Xiaoting@ schrieb:
Ich wusste auch nicht über irgendwelche Kosten.
Wie bereits geschrieben: Die Kosten stehen in der Preisliste. Und diese haben Sie bei Vertragsabschluß zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
@Xiaoting@ schrieb:
Aber ich denke, dass nur mir diese Summe berechnet wurde. Weil dann nach der Reperatur der Techniker den anderen Auftrag der Nachbarin dann storniert hat…
Nun könnte man natürlich erstmal die Nachbarin fragen, statt zu denken/vermuten. Und wenn Ihre Meldung vor der der Nachbarin eingetroffen ist, dann ist eine Stornierung eines Folgeauftrags aus meiner Sicht nicht verwerflich. Höchstens eine Doppelberechnung (also zuerst für Sie und dann noch für die Nachbarin) würde ich kritisch sehen.
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am 06.08.2018 15:08
am 06.08.2018 15:47
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 06.08.2018 16:12
am 06.08.2018 16:35
06.08.2018 17:30 - bearbeitet 06.08.2018 17:31
Dann solltest Du dich anwaltlich Beraten lassen, in diesem Fall würde ich vorschlagen, schließen wir hier den Beitrag.
Ansonsten kann ich auch nur sagen, dass Sicherungen zu kontrollieren auch möglich sind wenn man unter dem Dach wohnt.
Es ist ein klassischer Fall von, Kunde hat die Störung zu verantworten. Das der HAV keinen Strom mehr hatte und deswegen ausgefallen ist, ist für die Hotline nicht zu erkennen. Aber für jeden der einmal das Licht im EG und Keller in deinem Fall ausprobiert hätte.
In diesem Fall halte ich die Servicepauschale für gerechtfertigt. Warum die Dame dich scheinbar nicht explizit drauf hin gewiesen hat, dass kosten auflaufen können oder du es so nicht verstanden hat ist ärgerlich.
Allerdings steht dies auch im Vorfeld bereits deutlich in der Preisliste und wenn man einen Techniker beauftragt, kann einem eigentlich auch klar sein, dass dieser bezahlt werden muss. Auch wenn in deinem Fall, meistens die Kosten durch VF getragen werden, da die für Störungen im BK Netz aufkommen.
Wenn deine Nachbarin nur TV hat, wäre für Sie der Einsatz ohnehin IMMER kostenpflichtig gewesen.