Kündigung mit Ausgleichszahlung
Claudi906
Smart-Analyzer
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Hallo, 

 

ich habe heute meine Kündigungsbestätigung zum 18.04.2019 von Vodafone erhalten. Soweit so gut.

Ich habe den Vertrag Red Internet & Phone 16 DSL aufgrund eines Umzuges in eine Wohnung mit bereits bestehenden DSL Anschluss gekündigt. 

So nun zu meinem Problem, der Vertrag lief regulär noch bis zum 20.02.2020. In dem Kündigungsschreiben steht, dass ich noch eine Ausgleichszahlung entsprechend meiner Restlaufzeit multipliziert mit der monatlichen Grundgebühr zahlen soll. 

Ich habe mich im Vorfeld über eine solche Sonderkündigung informiert und dort war lediglich von einer Ausgleichzahlung für 3 Monate die Rede. 

Habe ich hier noch eine Möglichkeit dies durchzusetzen?? Ansonsten hätte ich den Vertrag nicht kündigen brauchen. 

 

Viele Grüße

Claudia 

6 Antworten 6
dasdensch
SuperUser
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Streng genommen gelten die 3 Monate nach TKG46 nur, wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten werden kann. Also zB nur 6 statt 16 geht.

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



Hallo denschnet, 

 

vielen Dank für deine schnelle Antwort. Also kann ich hier auch nicht auf das entgegenkommen von Vodafone hoffen? 

Moin @Claudi906 

 

die Kündigung kommt dich trotzdem günstiger. Vodafone nimmt nicht den vollen Preis von dir, sondern nur das, was mit dem Vertrag verdient worden wäre, wenn der Vertrag bis zum Ende weitergelaufen wäre. Je nach Vertrag und Technologie kann die Gewinnmarge erstaunlich niedrig sein. Auf jeden Fall zahlst du sehr viel weniger, als wenn du den Vertrag einfach weiterlaufen lassen hättest.

 

Cheers,

 

DSS1

"The three best things in life is the beer before and the cigarette after."

- Judge Dread -

Ich würde den Vertrag bis zur Restlaufzeit regulär weiterlaufen lassen. Damit blockierst du die TAL und der neue Mieter in deiner alten Wohnung kann kein DSL bestellen. Insofern kein Kabel vorhanden ist könntest du den Nachmieter damit zwingen deinen Vertrag auf ihn umschreiben zu lassen.


@Julz2k  schrieb:

Ich würde den Vertrag bis zur Restlaufzeit regulär weiterlaufen lassen. Damit blockierst du die TAL und der neue Mieter in deiner alten Wohnung kann kein DSL bestellen. Insofern kein Kabel vorhanden ist könntest du den Nachmieter damit zwingen deinen Vertrag auf ihn umschreiben zu lassen.


Haha, der war gut. Das juckt niemanden. Die Tal mit im HVT umgeklemmt und dann gehts weiter.

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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@dasdensch  schrieb:

@Julz2k  schrieb:

Ich würde den Vertrag bis zur Restlaufzeit regulär weiterlaufen lassen. Damit blockierst du die TAL und der neue Mieter in deiner alten Wohnung kann kein DSL bestellen. Insofern kein Kabel vorhanden ist könntest du den Nachmieter damit zwingen deinen Vertrag auf ihn umschreiben zu lassen.


Haha, der war gut. Das juckt niemanden. Die Tal mit im HVT umgeklemmt und dann gehts weiter.


Nein das stimmt so nicht, außer es ist noch eine Leitung frei, dafür muss diese vom Verteiler bis zum APL frei sein sowie vom APL bis zur Wohnung eine zweite Doppelader.
Man kann laufende Verträge nicht einfach überschalten.