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Antwort
Lösung
am 11.05.2018 10:57
am 18.12.2017 hat meine Schwägerin den Festnetzvertrag meiner am 27.11.2017 verstorbenen Schwiegermutter laut Anruf beim Kundenservice per Mail gekündigt.
Auch per Mail wurde die Kündigung von meiner Schwägerin angemahnt !
Bis heute haben wir keine Kündigungsbestätigung erhalten, ganz im Gegenteil, es wird weiterhin versucht Geld vom Konto abzubuchen und es schneien uns Abmahnungen mit Sperrandrohung ins Haus.
Der Anschluss wird nicht mehr genutzt, warum wird die Kündigung nicht akzeptiert ?
In der Hoffnung, hier Klärung und endlich einen Abschluss zu erlangen.
Gruss Conni
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 18.05.2018 14:08
Hallo und sorry für die späte Antwort.
Es ist alles im Guten per Mail geklärt worden.
Erstmal ein großes Lob an die Mitarbeiter, welche für die Mailbearbeitung zuständing sind.
Um die Frage zur Vollmacht kurz zu beantworten :
Wären wir alle nicht gegenseitig für die Abwicklung aller im Rahmen des Todes anfallenden Behördengänge etc. bevollmächtigt, würden wir hier gar nicht tätig werden.
Ich an dieser Stelle kann nur bestätigen, dass Vodafone hier sehr kulant und korrekt gehandelt hat.
Es hat "nur" etwas länger gedauert.
Schönes Wochenende "all".
Liebe Grüsse
am 11.05.2018 18:11
Zwei Dinge:
Habt ihr der damaligen Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde als Nachweis für das Versterben des Anschlussinhabers beigelegt?
-und-
Habt ihr eine Eingangsbestätigung der Kündigung?
Sofern nicht die Schwiegermutter, sondern jemand Anderes Anschlussinhaber ist, fällt der Todesfall der Schwiegermutter als (Sonder-)Kündigungsgrund leider aus - dann wäre höchstens noch die Möglichkeit, dass der Vertrag auf Grundlage der Auflösung der Wohnung [sofern diese wirklich aufgelöst wurde] und einer Umzugsmeldung eventuell gekündigt werden könnte. Ein reines "Nicht mehr Nutzen" des Anschlusses reicht in der Konstellation leider nicht aus.
am 12.05.2018 06:36
Erstmal "Hallo",
ich denke, eine Anrede sollten wir uns beide gönnen...
Wenn man meinen Eröffnungsbeitrag aufmerksam liest steht da,dass wir alle gemäss der Kundenbetreuung angeforderten Unterlagen eingereicht haben.
Um die Frage kurz zu beantworten, natürlich haben wir auch die Sterbeurkunde eingereicht. Zur Vorsicht wurde auch die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus zur Kenntnisnahme mitgesandt, damit man von einer unkomplizierten Akzeptanz der Kündigung ausgehen kann.
Auch kann ich die Frage mit einem eindeutigem "JA" beantworten, dass der Anschluss auf die verstorbene Schwiegermutter (Immer noch ) läuft. Ich denke, dass setzt sich auch voraus, warum sollte sonst die Sonderkündigung greifen.
Die Wortwahl "der Anschluss wird nicht mehr genutzt" ist zugegeben etwas unpassend. Korrekt wäre, der komplette Hausstand einschliesslich der Wohnung und auch des Telefonanschlusses wurde aufgegeben, die Wohnung ist nicht mehr bewohnt und nein, auch kein Angehöriger nutzt die Wohnung - Leerstand !
Ob eine Eingangsbestätigung eingegangen ist kann ich von mir aus leider nicht beantworten, da die Mails von meiner Schwägerin versandt worden sind.
Ich hoffe, alle Fragen sind nun beantwortet.
Anzumerken wäre noch : Gemäss Kundenbetreuung wurde "Kündigung wegen Todesfall" bereits im Dezember 2017 im System bei Vodafone hinterlegt. Warum wird dann weiterhin abgebucht und auf keine Nachrichten geantwortet ?
Bis dann,
Gruß Conni
12.05.2018 12:27 - bearbeitet 12.05.2018 12:27
Moin Conni,
mein herzliches Beileid.
Zur Kündigung: Da ist sicherlich etwas schief gegangen. Es ist natürlich schwer, etwas dazu zu sagen, ohne in den Datensatz zu schauen, aber wenn die Unterlagen eingereicht wurden dann macht Euch mal keine allzu großen Sorgen. Natürlich müsst Ihr Euch jetzt kümmern und Vodafone darauf hinweisen, dass da was nicht stimmt. Am besten telefonisch, am besten so schnell wie möglich, bevor irgendwas an Inkasso geht. Das verkompliziert alles immens. Aber meiner Erfahrung nach ist Vodafone in solchen Fällen absolut korrekt und unbürokratisch.
Cheers,
DSS1
am 12.05.2018 12:54
Hallo,
wenn man gemäß der hotline etwas macht, kann es durchaus sein, dass es nicht unbedingt klappt.
Daneben habe ich leise Zweifel, ob hier ein Moderator großartig helfen kann oder ob @Sonne_1 eine Vollmacht der Schwägerin braucht.
Kleine Anmerkung: Schulmeisterliche "Anregeungen" an user, die eigentlich nur helfen wollen, sind nicht unbedingt geeignet, die Hilfsbereitschaft zu fördern.
am 18.05.2018 14:08
Hallo und sorry für die späte Antwort.
Es ist alles im Guten per Mail geklärt worden.
Erstmal ein großes Lob an die Mitarbeiter, welche für die Mailbearbeitung zuständing sind.
Um die Frage zur Vollmacht kurz zu beantworten :
Wären wir alle nicht gegenseitig für die Abwicklung aller im Rahmen des Todes anfallenden Behördengänge etc. bevollmächtigt, würden wir hier gar nicht tätig werden.
Ich an dieser Stelle kann nur bestätigen, dass Vodafone hier sehr kulant und korrekt gehandelt hat.
Es hat "nur" etwas länger gedauert.
Schönes Wochenende "all".
Liebe Grüsse