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am 22.01.2020 15:21
Hallo Zusammen,
ich ziehe im Februar um (zu meinem Freund) und habe daher meinen Vodafon Vertrag gekündigt. Ich hatte hier im Forum gelesen, dass ich dadurch, dass mein Freund auch einen Vodafon Vertrag hat, Sonderkündigung kann mit 3 Monaten ab Umzugsdatum.
Dies hatte ich so in meinr 1 Kündigung Anfang Janaur geschrieben. Die Kündigung wurde mir auch bestätigt, allerdings mit Termin zum 07.02.2020 und der Kündigung statt nichts, von einem Sonderkündigungsrecht, sondern, dass, wenn ich meinen Vertrag frühzeitig kündige, sich Vodafone das Recht zur Ausgleichszahlung vorbehält.
Ich hatte daraufhin mit dem Kundenservice telefoniert und dieser hatte mir geraten meine Kündigung zurück zu ziehen und neu zu kündigen mit der Begründung, dass an meiner neuen Adresse nur eine 16.000 Leitung verfügbar ist, ich aber aktuell eine 25.000 Leitung habe. So würd eich keine Ausgleichszahlungen leisten müssen. Gesagt, getan.
Mein Widerruf wurde mir bestätigt und ich habe daraufhin erneut am 12.01 gekündigt. Bis heute morgen hatte ich keine Bestätigung und habe somit wieder angerufen. Die Dame am Telefon sagte mir, dass aktuell keine Kündigung vom 12.01 vorliegt, ich habe defintiv das Sonderkündigungsrecht habe und ich die Kündigung besser noch einmal per Post schicke (hatte sie per Fax geschickt und auch einen positiven Versandnachweis bekommen).
Das wollte ich dann heute tun. Nun habe ich aber gerade eine Kündigungsbestätigung bekommen, mit Betsätigung der Kündigung zum 21.02.2020, wieder mit dem selben Text (frühzeitige Kündigung, Vorbehalt von Ausgleichszahlungen....) Da ich darauf hin etwas verwirrt war, habe ich noch einmal angerufen und der Herr am Telefon sagte mir dann, dass das ganze ein Standartext sei und meine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht hinterlegt sei. Auf die 3 Monate Frist angsprochen sagte er dann, dass diese Frist nur bei normaler Kündigung gelten würde, aber nicht bei Sonderkündigung, sondern hier 4 wochen gelten würden und daher der Termin zum 21.02.2020.
Ich bin nun immer noch etwas verwirrt, da ich hier im Forum immer von den 3 Monaten gelesen habe und habe etwas Bedenken, dass mir Ende Februar nun doch Ausgleichszahlungen berechnet werden, da Vodafone meine Kündigung als "normale" vorzeitige Kündigung behandelt.
Hat da hier ggf. jemand Erfahrung mit?
Vielen Dank vorab.
22.01.2020 16:03 - bearbeitet 22.01.2020 16:07
@Kuvauzeh schrieb:
Ich hatte daraufhin mit dem Kundenservice telefoniert und dieser hatte mir geraten meine Kündigung zurück zu ziehen und neu zu kündigen mit der Begründung, dass an meiner neuen Adresse nur eine 16.000 Leitung verfügbar ist, ich aber aktuell eine 25.000 Leitung habe. So würd eich keine Ausgleichszahlungen leisten müssen. Gesagt, getan.
Das ist der entscheidende Punkt. Vodafone darf dich ohne deine Zustimmung nicht finanziell oder technisch schlechter stellen als vorher. Wenn Vodafone das aktuelle Produkt zum selben oder günstigeren Preis nicht liefern kann, dann wird auch keine Ausgleichszahlung fällig. Eine Ausgleichzahlung wird nur dann berechnet, wenn du vorzeitig auf eigenen Wunsch aus dem Vertrag entlassen wirst. Das ist hier nicht der Fall. (Das dir das ganz gelegen kommt, spielt ja keine Rolle. 😉 )
Ansonsten ist es tatsächlich so, dass bei DSL-Festnetz, im Gegensatz zu Cable, eine Ausgleichszahlung verlangt wird. Hab ich hier schon mehrfach geschrieben, glaubt mir aber niemand. Aber du hast das Schreiben ja vorliegen, dass das belegt.
Also, du solltest nichts zahlen müssen. Vielleicht kann ein Mod helfen und die Kündigung noch korrigieren.
Du hast ja schriftlich gekündigt, die verfügbare Bandbreite an der neuen Adresse zu prüfen, sollte eine Kleinigkeit sein.
