Frage
Antwort
Lösung
am 02.09.2019 20:32
Hallo zusammen,
ich bin langsam sehr an verzweifeln. Ich würde gerne meinen Vertrag aufgrund eines Umzugs kündigen aber ich habe meine Telefonnummer des Festnetzes nicht mehr und finde den Vertrag nicht mehr. Alles was ich habe ist meine Kundennummer, mit der komme ich aber nicht weit. was nun? 😞
am 03.09.2019 00:40
Ein Brief an die passende Adresse mit "Hiermit kündige ich alle unter der Kundennummer 123 456 789 geführten Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sollte da eigentlich schon ausreichen.
Bei einer Kündigung nach TKG wegen Nichtverfügbarkeit entsprechend angepasst mit der alten und der neuen Anschlussadresse mit Nachweis (z.B. Kopie Ummeldebescheinigung), wobei der Vertrag mit umzieht, wenn er an der neuen Adresse wie vertraglich vereinbart geschalten werden kann. Also z.B. wenn ein DSL-50er-Vertrag besteht und an der neuen Adresse DSL-50 verfügbar ist, gibt's kein Sonderkündigungsrecht, sondern es wird an der neuen Adresse der 50er geschalten und die Vertragslaufzeit bleibt unangetastet. Nur im Fall, dass an der neuen Adresse der bisherige Vertrag nicht geschalten werden kann, hast du die 3 Monate Sonderkündigungsrecht nach TKG - ein bereits (neu) abgeschlossener Internetvertrag ist dabei KEIN Grund für eine vorzeitige Kündigung!