RÜCKSENDUNG EASY BOX 804
zEUGENz
Daten-Fan
Daten-Fan

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aufgrund meines Auslandeinsatzes konnte ich die EASY BOX 804 leider nicht rechtzeitig zurücksenden. Nun ist diese bei ARVATO angekommen und wurde auch bearbeitet, aber mit der Bemerkung, dass die Retoure abgelehnt wurde. Geld wurde auch bereits von meinem Konto abgebucht.

 

Kriegt man irgendwie das Geld zurückerstattet, auch wenn nur zum Teil? Aufgrund der aktuellen COVID19-Zeiten wäre ein Entgegenkommen von VODAFONE sehr kundenfreundlich.

 

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

5 Antworten 5
reneromann
SuperUser
SuperUser

Das hängt primär davon ab, wie lange du über die Frist bist.

Es gibt zwar längere Fristen, aber auch die sind irgendwann ausgereizt - und gerade wenn wir da nicht von Tagen, sondern eher von Monaten reden, sieht die Sache -insbesondere wenn man das Gegenüber nicht vorher informiert- eher schlecht aus.

 

Denn auch ein Auslandseinsatz entbindet dich nicht von deinen vertraglichen Pflichten - und die wäre gewesen, dass Gerät binnen 14 Tagen ab Kündigungstermin zurückzuschicken.

Julz2k
Royal-Techie
Royal-Techie

Welcher Schaden soll Vodafone genau entstanden sein, dadurch dass du die Hardare verspätet zurückgesendet hast?
Du kannst dagegen Widerspruch einlegen und verschieden Argumentieren. Wobei ich den Hardwarepreis der 804 zu hoch sehe, jedoch noch im maximalen Rahmen, im Gegensatz zu einer 7590, die weit über UVP in der Preisliste steht.
Aus dem Infodok 120:  https://www.vodafone.de/infofaxe/120.pdf
Vodafone überlässt Ihnen während der Vertragslaufzeit gemäß der Ziffer 6.6.1 Anschluss-Hardware als Mietgerät (Router, TV Center), die in
unserem Eigentum verbleibt. Sie sind zum sorgfältigen Umgang mit dem Ihnen überlassenen Mietgerät verpflichtet. Sie sind nicht berechtigt,
Manipulationen an dem Mietgerät, z.B. durch Aufspielen von Software oder Öffnen des Gehäuses, vorzunehmen. Sollte ein von uns zur
Verfügung gestelltes Mietgerät mangelhaft sein, stellen wir Ihnen im Austausch ein Ersatzgerät zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende
Haftung auf Schadensersatz wegen Mängeln, die während der Dauer des Vertragsverhältnisses auftreten, trifft uns nur im Falle des arglistigen
Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Ersetzen wir das Mietgerät bei Beschädigung oder Verlust, die bzw. den Sie zu vertreten
haben, so können wir eine Ausgleichszahlung verlangen, siehe 6.6.1. (Überlassungsgebühr). Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind
Sie verpflichtet, das Mietgerät innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Anderenfalls behalten wir uns vor, von Ihnen eine Ausgleichszahlung
(Überlassungsgebühr) für die nicht erfolgte Rückgabe des Mietgeräts zu verlangen, siehe 6.6.1 (Überlassungsgebühr). In jedem Fall ist es
Ihnen unbenommen, geltend zu machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist

@Julz2k 

Bei einer Überlassung handelt es sich nicht um Schadenersatz, sondern um einen Verkauf des Geräts.

Das bedeutet, dass der Kunde das Gerät durch Nichtrücksendung für den in der Preisliste genannten Überlassungspreis gekauft hat - da hilft der Einwand "was für ein Schaden entsteht durch verspätete Rücksendung" nicht weiter.

 

Davon abgesehen müsste eine solche Feststellung schon substantiiert erfolgen - da reicht die einfache Aussage nicht aus, hier müsste schon mindestens mal ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen, was aber trotzdem nicht heißt, dass die Überlassung als Solche hinfällig wird...

 

Und zur UVP der 7590:

Die UVP der 7590 laut AVM beträgt 249 € - also genau das, was auch als Überlassungsgebühr in der Preisliste steht. Das man die Box mittlerweile auf dem freien Markt für einen geringeren Preis kaufen kann, hat mit der Festlegung der UVP seitens AVM zu tun. Also nichts mit "zu hoch".

