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Antwort
Lösung
am 26.10.2018 18:58
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 27.10.2018 14:18
am 27.10.2018 14:53
@Maria84 Nach dem Sinn zu fragen ist in manchen Situationen überflüssig ![]()
Evtl. wäre es ja sogar möglich gewesen, dass du eine Art Verzichterklärung etc. unterschreibst und eine gewisse Abstandssumme bezahlst. Das Poblem an der Sache ist halt, solange du einen Vertrag hast, kannst du theoretisch eine Gegenleistung fordern.
Jetzt hoffe ich nur, dass die Rechnung mit der Nichtverfügbarkeit auch aufgeht. Wenn du an der neuen Anschrift nicht Mieter bist, sondern nur "geduldet", kann auch der Mieter eine Installation nicht zulassen.
Ich beende jetzt mal diesen thread, da du ihn ja auch als gelöst gekennzeichnet hast. Wenn Probleme auftreten, meldest du dich wieder.