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Antwort
Lösung
am 12.10.2018 13:19
Hallo,
ich ziehe zum 31.10.2018 aus meiner Wohnung aus und zum 1.11.2018 mit meinem Freund in eine andere Wohnung. Mein Freund hat für die neue Wohnung schon einen Vertrag für Internet usw. abgeschlossen.
Eigentlich würde mein DSL Vertrag mit Vodafone noch bis Anfang 2010 laufen. In diesem Fall müsste ich doch eigentlich ein Sonderkündigungsrecht für meinen DSL Vertrag haben? Oder muss ich trotzdem noch weiter bezahlen? In meinen Vertragsunterlagen steht dazu nichts. Ich könnte auch die Meldebestätigung der neuen Wohnung schicken als Nachweis.
Danke für eine Antwort.
Viele Grüße
J.A.
am 12.10.2018 23:23
Zu deinen Fragen:
Hast du ein Sonderkündigungsrecht - Jain, wenn eine DSL-Telefonleitung frei ist, dann zieht der Vertrag mit um (egal ob dein Kumpel schon einen Vertrag hat oder nicht - außer das wäre ein VF-Vertrag, weil VF in dem Fall aus Kulanz den günstigeren Vertrag beendet). Ist keine Leitung frei, dann bekommst du ein Sonderkündigungsrecht nach §46 Ziff. 8 TKG.
Zum Thema Weiterzahlen:
Im Fall, dass der Vertrag geschalten werden kann -> Ja, bis zum Ende des Vertrages (du bekommst ja auch die Gegenleistung).
Im Fall, dass der Vertrag NICHT geschalten werden kann -> Ja, die nächsten 3 Monate ab Kündigungseingang resp. ab Umzugstag (das spätere der beiden Daten zählt).
Bitte auch daran denken, eventuelle Leihgeräte bei Vertragsende auf eigee Kosten zurückzuschicken...