Ich sag mal so, wo kein Kläger, da kein Richter. Vodafone hat als einziger Anbieter die in meinen Augen kundenunfreundlichste Rückgabefrist und quasi null Kulanzregelung. Bei anderen Anbietern kann man die Hardware nach zwei Jahren behalten oder der Mietvertrag läuft einfach weiter unabhängig vom DSL-Vertrag und man wird mehrmals aufgefordert das Gerät doch zurückzuschicken. Ein wiederum anderer Anbieter bucht wie Vodafone ebenfalls ab, erstattet bei Rücksendung auch Monate später den Betrag jedoch.
Hier im Forum gibt es auch einige, die gegen diese Mondgebühren widerspruch eingelegt haben und Vodafone nicht einen Cent, selbst nach Monaten haben wollte, nachdem die Geräte dann zurück geschickt wurden.
Nur weil AVM eine UVP von 250 Euro zu Marktstart angegeben hat, heißt es nicht, das Vodafone einseitge Rechtsgeschäfte abschließen kann und dann nicht mal die Gebühren verlangt, die tatsächlich angefallen sind, nämlich der Einkaufspreis.
Ich kann deswegen jedem Geschädigten nur raten gegen diese Wunschgebühr/Überlassungsgebühr widerspruch einzulegen. Falls man 600 Euro für Mediacenter plus FritzBox haben will, lohnt es sich in allen Fällen einen Anwalt zu nehmen. Aber bitte innerhalb von acht Wochen nach Rechnungssausstellung bzw. Abbuchung Widerspruch gegen den Betrag einlegen! 


@Julz2k  schrieb:

Ich sag mal so, wo kein Kläger, da kein Richter. Vodafone hat als einziger Anbieter die in meinen Augen kundenunfreundlichste Rückgabefrist und quasi null Kulanzregelung. Bei anderen Anbietern kann man die Hardware nach zwei Jahren behalten oder der Mietvertrag läuft einfach weiter unabhängig vom DSL-Vertrag und man wird mehrmals aufgefordert das Gerät doch zurückzuschicken. Ein wiederum anderer Anbieter bucht wie Vodafone ebenfalls ab, erstattet bei Rücksendung auch Monate später den Betrag jedoch.


Was aber vollkommen egal ist - es wurde ein Vertrag mit der entsprechenden Regelung geschlossen und der Kunde hat sich an die Rücksendefrist zu halten. Die Einwilligung zum Vertrag hat der Kunde freiwillig abgegeben - er wusste also, worauf er sich einlässt und das er am Ende der Laufzeit das Gerät binnen 14 Tagen zurückzugeben hat. Was andere Anbieter machen, ist hingegen für den konkreten Vertrag völlig belanglos.

 


@Julz2k  schrieb:

Hier im Forum gibt es auch einige, die gegen diese Mondgebühren widerspruch eingelegt haben und Vodafone nicht einen Cent, selbst nach Monaten haben wollte, nachdem die Geräte dann zurück geschickt wurden.


Dann haben diese Leute Glück gehabt. Oder deren Vertrag enthielt die entsprechende Formulierung (noch) nicht.

 


@Julz2k  schrieb:

Nur weil AVM eine UVP von 250 Euro zu Marktstart angegeben hat, heißt es nicht, das Vodafone einseitge Rechtsgeschäfte abschließen kann und dann nicht mal die Gebühren verlangt, die tatsächlich angefallen sind, nämlich der Einkaufspreis.


Eine Regelung, die bereits zu Vertragsbeginn mit dem Kunden vereinbart wird, ist keine einseitige Regelung. Die Kosten stehen transparent im InfoDok 120, welches jedem DSL-Vertrag zugrunde liegt. Und der Einkaufspreis von Vodafone spielt für die Preisgestaltung der Überlassungsgebühr keine Rolle - sonst könntest du auch zum Mediamarkt gehen und denen auch vorwerfen, dass die Preise ja jenseits des Einkaufspreises liegen.

 


@Julz2k  schrieb:

Ich kann deswegen jedem Geschädigten nur raten gegen diese Wunschgebühr/Überlassungsgebühr widerspruch einzulegen. Falls man 600 Euro für Mediacenter plus FritzBox haben will, lohnt es sich in allen Fällen einen Anwalt zu nehmen.


Und noch mehr Geld zu verbrennen? Bezahlst du die Gebühren?

Wenn man einen Fehler gemacht hat, sollte man auch dazu stehen...

 


@Julz2k  schrieb:

Aber bitte innerhalb von acht Wochen nach Rechnungssausstellung bzw. Abbuchung Widerspruch gegen den Betrag einlegen! 


Wie kommst du auf die 8-Wochen-Frist? Diese findet sich nirgendwo in den Gesetzen...

 

Mal ganz davon abgesehen:

Man sollte eher froh sein, dass es sich hier "nur" um die verschlafene Rückgabe eines Routers handelt und nicht z.B. um die Vorladung zu Gericht, die nicht wahrgenommen wurde, weil man sich nicht darum gekümmert hat, dass jemand nach dem Rechten schaut. Aus einer solchen nicht wahrgenommenen Vorladung kann dann auch gerne mal eine Verurteilung in Abwesenheit herrühren - da hilft dann auch kein Einwand mit einem Auslandseinsatz weiter. Und sollte jemand nach dem Rechten geschaut haben, dann stellt sich die Frage, warum dieser Jemand den Router nicht hätte zur Post bringen können...