Cheers,
DSS1
22.01.2020 18:09 - bearbeitet 22.01.2020 18:14
Hallo @DSS1 ich würde dir ja so gerne glauben, wenn es da nicht diese Seite gäbe:
Dort steht "Szenario 3
An Deiner neuen Adresse sind sowohl Kabel-, DSL- und LTE-Produkte von Vodafone nicht verfügbar oder Dein Partner/Deine neue WG hat bereits einen Vertrag mit uns?
Dann kannst Du Deinen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten ab dem Umzugstag vorzeitig kündigen. Dies gilt auch für TV-Verträge...."
Unglücklicherweise gibt es dann noch diesen thread https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Umzug-Tipps-amp-Tricks/td-p/1232564 mit identischem Text, allerdings hier ist der Zusatz mit der Ausgleichszahlung enthalten. Dafür bezieht sich dierser Zusatz nicht eindeutig ausschließlich auf DSL-Verträge.
Da sollte sich doch mal jemand die Mühe machen und die Beiträge angleichen und eindeutig machen.
So, das ist ja jetzt eigentlich total OT, weil es für @Kuvauzeh nicht zutrifft, aber vielleicht wird ja ein Moderator auf die Diskrepanz der "Hilfen" aufmerksam und gibt es weiter.
Allerdings ist die Sache mit den drei Monaten noch zu klären. Der Mitarbeiter hat da sicherlich etwas falsches erzählt.
22.01.2020 18:20 - bearbeitet 22.01.2020 18:21
Moin @Díaz_de_Vivar
Die unterschiedliche Handhabung irritiert ja nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeiter. Wir haben uns ja schon mehrfach darüber unterhalten. die Mods sollten das ja eigentlich auf der Reihe haben, dass Kunden mit DSL Anschlüssen Ausgleichszahlungen aufgedrückt bekommen. Threads dazu gab es ja genug.
Aber wie gesagt, trifft hier eh nicht zu, weil es das Bestandprodukt an der neuen Adresse ja gar nicht angeboten wird.
Cheers,
DSS1
am 23.01.2020 09:58
Guten Morgen Zusammen,
vielen Dank für die Antworten schon einmal.
Ich hatte auch zuerst überlegt meinen Vertrag mitzunehmen, aber da die Geschwindigkeit an der neuen Adresse nicht verfügbar ist, war das dann keine Option mehr.
Hat denn zufällig jemand Erfahrung damit, ob Kündigungsschreiben, die auf einem Sonderkündigungsrecht beruhen, den Inhalt zum Thema Ausgleichszahlungen nicht enthalten?
Danke und viele Grüße
am 23.01.2020 11:49
Hallo @Kuvauzeh , wenn du eine Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit aussprichst, kann es keine Ausgleichszahlung geben. Wenn in der Kündigungsbestätigung etwas derartiges steht, dann ist etwas falsch gelaufen.
Zu unterscheiden von der Ausgleichszahlung ist, dass der Vertrag erst drei Monate nach dem Umzugstag beendet wird (wenn die Kündigung vorher ausgesprochen wurde, sonst beginnt die Frist mit Eingang der Kündigung), du also drei Monate weiter bezahlst. Es kann sein, dass VF die Kündigung zunächst zum ordentlichen Termin bestätigt, dies aber ändert, wenn ein Nachweis des Umzugs nachgereicht wird (Meldebestätigung).
am 23.01.2020 12:00
Hallo @Díaz_de_Vivar
Danke dir für die Antwort 🙂 .
Laut Mitarbeiter ist das ja ein Standartext in der Kündigung.
Und sollten Sie eine Ummeldebescheinigung benötigen, sollte das in der Bestätigung auch mit angegeben werden.
Gegen die drei Monate weiter bezahlen ab Umzugsdatum habe ich ja auch überhaupt nichts einzuwenden.
Aber ich hoffe einfach mal, dass ein Moderator sich meldet und dazu mehr sagen kann.
Viele Grüße
am 23.01.2020 12:37
@Kuvauzeh Ja, es wird am besten sein, auf einen Moderator zu warten. Was man dir am Telefon erzählt hat ist Unsinn! Wahrscheinlich haben da jetzt schon einige "Spezialisten" vom Kundenservice alles mögliche eingestellt, so dass mal jemand ran muss, der auch was kann. Und das sind auf jeden Fall die Moderatoren, bei den anderen Mitarbeitern gehört etwas Glück dazu.
am 23.01.2020 15:52
Hallo @Kuvauzeh,
dass nehmen wir doch mal unter die Lupe. ![]()
Schick mir bitte einmal eine PN mit deiner Kundennummer und dem Kundenkennwort. Dazu brauch ich dann die neue Adresse und den Tag des Umzuges.
Dann check ich das für Dich und wenn da weniger Verfügbar ist, bekommen wir die vorzeitige Kündigung hinterlegt.
Beste Grüße
Sebastian
am 23.01.2020 18:10