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Antwort
Lösung
am 03.09.2018 12:56
Hallo,
am 08.08.2018 habe ich einen Brief von Vodafone bekommen, mit einer Rechnung über 99,90€.
Da ich nicht wusste worum es geht, habe ich mich umgehend bei Vodafone gemeldet.
Vodafone teilte mir mit, dass noch der Router zurückgesendet werden muss.
Dies habe ich auch umgehend getan.
Vodafobne teilte mir daraufhin wieder mit, dass die Forderung somit gelöscht wird.
Jetzt habe ich ein Schreiben von Infoscore bekommen, mit einer Forderung von 170€ wegen dem Router.
Wie kann das sein?
Bei Vodafone kann ich leider auch nicht mehr anrufen. Da wird direkt auf Infoscore verwiesen, sobald meine Kundennummer angebe,
Ich bitte um Hilfe!
Viele Grüße
Roman
am 03.09.2018 21:23
@Der Ritter@ schrieb:
Davon abgesehen: Die "Strafgebühr" wird für die verspätete Rücksendung berechnet. Ob Vodafone die dann ausbucht, wenn der Router dann doch noch viel zu spät zurückgesendet wird, liegt allein im Ermessen von Vodafone.
Das wird rechtlich kaum haltbar sein. Das sollte man als Betroffener vielleicht doch von fachlicher Seite mal ausleuchten lassen.
am 04.09.2018 09:46
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 04.09.2018 10:52
am 04.09.2018 16:56
Hallo Roman_84,
die Berechnung erfolgt, wenn der Router nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist zurückgesendet wird.
Ob eine verspätete Rücksendung noch angenommen wird, ist die eine Sache, ob hier auch einer nachträglichen Gutschrift zugestimmt wird, eine Andere.
Deiner Schilderung nach, erfolgte die Rücksendung ja mehrere Wochen, wenn nicht Monate zu spät.
Schließlich erfolgt dann die Berechnung des Modems aufgrund der fehlenden Rücksendung.
Wenn die Rücksendung rechtzeitig erfolgt ist, sende mir gern ein Foto des Postbelegs, sowie Deinen Namen, Kundennummer und Kundenkennwort per PN.
Gruß,
Jens
am 06.09.2018 12:43
Thema hat sich erledigt.
Foderung wurde eingstellt..
Danke allen für die Hilfe
am 07.09.2018 11:10
Hallo Roman_84,
ich schließe Deinen Beitrag dann hiermit ab.
Gruß,
Jens