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Lösung

Frecher „Service“, unfaire Behandlung
FrPitchblack
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Ich bin so geladen! Ich bin im Februar umgezogen, habe mir den Wechsel von DSL zu Kabel andrehen lassen.
Heute bekomme ich eine Rechnung plus Mahnung weil ich nicht auf die E-Mail von xy reagiert habe und den Router nicht zurück gesendet habe. Welche E-Mail? Ich habe nichts bekommen! Der Versuch dies über die auf der Rechnung angegeben Hotline ist gescheitert - leider sind die Kollegen dort nur für Kabel zuständig, nicht für DSL, ich solle woanders anrufen.
Via WhatsApp jetzt mit einer so unfreundlichen Person diskutiert also Vodafone ist das euer Ernst? Warum werden angebliche E-Mails verschickt und keine Briefe? Bei der Rechnung jetzt hat es ja offenbar auch funktioniert? Ich zahle doch nicht für einen Router den ich nicht verwenden kann. Mich haltet ihr mit der Taktik nicht, das ist absolut nicht serviceorientiert. Selbst beim Versuch sich einzuloggen erhielt ich den Hinweis dass es die Kundennummer nicht mehr gibt, bei der Hotline ebenso. Ich hätte nie die Möglichkeit mit jemandem zu sprechen.

Ich habe heute 3 Stunden damit verbracht mit Vodafone in Kontakt zu treten. Ich komme mit der Kundennummer des alten Vertrages einfach nicht weiter...
5 Antworten 5
reneromann
SuperUser
SuperUser

Um's kurz zu machen:

Du hättest den DSL-Leihrouter vertragsgemäß binnen 14 Tagen unaufgefordert und auf eigene Kosten an VF zurückschicken müssen. Das sollte auf deiner Umzugsbestätigung mit dem Wechsel DSL zu Kabel auch gestanden haben.

 

Da du den Router nicht vertragsgemäß binnen 14 Tagen (plus einer weiteren Karenzzeit) zurückgeschickt hast, hat VF dir jetzt den Router in Rechnung gestellt - quasi als Schadenersatz dafür, dass du das Gerät nicht zurückgeschickt hast. Für VF ist der Fall -nach Zahlung dieses Schadenersatzes- damit abgeschlossen - nachträgliche Rücksendungen der DSL-Router werden NICHT angenommen.

 

Dir steht es natürlich frei, mit einem Rechtsbeistand den Nachweis anzutreten, dass VF ein geringerer als der genannte Schaden entstanden ist - die Frage ist nur, ob die Kosten für ein solches Verfahren wirklich sinnvoll sind -oder- ob du nicht einfach den Router bezahlst und es als Lehrgeld betrachtest.

 

Und ja - die Kabel-Hotline kann dir bei Anliegen in Bezug auf DSL nicht helfen, weil die DSL- und die Kabelsparte bei VF zwei getrennte Unternehmen sind.

Ich hätte den Router doch binnen 14 Tagen zurück geschickt wenn ich Kenntnis davon gehabt hätte. Ich habe wie gesagt keine Mail bekommen. Wo hätte ich ihn denn ohne Kontaktanschrift auch hinschicken sollen?

Ich will mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen aber sind ausschließlich E-Mail einer großen Firma rechtens? Gibt es seitens Vodafone einen Nachweis dass mir die E-Mail tatsächlich zugestellt wurde?
Mir geht es nicht zwangsläufig um die Kosten sondern um die Art und Weise. Sobald ein Vertrag nicht mehr besteht - in meinem Fall wurde er ja nicht einmal gänzlich gekündigt sondern nur geändert - hat man keine Chance mehr jemanden telefonisch zu erreichen. Ich bin gezwungen diverse Angelegenheiten via SMS zu klären weil ich telefonisch bei der Automatenstimme schon abgewürgt werde. Wo bleibt da die Kulanz?
„Das sollte auf deiner Umzugsbestätigung mit dem Wechsel DSL zu Kabel auch gestanden haben.“

Ich kann Ihnen gern zeigen was auf der Umzugsbestätigung stand: drei weiße leere Blätter mit dem Vodafone Zeichen in der oberen Ecke zum Anschreiben „Herzlich Willkommen“.

VF ist ein Schaden entstanden? Also bitte, da kann ich ja von Glück reden dass sie nicht Insolvenz angemeldet haben angesichts meiner ausgebliebenen Rücksendung des Routers. Oh bin Bestandskunde, es ist ja nicht so dass ich von der Bildfläche verschwunden bin, ich zahle fleißig bis 2021 weiter für den Kabelrouter und konnte den DSL Router bisher einfach nicht zurück senden weil ich keine Kenntnis davon hatte und habe wohin überhaupt.

Laut Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg (2011, Az.: 15 Ta 2066/12) reicht der Nachweis darüber, dass die Mail abgeschickt wurde nicht aus, um den Zugang darzulegen.

Eine E-Mail gilt als zugestellt, wenn sie in die Mailbox des Empfängers oder der des Providers abrufbar gespeichert wird. Die Beweislast liegt allerdings bei demjenigen, der sich auf den Zugang der E-Mail beruft. Um den Nachweis führen zu können, muss dieser als eine Eingangs- oder Lesebestätigung beibringen. Ein Ausdruck der abgeschickten E-Mail ohne Eingangs- oder Lesebestätigung reicht dafür jedoch nicht aus. Auch ist es kein Beweis für die Zustellung, dass die Absendung der E-Mail belegt werden kann.

@FrPitchblack Vorausschicken möchte ich, dass mir die Praxis von VF nicht besonders gut gefällt. 

ABER:  Die Rücksendepflicht steht sicherlich auch im damaligen Vertrag bzw. den ziemlich kleingedruckten AGB. Und zum Thema Adresse fällt mir nur ein "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Ich fürchte fast, hier wird es tatsächlich nur den Weg geben, die Zahlung zu leisten.