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Lösung
am 30.10.2019 14:23
Guten Tag,
mein Vodafone-DSL-Vertrag ist Mitte September ausgelaufen. Mir war nicht mehr bewusst, dass es sich um einen Mietrouter gehandelt hat. Nun habe ich in meinem Bankkonto gesehen, dass eine Abbuchung von 99,90 Euro vorgemerkt ist und im Kundenportal herausgefunden, dass es sich dabei um eine Gebühr für den Router handelt. Au weia. Den Router kann ich natürlich sofort zurücksenden. Können mir die 99,90 Euro anschließend erstattet werden, oder soll ich den Router zurücksenden und die Abbuchung stoppen bzw. Lastschrift zurückgeben?
Besten Dank für Hilfe und viele Grüße
Christian
am 30.10.2019 14:56
Hallo @chrisdau
Leider Nein, wenn DSL Geräte nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Rücksendefrist von 14 Tagen an Vodafone zurückgeschickt werden gehen diese in den Besitz des Kunden über. Verspätete Rücksendungen werden nicht akzeptiert und eine Rechnung erstellt.
Diese Abbuchung lässt sich nicht stoppen und von einer Rückbuchung rate ich ab, dann würde der ganze Vorgang nur bei einem Inkasso landen und im Endeffekt um einiges teurer werden.
Das Gerät gehört jetzt Dir und das einzige was du jetzt noch machen kannst ist das Gerät privat verkaufen um den Schaden möglichst gering zu halten.
Gruß
Dieter
am 30.10.2019 16:53
Hallo Dieter,
danke für die Antwort. Ich sehe ein, dass der Fehler grundsätzlich bei mir liegt. Aber wenn es Vodafone damit so genau nimmt, könnte man den (Ex-)Kunden durchaus wenigstens einmal an die Rücksendung erinnern. So grenzt das für mich an *** bzw. System, vor allem bei dem aufgerufenen Wucher-Preis. Die Dinger sind ein Bruchteil wert. Es wäre doch kein Problem, den Router noch entgegenzunehmen. Eine sachliche Begründung dafür, dass das nur innerhalb 14 Tage möglich sein soll, sehe ich nicht. Ich hätte eine Rückkehr zu Vodafone eines Tages nicht ausgeschlossen, aber so weiß ich, welches Unternehmen ich künftig kategorisch meiden werde.
Viele Grüße, Christian
am 30.10.2019 17:07
Hallo Christian,
ich kann deinen Unmut durchaus verstehen.
Aber leider ist das bei DSL Geräten halt so das Vodafone da mittlerweile keine Ausnahmen macht von der 14 Tages Frist, auch nicht für "alte" und langjährige Bestandskunden ... 😞
Ich weiß auch das die Geräte eigentlich nicht mehr diesen Wert haben der dir jetzt in Rechnung gestellt wurde. Dieser Wert wurde aber bei Vertragsabschluß so festgelegt und ist auch hier nachzulesen...
https://www.vodafone.de/infofaxe/120.pdf
Auf den Seiten 21 und 22 stehen die Gerätepreise und auch der Hinweis in welchem Zeitraum die Geräte an Vodafone zurückgegeben werden müssen. Eine extra Erinnerungsmail bzw. Schreiben mit der Aufforderung das Gerät zurückzusenden ist nicht vorgesehen und wird von Vodafone auch nicht verschickt.
Tut mir echt leid ... ich hätte gerne bessere Nachrichten für dich gehabt.
Gruß
Dieter
30.10.2019 18:18 - bearbeitet 30.10.2019 18:19
Eine Erinnerung wird von Vodafone mitsamt der Kündigungsbestätigung verschickt.
Davon abgesehen steht in der Preisliste auch, das man gegen die Rechnung einspruch erheben kann, sollte man Vodafone einen geringeren Schaden nachweisen können. Das ist nicht schwer, wenn das Gerät bereits zwei Jahre alt ist und man monatlich dafür miete bezahlt hat und der Einkaufspreis bei vielleicht 20-30 Euro liegt.
Rechnungen müssen jedoch innerhalb von 8 Wochen widersprochen werden im TKG. Die Frage wäre, ob der Router darunter fällt, denke persönlich nicht aber das müsste ein Anwalt/Richter klären.