1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Rechnung für nicht-zugerückgesendeten Router
Netzpirat20
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Sehr geehrtes Vodafone Team, Hallo Community,

 

ich habe im Mai im Zuge eines Wohnortwechseln bei Vodafone meinen Internet Vertrag geändert und verlängert. Dabei bin ich von VDSL auf das herkömmliche DSL aus der Telefondose gewechselt. Der Wechsel lief reibungslos, der Service war super. Ich sollte nun den alten Router zurückschicken. Und das habe ich im Umzugsstress völlig verpennt und vergessen.

Mir wurden nun gestern 160€ in Rechnung gestellt bzw. schon abgebucht. Der Router liegt verpackt vor mir, sodass ich diesen zurückschicken kann und werde. Werden mir die 160€ zurückerstattet (Stichwort Kulanz). Sobald ich hier eine Antwort habe, werde ich den Router per Einschreiben direkt zurücksenden.

 

Vielen Dank

 

Netzpirat20

 

 

Edit: @Netzpirat20 Beitrag in das richtige Board verschoben.

14 Antworten 14
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@Netzpirat20@  schrieb:

Sobald ich hier eine Antwort habe, werde ich den Router per Einschreiben direkt zurücksenden.


Wäre es nicht bedeutend sinnvoller, den Router schnellstmöglich zurückzusenden?  Denn mit jedem Tag, den Sie verstreichen lassen, erfolgt die Rücksendung noch einen Tag später als vertraglich vereinbart.  Ob sich das dann positiv auf mögliche Kulanz auswirkt...wer weiß.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Absolut richtig! Klar!

Aber wenn man mir mitteilen sollte, dass trotz einer Rücksendung das Geld bei Vodafone bleibt, dann kann ich mir die Arbeit auch sparen. Wie gesagt, dass Ding liegt fertig verpackt hier und geht sowieso raus, auch weil ich den Router nicht benötige. Ich würde einfach gerne wissen, wie der Ablauf ist.

 

Gruß

 

Netzpirat20


@Netzpirat20@  schrieb:

Aber wenn man mir mitteilen sollte, dass trotz einer Rücksendung das Geld bei Vodafone bleibt, dann kann ich mir die Arbeit auch sparen.


Falsch.  Sie erwerben mit der Zahlung für die verspätete Rücksendung kein Eigentum an der Hardware, zurückzusenden ist die also so oder so.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Rücksendung kann sich @Netzpirat20 doch jetzt trotzdem sparen @Der Ritter oder? Gibt ey keine Kohle zurück.

Habe heute mit Vodafone telefoniert. Laut AGB ist Vodafone dazu verpflichtet, nach einer Rücksendung, das abgebuchte Geld zu erstatten.

 


@Netzpirat20@  schrieb:

Habe heute mit Vodafone telefoniert. Laut AGB ist Vodafone dazu verpflichtet, nach einer Rücksendung, das abgebuchte Geld zu erstatten.

 


Und was steht bei der Pflicht des Kunden?
 


@Netzpirat20@  schrieb:

Habe heute mit Vodafone telefoniert. Laut AGB ist Vodafone dazu verpflichtet, nach einer Rücksendung, das abgebuchte Geld zu erstatten.

 


Den Passus möchte ich mal gern sehen...


@yup@  schrieb:

Rücksendung kann sich @Netzpirat20 doch jetzt trotzdem sparen @Der Ritter oder?


Warum?  Durch Zahlung der vertraglich vereinbarten Summe für die nicht-rechtzeitige Rücksendung erwirbt @Netzpirat20 doch kein Eigentum an der Sache.  Sie ist also immer noch zurückzugeben.

 

 


@yup@  schrieb:

Gibt ey keine Kohle zurück.


Je länger er/sie wartet, desto schlechter stehen die Chancen, keine Frage.  Aber zurück muß das Teil so oder so.

 

 


@Netzpirat20@  schrieb:

Laut AGB ist Vodafone dazu verpflichtet, nach einer Rücksendung, das abgebuchte Geld zu erstatten.


Und wo in den AGB steht dieser Passus?

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.


@Der Ritter@  schrieb:

Warum?  Durch Zahlung der vertraglich vereinbarten Summe für die nicht-rechtzeitige Rücksendung erwirbt @Netzpirat20 doch kein Eigentum an der Sache.  Sie ist also immer noch zurückzugeben.

 

 


 

Ist das wirklich so? In der Preisliste ist von einer "Überlassungsgebühr" die Rede. Das klingt für mich als Laie schon danach, dass das Eigentum übertragen wird.

 

Oder kann Vodafone nach Zahllung der Überlassungsgebühr tatsächlich weiterhin das Gerät zurückfordern und ggf. (zusätlichen) Schadenersatz fordern, wenn das Gerät nicht zurückgegeben wird? Klingt für mich irgendwie unplausibel.

 

Hier noch der Link zur Preisliste https://www.vodafone.de/infofaxe/120.pdf -> Punkt 6.5.1