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am 16.10.2018 17:58
am 16.10.2018 20:25
Grundsätzlich gilt bei einem Umzug: Ist an der neuen Anschrift die bisherige Leistung identisch zu erbringen, zieht der Vertrag mit um. Wenn nicht, hat man ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrsit von drei Monaten ab Umzugsdatum bzw. Eingang der Kündigung bei VF, je nachdem, was später ist.
Aus deinen Angaben wird nicht klar, ob an der neuen Anschrift dér bestehende Vertrag mögklich ist.
Eines solltest du noch bedenken: Ein Vertrag bindet zwei Seiten, und warum soll der Vertragspartner Nachteile haben, wenn du den Vertrag nicht mehr "brauchst". Der Rechtsgrundsatz "Verträge sind einzuhalten" ist die Grundlage unseres Vertragsrechts und hat sich viele Jahrhunderte schon bewährt. Und dass du den Wohnort wechselst, ist ja VF nicht anzulasten.